Ralf Hansen
Praxisfragen der Testamentsvollstreckung
Eine Rezension zu:
Walter Zimmermann
Die Testamentsvollstreckung
Handbuch für die gerichtliche, anwaltliche und notarielle Praxis
Bielefeld: Erich-Schmidt-Verlag, 2000, 558 S. ISBN 3-503-05954-7
http://www.erich-schmidt-verlag.de
Der Verfasser, Vizepräsident des LG Passau, befaßt sich mit seiner neuesten Buchveröffentlichung mit der Rechtsstellung der an einer Testamentsvollstreckung Beteiligten:
Erblasser, Erbe, Testamentsvollstrecker und Nachlaßgericht. Das umfassende Handbuch geht auf die wichtigsten Möglichkeiten ein, die der Erblasser hat, durch Anordnung von
Testamentsvollstreckung post mortem über das Schicksal seines Vermögens zu bestimmen und seinen Willen auch noch danach durchzusetzen und die Lebenden durch den letzten
Willen wenigstens auf lange Zeit zu binden, was sich mitunter auch auf folgende Generationen auswirken kann. Testamentsvollstreckungsanordnungen nehmen in ihrer Bedeutung
für die Praxis gegenwärtig, nachdem dieses Rechtsinstitut ohnehin eine jahrhundertealte Tradition aufweist, die insbesondere vom kanonischen Recht geprägt worden ist, eine
maßgebliche Rolle ein, die ein solches Handbuch deutlich rechtfertigen.
Das Buch ist in 25 Kapitel unterteilt und auf eine umfassende Gesamtschau hin angelegt. So werden etwa im Kapitel über die Anordnung der Testamentsvollstreckung auch deren
Grenzen eingehend thematisiert. Keinesfalls endet sie hinsichtlich der Abwicklungsvollstreckung automatisch nach 30 Jahren, wie oftmals verbreitet wird, sondern dies gilt
nur für die Verwaltungsvollstreckung, wie klar dargelegt wird. Ohnehin zeichnet sich das Handbuch durch eine überzeugende Systematik, klare Strukturbildung, eine leicht
faßliche Sprache und eine sehr übersichtliche Textgestalt aus. Besonders praxisnah wird es etwa für den erbrechtlich tätigen Leser aus Anwaltskreisen bei der Behandlung der
Abwehr einer unerwünschten Testamentsvollstreckung, da der Erbe - wie Zimmermann trefflich formuliert - selten erfreut sein dürfte über die Vollstreckungsanordnung. Dazu muß
man das Testament als solches angreifen, sofern die letztwillige Verfügung nicht nur in diesem Teil unwirksam oder anfechtbar ist. Die Ausführungen zeigen aber, wie begrenzt
diese Möglichkeiten sind, da die Testierfreiheit derart stark geschützt ist, daß sie etwa über die Sittenwidrigkeit oder Anfechtung nur in Ausnahmefällen zu Fall gebracht
werden kann. Eingehende Ausführungen finden sich zur Ernennung des Testamentsvollstreckers ebenso wie über Annahme und Ablehnung des Amtes. Eines der interessantesten
Kapitel des Buches widmet sich der Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers, wobei insbesondere auch die Konkurrenz desselben mit anderen Funktionsträgern eingehend
dargestellt wird. Zahlreiche Problemfälle betreffen die Eintragung in öffentliche Register und deren Lösung, weshalb diesem praktisch sehr wichtigen Themenkomplex ein
eigenes Kapitel gewidmet ist, das sich insbesondere mit Bezügen zum Grundbuchrecht auseinandersetzt. Nicht weniger wichtig sind die Ausführungen zum
Testamentsvollstreckerzeugnis, da dieses nur auf Antrag erteilt wird, worüber im FFG-Verfahren entschieden wird. Die einzelnen Kapitel überzeugen insbesondere aufgrund der
ständigen Berücksichtigung des jeweils einschlägigen Prozeßrechts in ihrer Verzahnung mit dem materiellen Recht. Dies wird besonders deutlich im Kapitel über die Aufgaben
des Gerichts bei der Testamentsvollstreckung, das einen raschen Überblick über die Kompetenzen und Funktionen erlaubt, was angesichts der Gemengelage von ZPO und FGG in
diesem Bereich von äußerster Praxisrelevanz ist.
Streitträchtig zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker ist der Bereich der konkreten Verwaltungstätigkeit des Vollstreckers, einem der weiteren Höhepunkte - des an
solchen nicht armen - Werkes, da regelmäßig eine Spaltung zwischen Eigentumsposition des Erben und den Verwaltungskompetenzen des Testamentsvollstreckers entsteht, der über
einzelne Nachlaßgegenstände regelmäßig verfügen kann, nicht aber über einen Erbanteil als solches. Auch der Sonderfall der Behindertentestamente wird behandelt, wenn auch
etwas arg kurz. Das vielleicht brisanteste Kapitel behandelt die Testamentsvollstreckung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Zimmermann schlägt hier praxisnahe Lösungen auf
der Basis der inzwischen einigermaßen gefestigten BGH-Rechtsprechung vor. Gleichwohl sind nahezu alle Fragen in diesem Bereich höchst umstritten. Nicht ganz zu Unrecht geht
der Verfasser aber davon aus, daß in der Literatur zahlreiche Probleme etwas überbetont werden. Wie komplex das Thema ist, zeigt sich etwa bei der Testamentsvollstreckung an
einem vererbten GbR-Anteil, die nach wohl herrschender Auffassung zur Anteilsspaltung führen soll, was unter gesellschaftsrechtlichen Aspekten nicht immer sachgerecht sein
muß (sofern nicht etwa berufsrechtliche Gründe dem entgegenstehen). Diese mißliche Situation wird weitgehend dadurch vermieden, daß sich die Testamentsvollstreckung auf die
mit dem Anteil verbundenen Verwaltungsrechte nicht beziehen kann. Hier ist vieles - wie der Verfasser selbst ausführt - dunkel und unklar. Behandelt werden - sehr intensiv -
auch steuerrechtliche Fragen in einem vorzüglichen Kapitel, ebenso wie die Stellung des Testamentsvollstreckers im Prozeß, seine Haftung und die Beendigung des
Testamentsvollstreckung.
Dem Verfasser ist es gelungen, dieses vielschichtige und schwierige Gebiet derart umfassend darzustellen, daß dieses Werk unbedingt als Bereicherung der erbrechtlichen
Literatur zu betrachten ist. Insbesondere in der Beratungspraxis verdient es höchste Beachtung.
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