Jurawelt

"Festschrift für Claus-Wilhelm Canaris"
RA Dr. Stephan Schenk
30.11.2007

Von Wissenschaftlern, Freunden und Weggefährten

Eine Rezension zu:

Festschrift für Claus-Wilhelm Canaris
zum 70. Geburtstag


Herausgegeben von:

Andreas Heldrich, Jürgen Prölls, Ingo Koller, Katja Langenbucher,
Hans Christoph Grigoleit, Johannes Hager, Felix-Christopher Hey,
Jörg Neuner, Jens Petersen, Reinhard Singer

C.H. Beck, München 2007, Band 1: 1.532 Seiten, Band 2: 1.480 Seiten, 398,- €
ISBN 978-3-406-56170-2

http://www.beck.de


Zur Person:
Claus-Wilhelm Canaris wurde am 01.07.1937 in Liegnitz geboren. Er hat in Königsberg, Miesbach und Düsseldorf die Schule besucht. Von 1957 bis 1961 studierte er neben den Rechtswissenschaften noch Philosophie und Germanistik.

Er absolvierte in München beide Staatsexamina und wurde anschließend wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Karl Larenz. 1963 wurde er mit  seiner Dissertation „Die Feststellung von Lücken im Gesetz“ promoviert und habilitierte im Jahre 1967 mit der Schrift „Die Vertrauenshaftung im deutschen Privatrecht“, welche ebenfalls von  Karl Larenz betreut wurde. Er hatte zunächst Professuren an den Universitäten Graz (1968) und Hamburg (1969-1972), bevor er 1972 als Nachfolger von Karl Larenz Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Arbeitsrecht sowie Rechtsphilosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München wurde. Seit 1990 ist Claus-Wilhelm Canaris ordentliches Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Zwischen  1999 und 2007 bekleidete er dort das Amt des Sekretärs der philosophisch-historischen Klasse und nahm in dieser Position von 1999 bis 2005 das Amt des Vizepräsidenten wahr.

Hervorzuheben ist weiter, dass er als Mitglied der vom Bundesministerium der Justiz einberufenen Kommission „Leistungsstörungsrecht“ maßgeblich an der Reform des Schuldrechts im Jahre 2001 beteiligt war.                                

Auch wurde er mit zahlreichen Ehrungen und Auszeichnungen geehrt. Zu nennen sind etwa das im Jahr 2000 verliehene Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland oder der bereits 1989 erhaltene Leibniz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Alles in allem gehört Claus-Wilhelm Canaris zu den schillernden Gestalten des deutschen Zivilrechts.

Zur Festschrift:
Die Festschrift ist in zwei Bände untergliedert, welche zahlreiche Beiträge aus den Bereichen des Bürgerlichen Rechts, des Wirtschafts- und Arbeitsrechts, des Handels-, Gesellschafts- und Bankvertragsrechts, der Rechtsvergleichung, des ausländischen Rechts, Europarechts, internationalen Privatrechts, der Rechtsphilosophie, der Methodenlehre, der Rechtsgeschichte sowie aus übergreifenden Themen beinhalten. Insgesamt enthalten die beiden Bände 147 Beiträge von namhaften Zivilrechtslehrern und Rechtsphilosophen aus dem In- und Ausland. Die Beiträge richten sich dabei ihrem Thema nach den wesentlichen Forschungsschwerpunkten von Claus-Wilhelm Canaris. Die Festschrift stellt somit ein gutes Spiegelbild des wissenschaftlichen Wirkens des Jubilars dar.

Im ersten Band, welcher 1.532 Seiten umfasst, wird zunächst der Werdegang des Jubilars ausführlich dargestellt. Hieran schließen sich nach dem Inhaltsverzeichnis die zahlreichen Beiträge an. Ein erster und wohl auch der bedeutendste Schwerpunkt wird hierbei im Bereich des Bürgerlichen Rechts gemacht. Dieser Bereich umfasst alleine schon über 1.300 Seiten. Hier werden von der „Störerhaftung als Beteiligungsform im Deliktsrecht“ über „Schuldrecht und familienrechtliche Rechtsverhältnisse“ oder „Savigny und das sachenrechtliche Abstraktionsprinzip bis hin zur Globalisierung“, um nur einige Themen zu nennen, beinahe sämtliche Bereiche des deutschen Zivilrechts abgedeckt. Das zweite Thema im ersten Band widmet sich ausgesuchten Fragen und Problemen aus dem Bereich des Wirtschafts- und Arbeitsrechtes. So werden etwa die Themen „Langfristige Verträge über Energie“ oder „Urabstimmung als Streikvoraussetzung“ ausführlich und eingängig behandelt.

Der zweite Band umfasst nochmals knapp 1.500 Seiten. Er widmet sich mit knapp 500 Seiten dem Thema „Handels-, Gesellschafts- und Bankvertragsrechts. Über weitere ca.  400 Seiten werden Beiträge aus den Bereichen der Rechtsvergleichung, ausländisches Recht, Europarecht und internationales Privatrecht aufgegriffen. Hieran schließen sich schließlich mit nochmals ca. 500 Seiten die Themenkomplexe Rechtsphilosophie, Methodenlehre, Rechtsgeschichte und übergreifende Themen an. Am Ende des zweiten Bandes werden die unzähligen Veröffentlichungen von Claus-Wilhelm Canaris aufgeführt. Der Jubilar hat allein 16 Monographien und über 160 Aufsätze bisher veröffentlicht. Hinzu kommen noch über 40 Urteilsanmerkungen. Abschließend enthält die Festschrift noch ein Autorenregister, in dem alle 147 Autoren mit Fundstelle aufgelistet werden. 
 
Gesamteindruck:
Schon aufgrund der Vielzahl der Beiträge, aber auch aufgrund des Umfangs der Festschrift mit ca. 3.000 Seiten zählt diese sicherlich nicht zu den gewöhnlichen Festschriften. Darüber hinaus sind die Beiträge qualitativ hochwertig und überwiegend von namhaften Autoren verfasst worden. Durch die Festschrift werden sowohl die Stellung als auch die hohen Verdienste des Jubilars für das deutsche Zivilrecht hervorgehoben und unterstrichen. Insgesamt stellt sie sämtliche Themenbereiche von Claus-Wilhelm Canaris dar, mit denen er sich bisher auseinander gesetzt hat.

Die Festschrift ist für alle diejenigen lohnenswert, die sich vertieft mit Fragen des Bürgerlichen Rechts und der anderen genannten Themen auseinandersetzen. Für Bibliotheken oder Hochschullehrer aus dem Bereich des Zivilrechts ist diese Festschrift  ein absolutes Muss.
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