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"Datenschutz als europäisches Grundrecht" von Birte Siemen
RA Stefan Zeidler
11.03.2008


Datenschutz im europarechtlichen Kontext

Eine Rezension zu:

Birte Siemen

Datenschutz als europäisches Grundrecht§



Duncker & Humblot, Berlin 2006, 351 Seiten, 78,- €

ISBN 978-3-428-11968-4

http://www.duncker-humblot.de


Der europäische Datenschutz ist ein Fluss, der sich aus zwei Quellen speist. Dies ist die leitende Feststellung, wenn man über den Datenschutz im europarechtlichen Kontext schreibt. Die eine Quelle ist Art. 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Dort wird der Datenschutz aus dem Recht auf Achtung des Privatlebens gefolgert. Die zweite Quelle ist ein Recht auf Datenschutz der Europäischen Gemeinschaft, das sich nach dem Inkrafttreten der Datenschutzrichtlinie als ein Grundrecht entwickelt hat.

Siemen geht zunächst in einem ersten Teil der Arbeit auf die Grundlagen der Europäischen Grundrechte ein. Dabei wird das Nebeneinander der „Grundrechte“ deutlich, die jedoch nicht isoliert, sondern mehr und mehr verzahnt sind. So nutzt der EuGH für seine einzelfallbezogene Rechtsprechung auch die Prinzipien der EMRK. Anschließend wird die Bedeutung des Datenschutzes dargestellt. Dabei wird untersucht, welche internationale und supranationale Datenschutzrechte existieren. Hier wird auch kurz auf die Grundlagen des Datenschutzes, seiner Begriffe und Prinzipien eingegangen.

In einem zweiten Teil widmet sich die Autorin dem Datenschutz der Europäischen Menschenrechtskonvention. Da sich dieser aus dem Recht auf Achtung des Privatlebens herleitet, wird anhand der relevanten Rechtsprechung der Datenschutz vorgestellt. In diesem Teil finden sich viele Entscheidungen wieder, die auf ihren Einfluss zur Entwicklung des Datenschutzes hin analysiert werden. Dies erscheint deshalb notwendig, da an dieser Stelle noch keine umfassende Definition des Datenschutzes entwickelt worden sei. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist eben immer an den Einzelfall gebunden.

Auf den sehr umfangreichen zweiten Teil folgt der etwas knappere dritte Teil, in dem es um die zweite Quelle des Datenschutzes geht. Hier wird teilweise anhand einzelner Rechtsprechung die Herleitung des Rechts auf Datenschutz in der Europäischen Gemeinschaft dargestellt. Zentral ist hier das Inkrafttreten der Datenschutzrichtlinie und das sich dadurch entwickelte Grundrecht auf Datenschutz. In einem kurzen Abschnitt wird der Datenschutz im Zusammenhang mit der Grundrechtscharta der Europäischen Union behandelt.

In einem kurzen Teil 4 der Arbeit wird das besondere Problem der Übermittlung von Daten in ein Drittland besprochen. Nach Einführung in die Problematik geht es im Speziellen um die Übermittlung von Flugdaten namentlich in die Vereinigten Staaten. Die Autorin steht dem sehr kritisch gegenüber, insbesondere da das Schutzniveau durch nicht ausreichende datenschutzrechtliche Garantien der Vereinigten Staaten in Gefahr ist.

Gesamteindruck:
Die Arbeit stellt das Nebeneinander von Datenschutzrechten auf europäischer Ebene deutlich dar. Dass zwei solche Quellen problematisch und nicht gerade zweckdienlich sind, ist logisch. Dennoch zeigen die vielen Einzelfallanalysen, dass die beiden Ebenen mehr und mehr verschmelzen. Selbst wenn einzelne Entscheidungen in angemessener Kürze besprochen werden, so stellt die Menge, die die Autorin zusammenträgt, einen sehr guten Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung dar. Auch wenn auf Grundlagen des Datenschutzes eingegangen wird, ist dies keine Arbeit, die Grundlagen vermitteln will, sondern die Spezialproblematik der Entwicklung und Fortentwicklung eines Rechts aufzeigt, dass sich aus zwei Quellen speist.

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