Jurawelt

"Basiswissen Reiserecht" von Ernst Führich
RA Dirk Scheibe
15.04.2012

Einführung ins Reiserecht

Eine Rezension zu:

Ernst Führich

Basiswissen Reiserecht


2. Auflage

Vahlen, München 2011, 300 Seiten, 22,80 €
ISBN 978-3-8006-3935-9

http://www.vahlen.de



Aufgrund der starken Tourismusindustrie in Deutschland hat auch das Reiserecht immer mehr an Bedeutung gewonnen. Dennoch wird es weder als einheitliches Rechtsgebiet betrachtet noch mit einem einheitlichen „Reisegesetzbuch“ gewürdigt. Stattdessen erstreckt es sich über sämtliche Vorschriften des Privatrechts als sog. „Querschnittsrecht“. Aufgrund der internationalen Berührungspunkte des Tourismus spielen zudem internationale Verträge und Abkommen sowie das Europarecht eine wichtige Rolle im Reiserecht. Unterteilt wird das Reiserecht in das Reisevertragsrecht der Pauschalreise, das Reisevermittlungsrecht und das Individualreiserecht.

Der Verfasser ist Professor für Reiserecht an der Hochschule Kempten und ein ausgewiesener Experte auf seinem Gebiet. Neben diesem Basiswerk ist er auch Verfasser eines Handbuchs zum Reiserecht, welches zu den Standardwerken auf diesem Gebiet gehört. Das Buch erscheint inzwischen in der 2. Auflage im Verlag Vahlen und ist im Moment eines der aktuellsten Werke im Reiserecht. Das Buch richtet sich vornehmlich an Studierende und Praktiker in Reiseunternehmen, zumeist also an Wirtschaftswissenschafter. Aber auch Jurastudenten sowie auf diesem Gebiete tätige Juristen und Rechtsanwälte können von diesem Werk profitieren.

Der Verfasser hat das Buch in zwei große Teile geteilt. Teil I beschäftigt sich mit dem Reisevertrag der Pauschalreise, während sich der Teil II mit dem Individualreiserecht beschäftigt. Anschließend folgen lerntaktisch sinnvoll die Antworten zu den über das ganze Buch verteilten Übungsfällen und Kontrollfragen. Den Abschluss bildet ein Anhang, welcher neben den wichtigsten reiserechtlichen Vorschriften auch die Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung und die Kemptener Reisemängeltabelle enthält.

Der Autor hat das Buch weiter in 16 durchnummerierte „Kapitel“ unterteilt. Die Kapitel 1 bis 12 sind am Teil I des Buches ausgerichtet und behandeln den Reisevertrag der Pauschalreise. In Kapitel 1 werden hier  zur Einführung zunächst die Grundlagen des Reiserechts erläutert. Die verschiedenen Bereiche des Reiserechts werden dem Leser zusammen mit den dazugehörigen Rechtsgrundlagen vorgestellt. Interessant für den im Reiserecht noch nicht kundigen Leser ist sicherlich auch die Darstellung der Rechtsbeziehungen der Beteiligten. Das Kapitel 2 beschäftigt sich mit dem Reisevertrag und dem dazugehörigen Vertragsschluss. Der Autor geht hier neben der praxisrelevanten Problematik der Einbeziehung von Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) auch auf die Differenzierung zwischen Reiseveranstalter und Reisevermittler ein. Im Kapitel 3 werden die Grundlagen des Preisrechts sowie die Grundzüge des Insolvenzschutzes des Reisenden sowie die Folgen für die Praxis behandelt, während sich das Kapitel 4 den Informationspflichten des Reiseveranstalters nach der BGB-InfoV widmet. Kapitel 5 erläutert dem Leser unter welchen Voraussetzungen der Veranstalter Leistungs- und Preisänderungen der Reise nachträglich durchführen kann und welche Rechte der Reisende in einem solchen Fall hat.

Kapitel 6 behandelt den Fall der Aufhebung des Reisevertrages. Der Autor erläutert hier sowohl das Stornorecht des Reisenden, die Auswechselung des Reisenden sowie die Kündigungsmöglichkeiten des Reiseveranstalters. Die Kapitel 7 bis 10 beinhalten das System der Gewährleistung im Reiserecht. Der Autor bietet im Kapitel 7 zum Überblick zunächst ein Schaubild und erläutert sodann auf den folgenden Seiten die einzelnen Mängelrechte des Reisenden und deren Voraussetzungen. Sehr ausführlich wird von ihm zunächst der Reisemangel als Haftungsvoraussetzung für alle Gewährleistungsrechte behandelt.  Das Kapitel 11 beschäftigt sich mit dem in § 651 l BGB geregelten internationalen Gastschulaufenthalt. Die sehr praxisrelevanten Fragen der Fristen sowie des Reiseprozesses werden im 12. und letzten Kapitel des ersten Teiles behandelt.

Teil II des Buches beschäftigt sich mit dem Individualreiserecht. Das 13. Kapitel behandelt hier zunächst das Reisevermittlungsrecht. Der Autor erläutert den Begriff des Reisevermittlers, geht auf den Geschäftsbesorgungsvertrag als Grundlage der Vermittlung durch das Reisebüro und stellt die wichtigsten Haftungsfälle vor. Im 14. Kapitel wird das Luftbeförderungsrecht behandelt. Der Autor geht hierbei systematisch vor und stellt zunächst die wichtigsten nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen der Flugleistungen vor. Anschließend wendet er sich dem immer wieder vielbeachteten EU-Fluggastrechten bei Nichtbeförderung, Annullierung des Fluges und Verspätung des Fluges zu. Auch der Ersatz von Personen- und Gepäckschäden nach dem Montrealer Übereinkommen wird durch den Autor behandelt. Eine kurze Einführung in die Besonderheiten des Beförderungsrechts bei Reisen mit Bahn, Schiff und Bus ist Thema des 15. Kapitels. Das 16. und insgesamt letzte Kapitel des Buches bietet ebenfalls einen kurzen Überblick über das Beherbergungsrecht im Hotel und in der Ferienwohnung.

Der rundum positive Eindruck umfasst auch die Art der Darstellung. Das Werk verfolgt das Konzept eines Lernbuchs. Das Reiserecht wird anhand zahlreicher Schaubilder, Checklisten und Zusammenfassungen dargestellt. Die Übungsfälle und Kotrollfragen helfen dem Leser die Thematik zu veranschaulichen. Durch die jeweils dem Kapitel vorangestellten „Lernziele“ erhält der Leser einen sehr guten  Überblick über den Inhalt und weiß, was von ihm erwartet wird. Die Zusammenfassung sowie die Hinweise auf weiterführende Literatur und aktuelle Urteile sind zur Nachbereitung des jeweiligen Stoffes bestens geeignet.

Gesamteindruck
Das Werk von Professor Führich ist jedem Neueinsteiger im Reiserecht wärmstens zu empfehlen. Für Studenten bietet es aufgrund des attraktiven Preises durchaus eine Alternative zu den teuren Handbüchern, da es die Basics im Reiserecht umfassend darstellt und ausführlich auf entsprechende Prüfungen vorbereitet.
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