Stefanie Samland
Abstrakte Darstellung der Neuerungen
Eine Rezension zu:
Harm-Peter Westermann (Hrsg.)
Das Schuldrecht 2002
Systematische Darstellung der Schuldrechtsreform
Boorberg, Stuttgart u.a. 2002, 336 Seiten, 29,50 €
ISBN 3-415-02923-9
http://www.boorberg.de
Die Schuldrechtsreform hat für alle Zielgruppen juristischer Fachliteratur umfangreiche Änderungen gebracht. Nicht nur Studenten müssen für Anfängerübung oder Examen die
neuen Regelungen erlernen, sondern auch Referendare und Anwälte kommen nicht umhin, die Änderungen zu verinnerlichen, arbeiten sie auf dem Gebiet des Zivilrechts. Das
Angebot der Literatur zum neuen Schuldrecht ist groß, so daß sich auch für jede Zielgruppe das passende Buch finden läßt. "Das Schuldrecht 2002" aus dem Boorberg-Verlag
reiht sich hierbei wohl eher in die Bücher für fortgeschrittene Studenten oder Praktiker ein. Ziel dieses Buches ist es nicht, dem Studienanfänger das neue Schuldrecht
beizubringen; vielmehr werden fundierte Kenntnisse des alten Rechts vorausgesetzt und anhand dieser Grundlage die Umgestaltungen durch die Reform erläutert.
Der Boorberg-Verlag hat mit Professorinnen und Professoren sowie Praktikern Autoren gefunden, die die Zielgruppe gut einschätzen können. Entsprechend des Ziels, Lesern mit
Vorkenntnissen und - wie es gewöhnlich bei Anwälten oder Richtern der Fall sein wird - wenig Zeit, kommen die Autoren "straight to the point", auf Beispielfälle,
umfangreiche Exkurse oder Schemata wird zugunsten einer kompakten Darstellung des neuen Rechts größtenteils verzichtet. Didaktische Elemente von Studienliteratur wie
Randnummern oder größere Absätze zur besseren Lesbarkeit, Abbildungen oder häufiger Fett- und Kursivdruck zur Kennzeichnung von Schlüsselbegriffen finden sich in diesem Buch
nicht. Statt dessen ist der Platz effektiv ausgenutzt, nur einzelne bedeutende Sätze werden hervorgehoben und nach den Inhaltsverzeichnissen der verschiedenen Abschnitte
wird, ohne eine neue Seite zu beginnen, sofort mit dem Text begonnen.
Auch an der zitierten Literatur erkennt man, daß "Das Schuldrecht 2002" hauptsächlich für erfahrene Leser geschrieben wurde. Die Nachweise beschränken sich auf das Nötigste
und referieren vorrangig zu den Gesetzgebungs-Materialien und der Publikationen der Experten der Schuldrechtsreform, hier tauchen desöfteren Namen wie Canaris, Westermann
oder Dauner-Lieb auf. Die den einzelnen Abschnitten nachgestellten Literaturverzeichnisse enthalten ebenfalls keine Aufsätze aus den Ausbildungszeitschriften Jura, JuS oder
JA, sondern eher Praktikernachweise aus JZ, AcP u.ä. Zeitschriften.
Eigentlich hat man mit dem "Schuldrecht 2002" kein zusammenhängendes Buch vor sich, sondern eher ein Kompendium aus sechs Einzelabhandlungen zum "Leistungsstörungsrecht",
"Kaufrecht", "Rücktrittsrecht", "Verjährungsrecht", "Werkvertragsrecht" und "Verbraucherdarlehensrecht" von jeweils einem der sechs Bearbeiter. Vielleicht wäre eine andere
Ordnung der Abschnitte günstiger gewesen, ist doch am Ende des Abschnitts zum "Leistungsstörungsrecht" auch schon vom Rücktritt die Rede, so hätte dieses Kapitel gleich
angeschlossen und z.B. Kauf- und Werkvertragsrecht hintereinander abgehandelt werden können. Jedoch muß auch bemerkt werden, daß gerade durch die Eigenständigkeit der sechs
Teilbereiche der Leser wohl ohnehin nicht das ganze Buch "in einem durch" lesen, sondern eher immer in den momentan interessanten Bereich hereinschauen wird.
Im 1. Teil zum Leistungsstörungsrecht geht Dr. Michael Schulz, Rechtsanwalt am BGH, zunächst von dem neuen Zentralbegriff der "Pflichtverletzung" aus und untersucht dann die
Tatbestände und Rechtsfolgen möglicher Pflichtverletzungen. Die Darstellung erfolgt sehr strukturiert und berücksichtigt jeweils alle denkbaren Formen, z.B. der
Unmöglichkeit, der einzelnen Pflichtverletzungen. Jedoch wimmelt es nur so von Zahlen der unterschiedlichen Vorschriften aus neuem und alten Recht, so daß es auf jeden Fall
eines guten Vorwissens des allgemeinen Schuldrechts bedarf, um hier ohne weiteres folgen zu können. Der Autor erwähnt ausdrücklich, daß er nicht auf jede inhaltliche Frage
eingeht, z.B. beschreibt er das Institut der culpa in contrahendo inhaltlich nicht. Vielmehr ist Schwerpunkt seiner Ausführungen, die Unterschiede der Behandlung der
einzelnen Rechtsinstitute im neuen Recht gegenüber dem alten Recht aufzuzeigen; was unter culpa in contrahendo zu verstehen ist oder wo die Anwendungsfälle des Wegfalls der
Geschäftsgrundlage liegen, muß der Leser entweder wissen oder in Studienliteratur nachlesen. Seine Ausführungen sind folglich abstrakt und keineswegs fallorientiert.
