Jurawelt

"FamFG" von Dirk Bahrenfuss (Hrsg.)
RLG Dr. Alexander Walter, Koblenz
12.04.2011

Nachschlagewerk erster Güte

Eine Rezension zu:

Dirk Bahrenfuss (Hrsg.)

FamFG


Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009, 2.212 Seiten, 128,- €
ISBN 978-3-503-11647-8

http://www.esv.info



Das zum 1. September 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz) hat nicht nur mit dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) und dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) zwei neue Gesetze geschaffen, sondern über 100 weitere Gesetze geändert und an den neuen Rechtszustand angepasst. Kernstück des Reformgesetzes ist das FamFG, welches das 6. Buch der ZPO sowie das FGG abgelöst hat. Die gesamte Rechtspraxis musste sich auf zahllose Änderungen und Neuerungen einstellen. Ohne Hilfsmittel war und ist die Anwendung des neuen Rechts nicht sachgerecht zu bewältigen. Mit dem von Bahrenfuss, Richter am Oberlandesgericht in Schleswig, herausgegebenen Kommentar liegt eine Neuerscheinung vor, die (noch) nicht auf eine erfolgreiche Historie als Erläuterungswerk verweisen kann. Es kann jedoch bereits jetzt prognostiziert werden, dass sich diese über kurz oder lang einstellen wird.

Erarbeitet wurde das Werk von 17 Autoren, die mit einer Ausnahme in verschiedenen Bereichen der Rechtspraxis tätig sind. Der große Autorenkreis war wohl erforderlich, um das Werk entsprechend dem Zeitplan auf den Markt zu bringen. Den Auftakt bildet eine kurze, aber informative Einleitung, die über die wesentlichen Eckpfeiler des neuen FamFG informiert. Hieran anschließend werden die Vorschriften des FamFG erläutert. Dabei sind stilistische Unterschiede der Erläuterungen der einzelnen Autoren – wie häufig bei Werken mit zahlreichen Autoren – nicht zu übersehen. Mancher Autor verweist kaum auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur bzw. die Gesetzesbegründung, wohingegen andere Autoren umfangreiche Vertiefungshinweise geben. Entsprechendes gilt für den Tiefgang der Darstellungen, die sich teilweise im Wesentlichen an der Gesetzesbegründung orientieren, ganz überwiegend jedoch einen üppigen und bemerkenswerten Umfang aufweisen. Dies soll nicht als Kritik verstanden werden. Derartige Unterschiede sind Wesensmerkmal der meisten Werke vergleichbaren Umfangs und können kaum gesteuert werden. Zudem muss für den Bahrenfuss festgehalten werden, dass der Kommentar übergreifend solide und prägnant über den neuen Rechtsstand informiert und sich an zahlreichen Stellen als hervorragendes Hilfsmittel entpuppt.

Die Leistung der einzelnen Autoren eines derart umfänglichen Werkes kann in einer Rezension kaum hinreichende Würdigung erfahren. Wie so häufig können nur einzelne Passagen zum Beleg der hohen Qualität des Kommentars angesprochen werden. Neben der informativen Einführung, in der auch die bereits zahlreiche Entscheidungen veranlassende Übergangsvorschrift behandelt wird, können – lediglich beispielhaft – als glänzende Lesetipps die Abschnitte zum Unterbringungsrecht sowie zum Verfahren in Registersachen empfohlen werden. Auch bei Stichproben zu Einzelproblemen erweist sich der Kommentar regelmäßig als profunder Ratgeber. Als Beispiele können die Frage der Nachholung einer unterbliebenen Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39 FamFG, Rdnr. 9 f.), die Problematik, ob einem anwaltlich vertretenen Beteiligten bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (§ 17 FamFG, Rdnr. 11), die Ausführungen zum Beginn der Rechtsmittelfrist für einen versehentlich am Verfahren nicht Beteiligten (§ 63 FamFG, Rdnr. 7) oder zur Anwendbarkeit von § 99 ZPO in Ehe- und Familienstreitsachen mit Blick auf die Anfechtung von Kostenentscheidungen (§ 80 FamFG, Rdnr. 3) genannt werden.

Jedem Werk zu dem neuen Verfahrensrecht ist bereits bei Erscheinen eine gewisse Unvollkommenheit garantiert. Nahezu täglich treten in der Praxis neue Anwendungsprobleme auf. So wird etwa im Zusammenhang mit § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG in einer wünschenswerten Neuauflage zu prüfen sein, ob für die Begründung der Zuständigkeit des Familiengerichts tatsächlich – wie in der Kommentierung beiläufig angesprochen – ein zeitlicher Zusammenhang bestehen muss (so etwa AG Holzminden, FamRZ 2010, 1758; anders überzeugend OLG Frankfurt a.M., NJW 2010, 3173; LG Osnabrück, Beschluss vom 16.07.2010 – 2 O 1807/09). Entsprechendes gilt für die Frage, ob die Anwendung der Zwei-Wochen-Frist in § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG von einer frühzeitigen Ladung zum Termin abhängt (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 2010, 2015). Es gibt also bereits jetzt Anlass, sich auf eine Neuauflage zu freuen.

Gesamteindruck:
Bei Problemen bei der Anwendung des neuen FamFG legt man meist mehrere Kommentare nebeneinander und vergleicht Rechtsauffassungen und Argumente. Das Werk von Bahrenfuss erweist sich dabei allzu häufig nicht nur als tiefgründig und informativ, sondern auch als ausgewogen und überzeugend bei der Entwicklung von Lösungen für die Rechtsanwendung. Diese Qualität erhebt den Kommentar schnell zu einem zuverlässigen und unentbehrlichen Begleiter für die tägliche Arbeit.
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