Stefanie Samland
08.05.2004
Nach dem Erfolg ihrer beiden Bücher zum neuen Schuldrecht haben Rauda und Zenthöfer nun ein Fallbuch zum Sachenrecht im Richter-Verlag herausgebracht. In
diesem werden 25 Fälle mit typischen Klausurfällen im Gutachtenstil gelöst. Diese teilen sich in 17 Fälle zum Mobiliarsachenrecht und 8 Fälle zum Immobiliarsachenrecht auf.
Zwischendurch werden vor den einzelnen Abschnitten verschiedene Übersichten eingestreut, die z.B. Tabellen oder Prüfungsschemata enthalten. Diese Übersichten sind ebenso wie
das gesamte Druckbild der Lösungen sehr gut lesbar gestaltet.
Die Autoren beginnen mit Herausgabeansprüchen des Eigentümers bzw. des Besitzers. Dieser Abschnitt wird durch eine Übersicht mit den Prüfungsfolgen wichtiger Ansprüche
eingeleitet, die neben den dinglichen Ansprüchen auch die aus §§ 823 I, 812 I 1 Var. 1 BGB enthält. Gerade das Zusammenspiel von sachenrechtlichen und schuldrechtlichen
Ansprüchen ist es, was den Studenten meist Probleme bereitet. In den ersten Fällen werden dann auch gleich Fallgestaltungen geübt, wo mehrere Anspruchsgrundlagen
nacheinander geprüft werden müssen. Aus diesen Fällen wird darüber hinaus deutlich, wie sich z.B. § 1007 I von § 1007 II BGB unterscheidet. Hilfreich wäre noch eine
Übersicht dazu gewesen, wie sich die unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen zueinander verhalten und wann bestimmte Ansprüche (z.B. aus Delikt) ausgeschlossen sind. Auch ein
Gesamtergebnis am Ende jeden Falles, in dem noch einmal wiederholt bzw. verdeutlicht wird, welcher Anspruch denn nun im speziellen Fall zum Tragen kommt, wäre für eine
Neuauflage anzudenken. Insgesamt ist zu den Fällen zu sagen, dass sie ganzheitlich gelöst und nicht auf die sachenrechtlichen Vorschriften beschränkt sind und in den
Formulierungen streng auf den Gutachtenstil geachtet wird, so dass sie für den Studenten eine tolle Hilfe beim Üben des Klausurenschreibens darstellen.
Es geht weiter mit dem rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb. Hier wird der in Klausuren häufig zentrale Kauf unter Eigentumsvorbehalt thematisiert. Auch Fragen des
gutgläubigen Erwerbs werden behandelt. Anschließend gehen die Verfasser auf den gesetzlichen Eigentumserwerb über, für den es zwei Fälle über Verarbeitung nach § 950 BGB
sowie den Fund zu lösen gilt. Selbstverständlich wird auch vor Meinungsstreits nicht Halt gemacht, so kann der Leser nachvollziehen, wie ein solcher in der Klausur
umzusetzen und zu lösen ist. Zum in der Sachenrechtsvorlesung zentralen Eigentümer-Besitzer-Verhältnis bietet das Büchlein zwei Fälle, jedoch ist der Anspruch aus § 985 BGB
in vielen anderen Fällen ebenfalls enthalten. Die weiteren Fälle im Bereich des Mobiliarsachenrechts beschäftigen sich mit dem Nachbarrecht, dem Anwartschaftsrecht und
Spezialproblemen wie z.B. dem Geheißerwerb.
Die Fälle zum Grundstücksrecht sind den Themen rechtsgeschäftlicher Grundstückserwerb, Vormerkung, Hypothekenrecht und Grundschuld gewidmet. In Fall 24 wird hierbei auch mal
eine Anwaltsklausur gestellt, in der der Klausurbearbeiter einen Vorschlag zum Vorgehen entwickeln soll, der auch wirtschaftliche Belange einbezieht. Überhaupt gefallen die
Fälle, sie sind teilweise witzig (in Fall 3 bereitet der Dieb aus der Schokolade, die sich in der geklauten Handtasche befand, eine Mousse au chocolat), teils aktuell (Fall
17 über eine Ich-AG), teils Klassikern entnommen (Fall 5 – Fräsmaschinenfall). Ab und an fallen kleine Schreibfehler auf, die aber in einer Neuauflage beseitigt werden
können.
Gesamteindruck:
Diese gelungene Sammlung typischer Sachenrechtsfälle sollte jeder Student durchgearbeitet haben, um auch umfangreicheren Fällen wie Examensklausuren gewappnet zu sein.
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