Jurawelt

Artikel 4179
Martin Bahr

Praktiker-Herz, was willst Du mehr! - Teil 2

Eine Rezension zu:

Barbara Dauner-Lieb / Heidel, Thomas / u.a. (Hrsg.)

Das neue Schuldrecht in der anwaltlichen Praxis

Verjährungsrecht * Leistungsstörungsrecht * Kaufrecht
* Werkvertragsrecht * Schadensersatzrecht * Mietrecht

Deutscher AnwaltVerlag, Bonn 2002, 452 S., 39,- €
ISBN 3-8240-0486-0


Beeindruckten die Autoren schon durch ihr Werk Anwaltkommentar: Schuldrecht, setzt sich dieser außerordentlich positive Eindruck auch bei dem vorliegenden Werk nahtlos fort.

Der Band ist in 4 Bereiche unterteilt.

Der Bereich I. setzt sich mit dem zum 01.01.2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts auseinander. In 14 Unterkapiteln besprechen die Autoren die Neuerungen. Sie folgen dabei einer systematischen Gliederung. Im einzelnen wird besprochen: Verjährung (§ 1), Leistungsstörungsrecht (§ 2), Kodifizierung von Richterrecht (§ 3), Schuldnerverzug (§ 4), Rücktrittsrecht (§ 5), Kontrolle von AGB (§ 6), Verbandsklage nach dem UklaG (§ 6), Kaufvertrag (§ 7), Werkvertrag (§ 8), Darlehensrecht und Verbraucherkredit (§ 10), Reisevertrag (§ 11), Verbraucherschutz (§ 12), Verträge über Grundstücke, Vermögen usw. (§ 13) und Übergangsrecht (§ 14).

Bereich II. ist dem “Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr“ gewidmet. Was war der Grund für die Schaffung des § 126 a BGB? Welche materiell-rechtlichen und prozessualen Auswirkungen ergeben sich dadurch? In welchem Verhältnis steht das ganze zum SigG?

Der III. Bereich beschäftigt sich mit dem bald neusten Schock in Sachen Rechtsreform: Der Schadensersatzreform. Eigentlich ebenfalls zum 01.01.2002 vorgesehen, wurde sie kurzfristig verschoben. Jedoch ist absehbar, dass sie noch dieses Jahr in Kraft treten wird. Dieser Teil ist außerordentlich gelungen: In ansprechendem Stil werden hier – in der gebotenen Kürze – sämtliche Themen besprochen: Neuordnung des Schmerzensgeldanspruchs, Verbesserung des Rechtsschutzes von Kindern bei Verkehrsunfällen, Haftung des Gerichtssachverständigen.

Der IV. und letzte Bereich ist schließlich die Auseinandersetzung mit der schon am 01.09.2001 in Kraft getretenen Mietrechtsreform.

Der Stil des Buches ist durchgehend flüssig und außerordentlich gut lesbar. Vor allem der Teil bzgl. der Reform des Schadensersatzrechtes kann nur jedem wärmstens ans Herz gelegt werden. Ich jedenfalls weiß schon, was ich kurz vor meiner mündlichen Prüfung mir noch einmal durchgelesen werden.

Das Werk ist das entsprechende Pedant in Lehrbuch-Form zum Kommentar Anwaltkommentar: Schuldrecht.

Gesamteindruck:
Uneingeschränkte Kaufempfehlung. In Verbindung mit dem Anwaltkommentar: Schuldrecht ist man als Praktiker gegen alle Unwägbarkeiten und Neuerungen dieser Reformen gewappnet.
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