Jurawelt

Artikel 7254
Stefanie Samland

Gelungener Wegweiser durch das Zivilrecht

Eine Rezension zu:

Eugen Klunzinger

Einführung in das Bürgerliche Recht


11. Auflage

Vahlens Handbücher der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Verlag Vahlen, München 2002, 526 Seiten, 25 €

ISBN 3-8006-2855-4

http://www.vahlen.de


Nach der Schuldrechtsreform ist auch für den vorliegenden Grundkurs des Zivilrechts, der sich an Studierende der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler richtet, eine Neuauflage nötig geworden. Nun schon in der 11. Auflage will das Lehrbuch von Eugen Klunzinger den Studenten "Handreichung und Wegbegleiter" sein. Daß der Autor dieses Ziel ernst nimmt, zeigen eine ausführliche Einleitung mit Lern- und Studienhinweisen, in der er neben "zehn Grundregeln für das richtige Arbeiten" auch die Hilfsmittel der Juristen vorstellt, sowie immer wieder eingefügte Lernhinweise innerhalb der einzelnen Kapitel.

Doch zunächst wird der Studienanfänger erschlagen vom 28seitigen Inhaltsverzeichnis, welches im Anschluß an die dreiseitige Inhaltsübersicht jeden Unterpunkt mit aufführt. Danach geht es dann aber richtig los, mit einer Einführung in die Bereiche des Zivilrechts, die Subsumtion und die verschiedenen Normtypen, die jeder Jurastudent sicher aus der ersten BGB-Vorlesung auch kennt.

Inhaltlich umfaßt das vorliegende Lehrbuch den Allgemeinen Teil des BGB, das Schuldrecht und das Sachenrecht. Die jeweiligen Bereiche werden für eine Einführung sehr detailliert behandelt und erläutert. Für Studenten in den Anfangssemestern ist dies als Vorlesungsbegleitung, vorausgesetzt sie folgen dann noch dem einen oder anderen Literaturtip des Professors, mehr als ausreichend. Daher soll im folgenden nicht mehr auf den Inhalt, sondern auf das didaktische Konzept und deren Umsetzung des Buches eingegangen werden.

Mit diesem Buch wird der Leser nicht alleingelassen mit seitenlangem Text ohne Punkt und Komma. Es berücksichtigt den visuellen Lerntyp ebenso wie denjenigen, der erst durch Wiederholung das Gelernte verinnerlicht. Klunzinger versieht seine Ausführungen mit vielen Strukturübersichten, meist über eine ganze Seite. So werden z.B. die Vorschriften der §§ 116 ff. zu den Willensmängeln so visualisiert, daß das Auseinanderhalten von Inhalts- und Erklärungsirrtum kein Problem mehr darstellen sollte. Desweiteren arbeitet das Buch mit allen Layout-Finessen wie klaren Absätzen, hervorgehobenen Überschriften im Fett- und Kursivdruck, Aufzählungen, unterschiedlichen Schriftgrößen sowie weiteren Hervorhebungen der wichtigsten Begriffe. Bedeutsames fällt nicht nur beim ersten Lesen ins Auge, sondern kann auch anhand des Fettdrucks beim zweiten Lesen schnell noch einmal vergegenwärtigt werden.

Weiterhin zu erwähnen sind die Beispiele, Lernhinweise und Wiederholungsfragen. Die Beispiele enthalten oft Fälle, manchmal aber auch einfach nur Anwendungsfelder des Gelernten. Sie ergänzen den ohnehin schon in einem verständlichen Ton geschriebenen Lehrbuchtext durch praktische Situationen, so daß der Leser den Stoff wirklich verstehen sollte. Um ihn auch zu behalten, enthalten die Lernhinweise immer wieder Aufforderungen an den Leser, bestimmte Paragraphen auch wirklich zu lesen. Die Wiederholungsfragen nach jedem Abschnitt sorgen für ständiges Repetieren.

Gesamteindruck:
Eugen Klunzingers "Einführung ins Bürgerliche Recht" versucht es dem Leser besonders einfach zu machen, sich in das BGB einzufinden. Ohne den Stoffumfang einzuschränken, aber durch Verzicht auf Verweise zu Literatur und Rechtsprechung, bringt der Autor dem Studienanfänger das Bürgerliche Recht nah. Statt sonst üblicher Fußnoten oder Klammerzusätze mit Fundstellen fordert er den Leser lieber auf, die Paragraphen sorgfältig nachzulesen, was gerade den Beginnern immer wieder gesagt werden muß. Vorbildlich sind die zahlreichen Übersichten. Insofern kann das Buch sowohl Studenten mit Jura im Nebenfach als auch Jura-Beginnern zum Einstieg empfohlen werden.
CareerVenture jura spring am 27. April 2009 in Frankfurt
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Wahlstation in Singapore
Nachrichten zum Internetrecht





Copyright © 2000-2008 Jurawelt