Eike Schmidt ist Professor für Rechtstheorie, Bürgerliches Recht und
Verfahrensrecht. Als solcher gehört es zu seinem Pflichtprogramm, hier
und da mal ein paar Bücher zu veröffentlichen.
Schmidt konzentriert
sich auf Lehrbücher für Studenten, und bei diesem Buch gewinnt man den
Eindruck, dass das Schreiben für ihn viel mehr als Pflichtprogramm
ist. Den Text gestaltet er wie ein Künstler, setzt aus Buchstaben
Worte, Sätze, Absätze, Kapitel zusammen, die in der Lehrbuchlandschaft
hervorragen.
Ohne auf Details einzugehen, sei dazu nur erwähnt: Wie
selbstverständlich gibt es in
Schmidts Texten nicht nur den Schuldner, Verkäufer und Verbraucher, sondern auch die Gläubigerin, Käuferin oder Unternehmerin. Die Lesbarkeit hindert dies nach der ersten Überraschung nicht, das angenehme Druckbild tut ein Übriges.
Stutzig wird die Leserin allerdings, wenn sie überlegt, ob die allzu
konsequente Anwendung der neuen Rechtschreibung "wohl begründet" (Rn. 24) ist.
Der Aufbau des Buches ist schlüssig. Ausgehend von den §§ 241 ff. BGB,
von einem einseitigen Schuldverhältnis, erläutert der Verfasser in
Teil I Dimensionen, sachlichen und persönlichen Umfang und Entstehung
von Schuldverhältnissen. Teil II beschäftigt sich mit dem Verlauf des
Schuldverhältnisses, das von Leistungsstörungen nicht beeinflusst
wird. Den Leistungsstörungen wiederum ist als eigentlichen
Problemstellen selbstverständlich ein ganzer Teil gewidmet, in dem
auch die Besonderheiten des gegenseitigen Vertrages behandelt werden.
Zuletzt finden sich, was zunächst überrascht, als Teil IV noch kurze
Ausführungen zum Schadensrecht, das aber auch vom Gesetzgeber bewusst
in unmittelbarer Nähe des Schuldverhältnisses geregelt ist. Der
Verfasser verfolgt eine klare Linie, die sich an der Systematik des
Gesetzes und der Dogmatik des Schuldverhältnisses orientiert. Auf das
besondere Schuldrecht wird nur ausnahmsweise verwiesen.
So wie
Schmidt sich schon sprachlich von der gewöhnlichen juristischen
Literatur abhebt, so vertritt er auch inhaltlich seine Ansichten gegen
die "sogenannte" (Vorwort, S. VI) herrschende Meinung. Selbstbewusst
und mit guten Argumenten vertritt er eine Anwendung des allgemeinen
Leistungsstörungsrechts auf Mangelfolgeschäden (Rn. 209 ff.) und eine
Ausweitung der Haftung des Verkäufers für Verschulden des Herstellers.
Eine Auseinandersetzung mit dem Problem des Rücktritts nach
Schadensersatzverlangen (§ 281 IV), die gut in den Kontext des Buches
(etwa bei Rn. 249, 303) passen würde, fehlt leider.
Schließlich ist noch eine erfreuliche Aktualität hervorzuheben. Nicht
nur sind die Zitate auf dem neuesten Stand, auch inhaltlich hat der
Autor alle Referenzen zum "alten" Schuldrecht über Bord geworfen. Auch
ansonsten trägt der Text keinen Ballast in sich.
Gesamteindruck:
Das allgemeine Schuldrecht ist der Grundstein für jede Examensklausur
im Zivilrecht. Was dieses Buch zum systematischen Verständnis der
Materie beiträgt, ist erstaunlich. Nur vor einem Kauf ohne Probelesen
ist abzuraten: Gerade den Studienanfänger, der keine Fachsprache
gewohnt ist, werden die vielen Nebensätze zur Verzweiflung bringen.
Wer sich damit anfreunden kann, für den ist dieses Buch eine
Bereicherung.