Ronald Moosburner
Ein Arbeitsbuch, das Spaß macht
Eine Rezension zu:
Hans-Joachim Musielak
Grundkurs BGB
7. Auflage
C.H. Beck Verlag, München 2002, 570 S., 24,80 Euro
ISBN 3-406-48869-2
http://www.beck.de
Die Reform des Schuldrechts hat zusammen mit anderen Gesetzesänderungen auch bei diesem bekannten Studienwerk eine Neuauflage erforderlich gemacht. Das Buch wurde dabei in
Teilen völlig neu geschrieben.
Der Grundkurs BGB gehört sicherlich inzwischen zu den am meisten empfohlenen Werken im Zivilrecht für Studienanfänger. Er stellte in seiner Erstauflage eine konzeptionelle
Neuheit auf dem Gebiet des Lehrmaterials dar, die als Reaktion auf die zunehmende Einführung von Grundkursen an zahlreichen Universitäten zu verstehen war. Die didaktische
Konzeption richtet sich dabei nicht nach der Einteilung des BGB in einen allgemeinen Teil, das allgemeine und besondere Schuldrecht etc., sondern geht in Form eines
Arbeitsbuches wesentlich klausur-orientierter vor, wobei sie den typischen Aufbau von Fällen in der Gliederung zum Teil sinngemäß nachvollzieht. Das Konzept war und ist so
erfolgreich, daß dieses Buch mittlerweile zu den Klassikern rechnet, die aus studentischen Bücherregalen nicht mehr wegzudenken sind.
Die Darstellung beginnt mit einer kurzen Darstellung der Rechtsgeschäftslehre, die einerseits den Anfänger nicht mit umfangreichen dogmatischen Streitigkeiten belastet,
jedoch auch kein Wort zu wenig verliert, da gerade der Tatbestand von Willenserklärungen, deren Wirksamwerden und Auslegung als Basis rechtsgeschäftlichen Handelns sicher
beherrscht werden müssen. Die Auslegung wird dabei im Kapitel über das Zustandekommen von Verträgen behandelt, das auch die wichtigsten Fakten über Geschäfte unter
Beteiligung von Verbrauchern sowie einen Abstecher zur Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbeziehungen enthält. Nach ihrem Inhalt wird auf das Erlöschen von
Schuldverhältnissen eingegangen, wobei in einem Exkurs die fundamentale Unterscheidung zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften ausführlich dargestellt wird.
Anschließend an das Kapitel über unwirksame und mangelhafte Willenserklärungen folgt der ganz zentrale Bereich der Leistungsstörungen, der durch das
Schuldrechtsmodernisierungsgesetz weitgehend umgestaltet worden ist. An Klarheit kaum noch zu überbieten ist hier der Bereich des allgemeinen Schuldrechts, der bereits vor
der Reform als Musterbeispiel für eine eingängige und gut verständliche Darstellung des komplizierten Stoffes gelten durfte. Auch die Einführung in den Kaufvertrag bietet
wertvolle Hilfestellung, gerade weil an den richtigen Stellen auch kurze Exkurse ins Sachenrecht nicht fehlen. So werden etwa gutgläubiger Erwerb von Mobiliar,
Eigentumsvorbehalt und Sicherungseigentum wenigstens in ihren Grundzügen umrissen. Es folgen kurz gehaltene Überblicksdarstellungen weiterer wesentlicher vertraglicher
Schuldverhältnisse (die Bürgschaft wird erst in einem Anhang zum Buch dargestellt) sowie eine recht umfangreiche Einführung in die gesetzlichen Schuldverhältnisse, die alles
enthält, was der Anfänger wissen muß. Die regelmäßig mit größeren Schwierigkeiten verbundene Einbeziehung dritter Personen in Schuldverhältnisse wird erst am Ende des Buches
dargestellt, was sinnvoll ist, weil der Leser zu diesem Zeitpunkt bereits über einige Übung in Zwei-Personen-Konstellationen verfügt.
Abgerundet wird das Werk durch zahlreiche Kontrollfragen am Ende jedes Kapitels, die auch ausführlich gelöst werden. Hinzu kommen fünf Übungsklausuren, deren Lösung jeweils
skizziert wird. Sie ergänzen die ohnehin ganz vorzügliche Darstellung mit Übungsmaterial, so daß der Student am Ende ein Arbeitsbuch in Händen hält, das keine Wünsche offen
läßt. Besonders empfehlenswert!
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