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Artikel 191
Sebastian Walter

Studium Jura - Schuldrecht Besonderer Teil III

Hofer-Bodenburg, Katrin

C.H. Beck´sche Verlagsbuchhandlung, München 2000
DM 29,-- ISBN 3-406-45453-4


Das knapp 200 Seiten starke Lehrbuch der bekannten Reihe "Studium Jura" von Dr. Katrin Hofer-Bodenburg beschäftigt sich mit dem Bereicherungsrecht.

Das Buch ist in vier Kapitel und insgesamt 17 Paragraphen unterteilt.
Am Anfang eines jeden Kapitels und der meisten Paragraphen steht ein kurzer Überblick, der erste Einblicke in die folgende Materie schafft, die grundlegenden Definitionen vorgibt, und aufgrund derer sich der behandelte Stoff rasch erfassen läßt. Sodann folgt die mit zahlreichen kleinen Beispielsfällen versehene, ausführliche Darstellung der jeweiligen Fachthematik. Die sinnvolle Untergliederung führt dazu, daß der Leser den Überblick nicht verliert und den Ausführungen leicht zu folgen ist. Durch zahlreiche, besonders gekennzeichnete Merksätze wird das Lernen erleichtert.
Das Verständnis und die Umsetzung in die Praxis erleichtern die 21 ausführlichen und im Klausurstil behandelten Fälle. Das Durcharbeiten dieser Beispielsfälle empfiehlt sich dringend, da sich dort regelmäßig zusätzliche, im Text zum Teil nicht vorhandene Probleme wiederfinden.
Als Lernhilfe und Wiederholungsfragen stehen zudem am Ende eines jeden Paragraphen Kontrollfragen zur Verfügung, deren Lösung bei Nichtwissen allerdings im gerade Gelesenen nachgeschlagen werden muß.
Negativ fällt - wie letztlich bei allen Büchern der Reihe "Studium Jura" - auf, daß die Literaturverweise nicht als Fußnoten vorliegen, sondern nach amerikanischer Art aus unerfindlichen Gründen in den Text eingearbeitet sind, was die Lesbarkeit nicht unbedingt erleichtert.

Wünschenswert wäre auch eine vermehrte Anzahl von Querverweisen, wodurch die Qualität des Buches auch als Nachschlagewerk gesteigert werden könnte. So wird beispielsweise in der Lösung des bekannten "Flugreisefalles" (Rn.26 ff.) schlicht festgestellt, daß die bereicherungsrechtlichen Anspruchsgrundlagen anwendbar sind, da ja kein Eigentümer-Besitzer-Verhältnis vorliegt. Ein Hinweis darauf, daß dies nicht ganz unumstritten ist, fehlt, obwohl hierüber eine ausführliche Stellungnahme bei Rn.166 und 241 vorliegt. Dort aber fehlt wiederum jeglicher Hinweis auf die Behandlung und weiteren Hinweise bei den jeweils anderen Randnummern.
Nicht übersehen werden darf hierbei aber die ansonsten hohe und im Vergleich zu anderen Lehrbüchern bemerkenswerte Qualität der Fallösungen: Der über mehr als vier Seiten ausgebreitete und klausurmäßig gegliederte "Flugreisefall" ist nicht überproportional lang, sondern in verständlichem Stil wünschenswert und nachvollziehbar erläutert. Dies gilt für alle Beispielsfälle des Buches, die in Verbindung mit der klaren visuellen Gliederung die tatsächlichen Probleme verdeutlichen und die Lösung einsichtig darstellen. Der Ungeübte versteht die Problematik, der Fortgeschrittene kann sich nochmals hinsichtlich der in diesem Buch vorliegenden dogmatischen Exaktheit üben.

In der knappen Einführung des ersten Kapitels wird vor allem für Bereicherungsrecht-Neulinge ein Überblick über die Dogmatik der §§ 812 ff. BGB gegeben sowie Sinn und Zweck des Kondiktionsrechts dargelegt.
Prägnant und einprägsam ist der Überblick über die verschiedenen denkbaren Bereicherungsgegenstände gestaltet - dies ist in anderen Lehrbüchern oft nur am Rande eingearbeitet und wird vom Ungeübten dort leicht überlesen.

Mit der Leistungskondiktion in allen examensrelevanten Ausprägungen beschäftigt sich das ca. 80 Seiten lange zweite Kapitel. Zunächst werden die grundlegenden Begriffe geklärt, sodann das Spektrum der verschiedenen Konstellationen im Kondiktionsrecht aufgezeigt. Gelungen sind insbesondere die in einem eigenen Paragraphen vorgenommenen Erläuterungen zur Beteiligung Dritter bei Leistungen, wo sowohl die klassischen Dreiecksverhältnisse geklärt werden, wie auch auf die Beteiligung von Boten und Stellvertretern ausführlich eingegangen wird. Erst daran schließt sich eine Darstellung der einzelnen Leistungskondiktionen selbst an. Dies mag ungewöhnlich sein, hilft aber zu deutlich besserem Verständnis: Es werden so keine "Fallkonstellationen" erlernt, sondern dogmatisches Verständnis, was im Examensfalle bekanntermaßen von weit größerem Nutzen ist.

Im folgenden, dritten Kapitel behandelt Hofer-Bodenburg die Nichtleistungskondiktionen. Schwerpunkt ist hier wie in der Praxis die Eingriffskondiktion, die in bekannt verständlicher Weise vermittelt wird. Vom "Jungbullenfall" (als Beispielsfall, Rn. 165 ff.) bis hin zur Frage der nachträglichen Genehmigung der Leistung an einen Scheingläubiger findet sich hier, was interessant und relevant ist.
Der Autorin gelingt es, in dieser leicht ausufernden Materie einen angemessenen Mittelweg zwischen knapper, präziser Darstellung einerseits und umfassenden, abschließenden Erläuterungen andererseits zu finden.

Mit dem Umfang des Bereicherungsanspruches beschäftigt sich das abschließende Kapitel. Es schließt sich der bisher aufgebaute Problemkreis zu einem einheitlichen Bild, durch einige Rückgriffe auf schon Dargestelltes wird das Erlernte gefestigt. Die §§ 818 ff. BGB werden Absatz für Absatz verständlich und nachvollziehbar abgehandelt. Ausführlich wird insbesondere auf § 818 III BGB sowie auf die Problematik bei verschärfter Haftung eingegangen.

So hinterläßt das Buch am Ende einen sehr positiven Eindruck. Die Probleme des Bereicherungsrechts werden gut vermittelt und das Lernen durch die eingängige sprachliche und visuelle Ausführung erleichtert. Herauszuheben ist vor allem die dogmatische Klarheit und Sauberkeit, mit der die juristischen Detailprobleme erklärt werden: Leider findet sich eine solche Exaktheit nicht in allen Lehrbüchern. Hofer-Bodenburg geht präzise und klar strukturiert auf die relevanten Problemkreise des gesetzlich nur bruchstückhaft und unübersichtlich geregelten Bereicherungsrechts ein. Die klare und systematische Darstellung der Meinungsstreitigkeiten erleichtert das Einprägen der dogmatischen Ansätze erleichtert und fördert das wissenschaftliche Denken.
Das Buch liest sich flüssig und interessant, der Stil der Autorin ist überzeugend und angenehm. Das Lesen und Lernen dieser doch leicht als trocken empfundenen Materie wird so sehr erleichtert.

Ein ausnahmsweise also wirklich für alle Stadien des juristischen Werdegangs uneingeschränkt sehr empfehlenswertes Buch.


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