
Mit ihrem soeben neu erschienenen "Falltraining zum Zivilrecht" haben die
Autoren Schwab/Löhnig ein Buch für Anfänger vorgelegt, das sich ausdrücklich nicht als Lehrbuch oder Vertiefungsliteratur versteht. Es bietet vielmehr vorlesungs- und
lehrbuchbegleitend Fälle und Lösungen an und soll dazu dienen, "die erworbenen Kenntnisse fallbezogen anzuwenden".
Das Buch gliedert sich in drei Teile. Beginnend mit einer sehr ausführlichen Einleitung schließen sich sodann 94 Übungsfälle an. Abgerundet wird das Werk durch drei
Übungsklausuren und deren ausführliche Lösung. Die Autoren sind bemüht, nicht nur eine Fallsammlung zu präsentieren, sondern den noch am Anfang stehenden Studenten der
Rechtswissenschaften auch lernpsychologische Hinweise und praktische Ratschläge zu geben. Diese – in der neueren Ausbildungsliteratur nun häufiger zu beobachtende
Entwicklung - ist sehr bebegrüßenswert, zumal sich der Studienanfänger häufig nicht nur mit einer immensen Stofffülle konfrontiert sieht, sondern auch, ein im Gegensatz zur
Schulausbildung, völlig eigenes Lernverhalten entwickeln muss.
Die Einleitung gibt gute Ratschläge zur praktischen Herangehensweise bei der Fallbearbeitung. Weiterhin werden auch Hilfestellungen zum Aufbau und Stil einer Klausur und
Hinweise zum Lernen und zur eigenen Motivation gegeben. Die Auswahl der angebotenen Fälle entspricht vom Umfang und Inhalt voll den Anforderungen der Anfängerübung im
Zivilrecht.
Die Autoren beginnen bei der Darbietung der Sachverhalte mit dem Deliktsrecht. Dies ist m.E. etwas gewöhnungsbedürftig, da die Vorlesungen zum Bürgerlichen Recht im
Allgemeinen zunächst den allgemeinen Teil des BGB thematisieren und das Deliktsrecht allenfalls in einer einführenden AG zur Verdeutlichung kurz angesprochen wird. Meiner
Meinung nach beginnen die Autoren mit diesem Rechtsgebiet, weil es für den Laien, der man zu Studienbeginn ja zwangsläufig noch ist, am ehesten einen Einstieg in die
juristische Denkweise bietet. Außerdem bezieht sich der Autor Schwab explizit auf die Gliederung seines Lehrbuches "Einführung in das Zivilrecht". Vor diesem Hintergrund ist
der Aufbau des Falltrainings nachvollziehbar, für meine Begriffe jedoch nicht zwingend, insbesondere, wenn ein anderes Lehrbuch zur Einführung genutzt wird. Aufgrund der
anderen Vorgehensweise in der Anfängervorlesung finde ich den Ansatz der Autoren nicht ganz gelungen, zumal der Umfang der Fälle (immerhin 14 von insgesamt 94) ca. 1/7
ausmacht.
In diesem Rahmen behandeln die angebotenen Sachverhalte, die durch § 823 BGB geschützten Rechte, wie Persönlichkeits- und Vermögensrechte und Inhalt des Schadensersatzes
sowie Beseitigungs- und Unterlassungsrechte. Gegenstand der nachfolgenden Sachverhalte ist dann – wie gewohnt - u.a. das Rechtsgeschäft mit den relevantesten
Schwerpunkten wie Willenserklärung, Bedingung/Befristung, AGB und Verbraucherschutz.
Im Anschluss daran werden Fälle zum Themenkreis des Schuldverhältnisses, dessen Störung und Abwicklung angeboten. Hier finden sich u.a. Übungen zur Erfüllung, zur
Unmöglichkeit und zur Mangelhaftigkeit der Kaufsache. Allerdings versteht sich das Buch nicht so, dass sämtliche Problembereiche angerissen werden. Aufhänger ist vielmehr
der Stoff der Anfängerübung, anhand dessen aber dann die Herangehensweise an einen Fall geübt werden soll. Allerdings wird als Anknüpfungspunkt teilweise auch Stoff späterer
Vorlesungen (Bürgschaft, Herausgabeansprüche aus dinglichen Rechten) gewählt, um den Umgang mit Normen aus dem Allgemeinen Teil des BGB zu üben. Dies ist jedoch m.E. nicht
schädlich, da sich das Niveau der Fallbearbeitung dadurch nicht so enorm hebt, dass der Anfänger den Überblick bei der Lösung verliert. Vielmehr erweitert es den Blickwinkel
und bereitet schon einmal auf die Verknüpfungen zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten vor.
Die Sachverhalte sind dabei vom Umfang her bewußt so kurz gehalten, dass der wesentliche Kern des Problem schnell erkennbar wird. Fall und Lösung zusammen überschreiten
meist den Umfang von einer Seite nicht, was m.E. dem Verständnis und der Motivation beim Erarbeiten der Fälle durchaus dienlich ist. Die Lösungen sind ebenfalls nicht
übermäßig lang und im Wesentlichen auf das Kernproblem zugeschnitten. Selbstverständlich werden sie im Gutachtenstil dargestellt. Am Ende einer jeden Besprechung findet sich
zudem ein Literaturhinweis, der die dargestellte Problematik noch einmal schwerpunktmäßig behandelt.
Abschließend bieten die Autoren drei Übungsklausuren an, die vom Umfang her in etwa einer einfachen Anfängerklausur entsprechen. Hieran schließt sich eine ausformulierte,
vollständige Lösungsskizze an.
Gesamteindruck:
Die Darstellung des Buches ist insgesamt gut, die Sachverhalte sind mit Bedacht ausgewählt worden und enthalten die üblichen und wichtigsten Problemkreise. Die Autoren haben
bewusst Fälle mit unterschiedlich langer Bearbeitungszeit und divergierendem Schwierigkeitsgrad ausgewählt. Daher finden sich sowohl kurze Sachverhalte "zum Einstieg" als
auch echte Klassiker wie der "Schwarzarbeiterfall" u.ä. Ziel ist es dabei, die juristische Arbeits- und Denkmethode einzuüben.
Selbstverständlich findet sich am Ende auch ein Paragraphen- und (gerade für Juristen wichtiges) Stichwortregister. Als Ergänzung zu einem vorlesungsbegleitenden Lehrbuch
ist damit das von Schwab/Löhnig vorgelegte Fallbuch gut geeignet, den Studenten im Anfangssemester in die Fallbearbeitung einzuführen und auf das Klausurenschreiben
vorzubereiten.