Wer bisher mit der "schwerpunkte"-Reihe aus dem C.F. Müller-Verlag gearbeitet hat, wird sich auch im "Unirep Jura" desselben Verlags zurechtfinden. Diese Bücher zur
Examensvorbereitung sind ähnlich aufgebaut und vertiefen den zu lernenden Stoff. Dabei werden jeweils Fälle, die an die höchstrichterliche Rechtsprechung angelehnt sind,
besprochen. Dennoch handelt es sich nicht um eine Fallsammlung, sondern um ein vertiefendes Lern- und Wiederholungsbuch mit zahlreichen Fällen, d.h. zuvorderst werden die
Prinzipien des Allgemeinen Teils des BGB erläutert. Der Autor Peter Gottwald leitet seit Jahren ein Examensrepetitorium als Professor in Regensburg und verfügt somit über
eine Menge Erfahrung.
Der erste Teil des Buches beschäftigt sich mit Rechtsgeschäften und Willenserklärungen und gibt vor allem einen Überblick über die Arten der Rechtsgeschäfte. Im Abschnitt
über die Unterscheidung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften sind die Erläuterungen recht kurz gehalten, Definitionen sind durch einen deutlichen Pfeil
gekennzeichnet, dafür gibt es mehrere Fälle, in denen sich weitere Erläuterungen zum Thema finden. In diesen Fällen zeigt sich auch schon, daß Gottwald, wie er es im Vorwort
ankündigt, sich nicht auf die Regelungen aus dem ersten Buch des BGB beschränkt, sondern anders als in einem Anfängerlehrbuch schon Kenntnisse aus dem Sachenrecht oder auch
Handelsrecht voraussetzt. So wird z.B. in einem Fall über die Verfügungsbefugnis bei Eigentumsübertragungen auf § 366 I HGB Bezug genommen. Gerade diese Querverbindungen
sind es, die das Examenswissen komplett machen.
Teil 2 ist dem Vertragsschluß gewidmet. Hier beginnt Gottwald mit einem Fall über eine abhanden gekommene Willenserklärung (Ehefrau schickt Post des Mannes ab, die
eigentlich noch nicht weg sollte, dadurch wird eine Bestellung aufgegeben). Während man zu diesem Thema in der Anfängervorlesung nur hört, daß kein Vertrag zustande gekommen
ist, wird im vorliegenden Buch auch auf die praktische Beweislage eingegangen. Dazu macht der Autor auf die §§ 416 ff. ZPO aufmerksam, mit denen der Verkäufer kraft Vorlage
der Urkunde (der schriftlichen Bestellung) den Vertragsschluß beweisen kann. Jedoch bleibt dem Ehemann noch die Möglichkeit des Widerrufs bei Fernabsatzverträgen. Es ist aus
diesem Fall, der etwa eine Seite umfaßt, ersichtlich, wie verstrickt das Zivilrecht manchmal sein kann. Gottwald gelingt es, in einfachen Sätzen, diese Verknüpfungen
zwischen dem AT des BGB, dem Zivilprozeßrecht, dem Handelsrecht oder auch dem Recht der Zwangsverwaltung (wie in Fall 11) aufzuzeigen.
Die Fälle sind umfangreicher als die Beispielsfälle, die sich z.B. im
"schwerpunkte"-BGB AT-Buch von Schack finden. Sehr oft sind sie der
BGH-Rechtsprechung, vereinzelt auch den RG-Entscheidungen, entnommen. Die Quellen werden dann in den Fußnoten jeweils durch Fettdruck gegenüber anderen Nachweisen
hervorgehoben. In der Auswahl der BGH-Entscheidungen finden sich auch ganz aktuelle Urteile, wie z.B. in einem Abschnitt über den Vertragsschluß im Rahmen von
Internetauktionen die ricardo.de-Entscheidung vom 7. November 2001. Die Lösungen werden jeweils auf das Nötigste beschränkt und im Gutachtenstil präsentiert, so daß ein
Vergleich mit eigenen Lösungen, zu denen der Leser angeregt wird, mühelos möglich ist.
Im Teil 3 über die Rechts- und Geschäftsfähigkeit greift der Autor die Entscheidung des BGH über die Rechtsfähigkeit der GbR vom 29. Januar 2001 auf und zeigt deren
praktische Bedeutung anhand von Vorschriften aus der ZPO auf. In Teil 4 werden die Wirksamkeitserfordernisse von Rechtsgeschäften behandelt und u.a. die elektronische
Signatur behandelt. Über mangelnde Aktualität kann sich der Leser folglich bei diesem Buch nicht beklagen. Eher ältere Klassiker findet man dagegen im Teil 5 über die
Willensmängel.
Auch im Stellvertretungsrecht in Teil 6 werden detailliertere Fallgestaltungen behandelt, als dies in einer Anfängerlektüre der Fall wäre. So untersucht der Autor in Fall 78
z.B. die Vertretungsmacht einer in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Frau zur Einlieferung des Kindes ihrer Lebenspartnerin in ein Krankenhaus in deren Abwesenheit.
Hier spielt u.a. der § 9 II LPartG eine Rolle. Auch der Stellvertretung im Handelsrecht ist ein eigener Abschnitt gewidmet. Schließlich beschäftigt sich Teil 7 kurz mit der
Zustimmung zu fremden Rechtsgeschäften.
Gesamteindruck:
Als fallorientierte Vertiefung des Examenswissens zum Allgemeinen Teil des BGB vermag das vorliegende Buch trotz seines relativ geringen Umfangs vollauf zu überzeugen. In
jeweils kurzen Einführungen und Erklärungen werden die Grundprinzipien des AT des BGB aufgefrischt, den Schwerpunkt bilden jedoch die anspruchsvollen Fälle. Einzig ungewohnt
ist, daß die Numerierung der Fußnoten in jedem Teil neu beginnt, während Fälle und Randnummern fortlaufend durchnumeriert sind. Auch hätte man die DM-Beträge der älteren
Fälle in Euro umschreiben können, aber das sind nur Kleinigkeiten. Insgesamt ist das Unirep zum BGB AT sehr zu empfehlen.