Dieser Stil wird im 2. Teil zum "Kaufrecht" nicht in der Stärke beibehalten. Prof. Dr. Petra Buck bietet neben der abstrakten und sehr systematischen Darstellung des neuen
Kaufrechts auch zahlreiche Beispielsfälle, die das Gelesene faßbarer machen. Auch sie geht nach dem Schema Voraussetzungen-Rechtsfolgen vor und nimmt sich zunächst die neuen
Paragraphen zu Sach- und Rechtsmängeln vor, bevor sie die einzelnen Rechte des Käufers, die mit der Schuldrechtsreform für Sach- und Rechtsmängel die gleichen sind,
betrachtet. Hierbei wird zunächst der Primäranspruch auf Nacherfüllung, der im neuen § 437 BGB kodifiziert ist, mit den möglichen Ausschlußgründen erklärt. Anschließend
folgen die Sekundäransprüche auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz. Neben den besonderen Verjährungsvorschriften werden noch Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs
behandelt.
Wurde der Rücktritt in den ersten beiden Teilen schon angesprochen, beschäftigt sich der 3. Teil von Prof. Dr. Dagmar Kaiser ausschließlich mit diesem Bereich aus dem neuen
Schuldrecht. Sie reflektiert nach dem Anwendungsbereich des Rücktritts die Ausübung des Rücktrittsrechts und vor allem die Abwicklung eines Rücktritts durch Rückgewähr der
Leistungen oder Wertersatz und möglichen Ausnahmen. Schließlich werden Nebenfolgen des Rücktritts erläutert, namentlich Nutzungen und Wertersatz. Vom Stil her ähnelt dieser
Abschnitt dem ersten Teil des Buches. Von Fällen wird abgesehen, dafür werden die detaillierten Rücktrittsvorschriften genauestens zitiert, auch hier muß der Leser sich gut
im Gesetz auskennen, um die vielen Paragraphen zu durchblicken.
Der 4. Teil, bearbeitet durch Prof. Dr. Thomas Pfeiffer, behandelt die Verjährungsvorschriften. Stellen diese eigentlich einen Bereich des allgemeinen Teils des BGB dar,
haben sie dennoch gerade auf das Schuldrecht durch die bisherigen zahlreichen speziellen Verjährungsvorschriften einen erheblichen Einfluß. In seiner Einführung weist der
Autor auch darauf hin, daß die Vereinheitlichung der Verjährungsfristen ein Hauptziel der Reform war. Da die Verjährungen grundsätzlich ganz neu konzipiert wurden, finden
sich im vierten Teil weniger Gegenüberstellungen zum alten Recht als in den anderen Bereichen. Pfeiffer beschreibt das neue Verjährungsrecht "von der Pike auf", so daß sich
dieser Abschnitt durchaus zur erstmaligen Aneignung des Wissens über Verjährungen eignet. Der Autor geht zunächst auf die Grundlagen des neuen Systems ein und untersucht den
Beginn der Verjährungsfrist, der nach § 199 I BGB eine subjektive Komponente der Kenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen enthält. Desweiteren
untersucht er die noch bestehenden besonderen Verjährungsfristen, insb. im Kaufrecht, sowie Vereinbarungen über die Verjährung oder Übergangsregelungen.
Der 5. Teil von RiOLG Dr. Jan Maifeld zum Werkvertragsrecht ist mit 30 Seiten eher kurz gehalten. Der Aufbau dieses Abschnitts folgt dem aus dem Kaufrecht, so werden erst
Sach- und Rechtsmangel erläutert und anschließend die Rechte des Bestellers bei Mängeln reflektiert. Kennzeichnend für dieses Kapitel ist der ständige Vergleich zum
Kaufrecht. Wenige Beispielsfälle runden Darstellung ab.
Schließlich geht es im 6. Teil, den Prof. Dr. Ingo Saenger bearbeitet hat, um das Verbraucherdarlehensrecht. Mit der Schuldrechtsreform wurden nach der Umsetzung der
Fernabsatzrichtlinie weitere Verbraucherschutzvorschriften in das BGB integriert. Deshalb bietet sich hier auch eine Veranschaulichung durch Gegenüberstellung von neuen und
alten Normen an, die der Autor durch entsprechende Tabellen auch vornimmt. Außerdem untersucht er die §§ 491 ff. BGB zum Verbraucherdarlehensvertrag und den
Verbraucherrechten ausführlich.
Gesamteindruck:
"Das Schuldrecht 2002" untersucht in sechs Abschnitten die relevanten Änderungen der bedeutenden Schuldrechtsreform. Es ist abschließend festzuhalten, daß sich die
Ausführungen auf einem abstrakten und hohen Niveau bewegen, welches gewisse Vorkenntnisse über das alte Recht voraussetzt. Examenskandidaten oder Referendare und Praktiker,
die diese Kenntnisse besitzen und keinen Wert auf anschauliche Fälle oder Schemata legen, werden mit diesem Buch aber eine strukturierte Darstellung der Änderungen gegenüber
dem bisherigen Recht vorfinden.
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