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Artikel 6863
Dr. Sabine von Göler

BGB-Kommentar 'Der Jauernig' 2003

Eine Rezension zu:

Prof. Dr. Dr. h.c. Othmar Jauernig (Hrsg.)

Bürgerliches Gesetzbuch


C. H. Beck Verlag; 10., neubearb. Aufl. 2003, XXXVI, 1965 S.; In Leinen; 55,- EUR
ISBN 3-406-49529-X

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Da BGB-Kommentare aus dem Jahre 2001 mittlerweile fast nur noch rechtshistorische Bedeutung haben, hat der Jurist für die Bearbeitung des BGB in der aktuellen Fassung die Wahl zwischen regelmäßigen Pilgerfahrten zur Bibliothek oder der Aufstockung des eigenen Handapparates. Während der - zu Recht hochgelobte - Palandt (November 2002) erst ab stolzen 100 EURO zu haben ist, sind andere Kurzkommentare bereits für geringeres Geld erhältlich.

Zusammenfassung
Wir haben uns den Jauernig angesehen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die zehnte Auflage bei 55 EURO Kosten ein sehr ordentliches Preis-/Leistungsverhältnis bietet: Rechtsstand ist September 2002, das Werk ist also, wie der Verlag verspricht, "brandaktuell". Im Gegensatz zu anderen Kommentaren führt der Jauernig häufig mit Übersichten und recht prägnanten Einleitungen zu den Kernpunkten des BGB. Er weist eine hohe Leserlichkeit auf, da weitgehend auf die Verwendung von Kürzeln verzichtet wurde und die Informationen durch eine angenehm schnörkellose Ausdrucksweise vermittelt werden.

Bedeutung der aktuellen Auflage
Die besondere Bedeutung der 10. Auflage beschreiben die Verfasser wie folgt: "Die Neuauflage kommentiert ein in wesentlichen Teilen grundlegend verändertes, in diesem Sinne 'neues' Bürgerliches Gesetzbuch. Den tiefsten Einschnitt brachte das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts v. 26. November 2001, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist. Kein Buch des BGB blieb von diesem Gesetz unberührt." Nun mag sich bei manchem Kollegen angesichts solcher Äußerungen das kalte Grauen einstellen. Auf der anderen Seite profitieren aber insbesondere junge Juristen von der Reform: Das Marketingargument "Berufserfahrung", das von älteren Juristen z.B. gegenüber der potentiellen Mandantschaft gerne als "Kaufargument" in die Waagschale geworfen wurde, zählt nach der Schuldrechts- und Zivilprozeßreform nicht mehr in demselben Maße. Gefragt sind Kenntnisse des neuen Rechts, eine Chance für jeden bildungswilligen und ganz besonders für junge Juristen, sich als "Up-to-date-" Berater/Entscheider zu profilieren. Der Jauernig als Bildungshilfe berücksichtigt in der Neuauflage unter anderem die Schuldrechtsmodernisierung, die zweite Schadensersatznovelle, die letzte Mietrechtsreform, die Stiftungsrechtsreform und das OLG-Vertretungsänderungsgesetz. Erfreulich sind die meist sehr deutlichen Abgrenzungen vom neuen hin zum alten Recht und die zahlreichen Erläuterungen zu Bedeutung und Ausrichtung der jeweiligen Norm. Wichtiger denn je ist es, sich die Vorbemerkungen (z.B. Vor §§ 275-292 (Leistungsstörungen); Vor §§ 307-309 (AGB); Vor §§ 346-354 (Rücktritt); Vor §§ 433-480 (Kauf, Tausch); Vor §§ 491-507 (Verbraucherschutz); Vor 535 (Mietrecht)) durchzulesen. Sie ermöglichen einen schnellen Einstieg in die Systematik der Neuregelungen.

Fazit
Auch wenn wegen der hohen Abstraktheit des deutschen BGB kein Kommentar ein Lehrbuch ganz zu ersetzen vermag (und soll), stellt der Jauernig für Studenten und Referendare eine gute Möglichkeit für die schnelle Erarbeitung und Vertiefung des bürgerlichen Rechts dar. In Kanzleibibliotheken dürfte das Doppel Palandt/Jauernig auch 2003 zur Grundausstattung gehören.
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