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Artikel 7956
Hannes Münchinger

In Vorlesung erprobte Darstellung des neuen Schuldrechts

Eine Rezension zu:

Horst Ehmann / Holger Sutschet

Modernisiertes Schuldrecht

Lehrbuch der Grundsätze des neuen Rechts und seiner Besonderheiten

1. Auflage

Verlag Vahlen, München 2002, 342 Seiten, 18,- €
ISBN 3-8006-2832-5

http://www.vahlen.de


Nicht nur Lehrbücher und Aufsätze zur Schuldrechtsreform waren schon Ende 2001 weit verbreitet, sondern auch Vorlesungen beschäftigten sich schon mit dem neuen Schuldrecht. Aus den Skripten einer solchen Vorlesung in Trier ist das vorliegende Werk entstanden. Es wurde von Prof. Dr. Horst Ehmann in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Mitarbeitern erstellt und durch Fälle ergänzt.

Eines der wohl wichtigsten Nebeninteressen, die ein Student an einem Buch zum neuen Schuldrecht neben dem Hauptinteresse, das neue Recht einfach verständlich dargestellt zu bekommen, hat, ist mit Sicherheit ein hilfreicher Fußnotenapparat, der die Fülle an Literatur filtert und die relevantesten Aufsätze und aktuellsten Lehrbücher erwähnt. Bezüglich der Entstehungsgeschichte warten Ehmann/Sutschet schon mit den einschlägigen BT-Drucksachen, den EG-Richtlinien und diversen Aufsätzen auf, was für tiefergehende Recherchen, z.B. für Seminararbeiten oder zur Auslegung einzelner Neuerungen sehr hilfreich ist.

Wenn man an die Schuldrechtsreform denkt, fällt einem zuallererst das Leistungsstörungsrecht ein, welches grundlegende Änderungen erfahren hat. Diesem Bereich widmen die Autoren ein Kapitel, in dem das System der Leistungsstörungen in einem Überblick erläutert werden. So werden die Neuerungen genannt und kurz erklärt, aber nicht zu sehr ausgedehnt. In einer kritischen Zusammenfassung auf gut zwei Seiten werden noch einmal alle Änderungen auf einen Blick aufgeführt.

Das Schadensersatzrecht nach den neuen §§ 280 ff. BGB erhält größere Bedeutung. Hier werden vor allem die Leistungs- und Schutzpflichten, die verletzt werden können, eingehend besprochen. Der Schwerpunkt im Rücktrittsrecht liegt auf dem Rückabwicklungsschuldverhältnis, welches nun Wertersatzansprüche des Rücktrittsgegners vorsieht. Die einzelnen Vorschriften werden strukturiert kommentiert. Ein weiteres umfangreiches Kapitel ist der Kodifikation allgemeiner Rechtsgrundsätze gewidmet. Auch hierzu äußern sich die Autoren durchaus kritisch, da diese Grundsätze aus ihrer Sicht auch bisher schon durch die Rechtsprechung und Literatur ausreichend geklärt waren. Unangenehm fällt in dieser Kritik die falsche Schreibweise von Subsumtion auf. Während culpa in contrahendo und die Schutzpflichten zugunsten Dritter relativ knapp gehalten werden, wird die Störung der Geschäftsgrundlage samt ihrer Entstehungsgeschichte sehr ausführlich behandelt. Durch die genannten Fallgruppen wird das Gelesene auch in seiner praktischen Relevanz verdeutlicht.

Im Vertragsrecht haben sich vor allem die Bestimmungen im Gewährleistungsrecht geändert. Im Rahmen der Sachmängelhaftung im Kaufrecht thematisieren die Verfasser neben Fehlerbegriff und Nacherfüllungsanspruch auch kleinere Probleme wie Montagefehler oder die IKEA-Klausel. Anschließend beschäftigen sie sich mit den Ansprüchen bei Schlechtleistung sowie der Garantiehaftung. Weiterhin werden zum Kaufrecht noch die Änderungen durch die Ausgestaltung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie sowie der Rechtskauf behandelt. Im Kapitel zum Rechtskauf findet sich – quasi als Zugabe – ein komplett gelöster Fall. Hierzu wurde der Klassiker BGHZ 5, 337 nach neuem Recht betrachtet.

Schließlich finden sich drei weitere Kapitel zum Gewährleistungsrecht beim Werkvertrag, zum Verhältnis von Mietrechtsreform und Schuldrechtsreform sowie zum neuen Verjährungsrecht. Die letzteren beiden Kapitel wurden von den wissenschaftlichen Assistenten Thomas Finkenauer und Wolfgang Hau beigesteuert.

Gesamteindruck:
Mit dem vorliegenden Buch liegt den Studenten ein gut strukturiertes, mit Beispielen und einschlägigen Literaturhinweisen versehenes und kritisches Werk zum neuen Schuldrecht vor. Wer das Buch sorgfältig durcharbeitet und mit Hilfe eines Fallbuches vertieft, wird die neuen Regelungen verstehen, aber auch auf ihre Tauglichkeit hin überprüfen können.

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