Ralf Hansen
Eine bewährte Gesetzessammlung
Schönfelder
Deutsche Gesetze
Textsammlung
Sammlung des Zivil-, Straf- und Verfahrensrechts
Stand: 19. Juli 2000
(Loseblatt)
Grundlieferung: DM 62,-
ISBN 3-406-46119-0
http://www.beck.de
Über den Schönfelder viele Worte zu verlieren, sofern man nicht die Biographie des Begründers wiedergeben und kritisch würdigen will, ist eigentlich unnötig, weil jeder ihn
kennt und meist auch benutzt. Die Textsammlung ist führend, zu allen Examina zugelassen und wird als Loseblattsammlung, die ausgezeichnet redaktionell betreut ist,
regelmäßig ergänzt. Keine Rolle spielen hier Konkurrenzprodukte, zumal man gespannt sein darf wie sich das Verhältnis der Nomos-Texte zu den Beck-Editionen in Zukunft
verhalten wird. Die Anzahl der Ergänzungslieferungen pro Jahr ist gleichzeitig immer die Maßzahl der hektischen Geschäftigkeit des Gesetzgebers unserer Tage. Drucktechnisch
hat sich die Lesbarkeit gegenüber früheren Editionen spürbar verbessert. Auch der nach wie vor rote Umschlag hat sich vom Design her etwas verändert. Erfaßt sind alle
maßgeblichen Gesetzestexte für Wissenschaft, Studium und Praxis. Umfangreicher ist die elektronische Edition auf CD-ROM, die etwa auch Gesetzesmaterialien zum Patentrecht
und gewerblichen Rechtsschutz enthält, darunter auch noch das Warenzeichengesetz. Die elektronische Fassung konnte indessen die Printausgabe nicht verdrängen, viele benutzen
beide Editionen parallel. Ein geübter Blätterer dürfte den Geschwindigkeitstest im Auffinden einer Fundstelle im Vergleich zur CD-ROM "bestehen". Für die tägliche Praxis
wichtig sind die Fußnoten und Anmerkungen zu den Gesetzen, die die Handbarkeit aufgrund zahlreicher Querverweise spürbar erhöhen. Insoweit ist der Redaktion ein Kompliment
zu machen, denn die Einarbeitung geschieht reibungslos. Die Lieferungen könnten manchmal schneller kommen, wie oft zu hören ist, dies wäre allerdings mit einem höheren Preis
erkauft. Auch hier sind Datenbanken im Internet eine ideale "Zwischenlösung". Wer nicht weiß, wo er suchen soll, kann aufgrund des exzellenten Stichwortregisters fündig
werden. Insgesamt bleibt die Printausgabe des Schönfelders auch im "Zeitalters" des Hypertextes eine zuverlässige und unentbehrliche Arbeitsgrundlage, die niemand wird
missen wollen, der ständig damit arbeitet - und welcher Jurist tut dies nicht?
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