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Artikel 6822
Dr. Martin Bahr

Schadensersatzrecht bei Kennzeichenrechten

Eine Rezension zu:

Martin Scheuing

Der Geldersatz für immaterielle Schäden
bei Verletzung von Kennzeichenrechten


Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2002, 319 S., 92,- €
ISBN 3-8300-0622-5

www.verlagdrkovac.de


Scheuing setzt sich zunächst sehr ausführlich - auf annähernd 100 Seiten - mit den allgemeinen Grundlagen beim Geldersatz für immaterielle Schäden auseinander. Dieser Bereich gliedert sich in drei Teile. Im ersten wird anhand der Differenztheorie die bis zum 01.07.2002 geltend Rechtslage erörtert: Die unterschiedliche Behandlung von Vermögens- und Nichtvermögensschäden. Leider berücksichtigt der Band die zwischenzeitlich in Kraft getretene Schadensersatzreform nicht, da Bearbeitungsstand Februar 2002 ist.

Im zweiten Teil geht es um die gesetzlichen Regelungen und dogmatischen Grundlagen. Hier bezieht sich der Autor vor allem auf § 847 BGB, § 97 Abs. 2 UrhG und § 7 Abs. 2 BDSG. Obwohl durch die Schadensersatzreform der § 847 BGB weggefallen und nunmehr ein allgemeiner § 253 Abs. 2 BGB n.F. eingeführt wurde, bleiben die Anmerkungen von Scheuing lesenswert und interessant. Denn trotz der Gesetzesreform sind viele alte Probleme geblieben, die noch einer Lösung harren. Im letzten Teil des ersten Abschnitts erörtert der Verfasser dann den Geldersatz für immaterielle Schäden bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Hier gelingt es dem Autor sehr schön die bisher ergangene Rechtsprechung herauszuarbeiten und die doppelte Funktion des Geldersatzes (Genugtuungs- und Ausgleichsfunktion) zu betonen.

Mit der Einführung eines allgemeinen Schmerzensgeldanspruches in § 253 Abs. 2 BGB n.F. auch für die Gefährdungshaftung und somit für verschuldenslose Handlungen dürfte das Prinzip der Genugtuung aber nunmehr zukünftig in den Hintergrund treten.

Das zweite große Kapitel des Bandes beschäftigt sich mit dem Geldersatz bei Verletzung des bürgerlichen Namens. Auf siebzig Seiten stellt Scheuing ausführlich die Rechtsprechung und die Meinungen im Schrifttum wieder. Er arbeitet dabei das gesetzliche Leitmotiv heraus, einen effektiven Persönlichkeitsschutz zu gewährleisten. Dann dringt er zum Hauptthema des Buches vor: Ob denn dieses Motiv auch auf Verletzungen der einzelnen Kennzeichenrechte anwendbar ist.

Nach und nach werden die einzelnen Kennzeichenrechte (Namensrechte, Firmenrechte, Markenrechte) behandelt. Abhängig vom jeweiligen Schutzzweck der Norm untersucht der Autor die Problemstellung und kommt zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Beim Recht am bürgerlichen Namen als besonderem Persönlichkeitsrecht ergibt sich ein Anspruch direkt aus diesem Recht. Davon zu unterscheiden sind bloße namensbezogene Verletzungen, denn diese beruhen nicht auf einem unberechtigten Namensgebrauch, sondern auf einer bloßen Namenserwähnung, wie z.B. in einer Werbeanzeige. Zu einem anderen Ergebnis kommt Scheuing bei den sonstigen Kennzeichenrechte. Hier will er lediglich in Ausnahmefällen einen Geldersatz zuerkennen.

Das dritte und letzte große Kapitel des Bandes setzt sich mit der Frage auseinander, ob Verbände und juristische Personen einen Geldersatzanspruch für immaterielle Schäden wegen der Verletzung ihres Namens- oder Firmenrechts geltend machen können. Hier taucht vor allem das Problem auf, dass die "Persönlichkeit" einer juristischen Person und somit eines abstraktes Gebildes ganz anderer Natur ist als die eines natürlichen Menschen.

Bei der vorliegenden Dissertation hat es auf den ersten Blick den Anschein, dass es sich eher um Werk mit dogmatischer Grundstruktur handelt, denn um eines, das sich mit praxisrelevanten Fragen auseinandersetzt. Aber schon bald wird der Leser eines besseren belehrt. Dank der ausgezeichneten Darstellung von Scheuing findet der Leser hier die gesamte Problemlage stofflich und fachlich vorbildlich aufbereit. Einziger Kritikpunkt ist der, dass der Autor an einigen Stellen ruhig ein wenig dezidierter auf die Besonderheiten des Markenrechts hätte eingehen können.

Gesamteindruck:
Obwohl - oder besser: gerade weil - die Schadensersatzreform manche Teile dieses Werkes obsolet hat werden lassen, ist der Band eine interessante Einführung in die allgemeinen und speziellen Grundlagen des immateriellen Schadensersatzrechtes. Auch nach der Reform bleiben viele Fragen unbeantwortet. Der Scheuing gibt genug Argumentationsmaterial an die Hand, auch diese Probleme zukünftig adäquat und angemessen zu lösen.
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