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Artikel 4177
Martin Bahr

Praktiker-Herz, was willst Du mehr!

Eine Rezension zu:

Barbara Dauner-Lieb / Heidel, Thomas / u.a. (Hrsg.)

Anwaltkommentar: Schuldrecht

Erläuterungen der Neuregelungen zum Verjährungsrecht,
Schuldrecht, Schadensersatzrecht und Mietrecht

Deutscher AnwaltVerlag, Bonn 2002, 1031 S., 76 €
ISBN 3-8240-0511-5


Neben Marx / Wenglorz: Schuldrechtsreform das derzeitige Highlight unter den Schuldrechtsreform-Büchern. Noch bevor der neue Palandt herauskommt, bietet dieses Werk außerordentliche Qualität auf dem aktuellsten Stand.

Erfreulich zu hören ist vor allem, dass der Band nur der Anfang einer längeren, umfangreichen Reihe sein soll. Wenn die Reihe in dieser Quantität und vor allem Qualität fortgesetzt wird, wird sie schnell ihren Platz unter den Standard-Werken finden.

Sehr lobenswert ist auch die in deutlichen Worten gefasste Anmerkung der Herausgeber:

„Doch die jetzt vorgelegte Kommentierung ist nur ein Anfang.
Ein Anfang, da zur Zeit auch noch so kompetente Autorinnen und Autoren keine völlig verlässliche Antwort zum Inhalt des BGB nach den Reformen (...) geben können. Es gibt sie nicht, die bewährten Wegweiser, nicht die der herrschenden Meinung, der herrschenden Lehre oder der gut begründeten, aber eben doch nur Mindermeinungen, ganz zu schweigen von einer Sicht, die die ständige Rechtsprechung auf ihrer Seite weiß.

Diese - eigentlich selbstverständliche - Aussage zur aktuellen Rechtslage lässt so manches andere Konkurrenz-Produkt vermissen. Dort werden dann die eigenen Ausführungen oftmals als der Weisheit letzter Schluss verkauft.

Dieser überaus positiv Eindruck setzt sich bei Lektüre des Bandes fort. Hier wurde, trotz der Kürze der erst verstrichenen Zeit seit Verabschiedung der Schuldrechtsreform, überaus fundiert und kompetent gearbeitet.

Die Kombination aus Praktikern (RA Dr. Heidel und RiBGH a.D. Dr Lepa) und Wissenschaftlern (Prof.Dr. Dauner-Lieb, Prof. Dr. Ring) hat zu einer außerordentlich guten Mischung geführt.

Die Kommentierung zu den einzelnen Paragraphen – traurigerweise muss man das hier wegen mancher aktuellen Schuldrechtsreform-Bücher überhaupt erwähnen – ist jeweils mit einzelnen Randnummern versehen. Sind die Anmerkungen umfassender ausgefallen, ist dem jeweils aus Gründen der Übersichtlichkeit und des schnelleren Auffindens ein altbekanntes, kurzes Inhaltsverzeichnis vorangestellt.

Ein paar Beispiele sollen verdeutlichen wie ordentlich hier gearbeitet wurde: So umfasst der neue § 280 BGB alleine 63 Randnummern. Und bei § 309 BGB finden sich 37 Randnummern wieder (wird alle AGB-Praktiker außerordentlich freuen).

Den einzelnen Bereichen sind jeweils ausführliche Literatur-Verzeichnisse vorangestellt. Die Fußnoten verweisen in gelungener Art und Form auf die bisherige Rechtsprechung und Literatur.

Ein besonderes „Schmankerl“ ist die Berücksichtigung des neuen Schadensersatzrechtes. Die eigentlich zum 01.01.2002 vorgesehene gleichzeitige Reform des Schadensersatzrechtes ist bekanntermaßen verschoben wurden. Wahrscheinlich wird sie aber Mitte bzw. Ende des Jahres kommen.

Die Autoren widmen sich aber schon jetzt der verabschiedeten Endfassung und stellen in der gebotenen Kürze und dennoch zugleich prägnant die Neuerungen dar. Wer schon einmal den Palandt bei § 249 BGB aufgeschlagen hat, der kennt das Gefühl der Ohnmacht, das einen im ersten Augenblick überkommt. In „nur“ 132 Randnummern gelingt eine tiefgehende Darstellung und Analyse. Ebenso die Kommentierung zu § 253 BGB.

Es gilt abzuwarten, ob die Autoren des Palandt diese Qualität in der bald vorliegenden Ausgabe werden erreichen können.

Gesamteindruck:
Zur Zeit für den Rechtspraktiker, der schon im Tagesgeschäft mit dem neuen Recht zu tun hat, ein unumgängliches Muss. Man darf auf die weiteren Auflagen und Werke aus dieser Reihe gespannt sein. Für den Palandt heißt es, sich warm anzuziehen, um nicht zu frieren.
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