RA Cornelius Maria Thora
18.05.2007
Wissen kompakt
Eine Rezension zu:
Peter Bülow / Markus Artz (Hrsg.)
Handbuch Verbraucherprivatrecht
1. Auflage
C.F. Müller, Heidelberg 2005, 539 Seiten, 69,- €
ISBN 978-3-8114-3063-1
www.cfmueller-verlag.de
In den vergangenen Jahren wurde das Zivilrecht – im Wesentlichen aufgrund europäischer Vorgaben – nicht unerheblich um verbraucherschützende Normen erweitert,
die nunmehr überwiegend auch in das BGB integriert wurden. Gleichwohl finden sich auch weiterhin maßgebliche, dem Verbraucherschutz dienende Normen in anderen Gesetzen (z.B.
im VVG oder in der EuGVVO).
Das von Bülow und Artz vorgelegte "Handbuch Verbraucherprivatrecht" bietet einen übersichtlichen Einstieg in diese nicht immer übersichtliche Materie. Vorteil
des Werkes ist insbesondere, dass hiermit ein Rechtsgebiet dargestellt wird, das als geschlossenes Rechtsgebiet nicht existiert, sondern sich aus einer Vielzahl von
verstreuten Regelungen zusammensetzt und darüber hinaus von einer zwischenzeitlich etwas ausufernden Rechtsprechung (beispielsweise zu Widerrufsrechten bei
Immobiliengeschäften) geprägt wird.
Insgesamt sieben Autoren aus Wissenschaft und Praxis stellen in siebzehn Kapiteln die Materie dar. Nach einer Einführung werden zunächst die Grundlagen des
Verbraucherprivatrechts (Normadressaten einerseits und das Widerrufsrecht als wesentliches Instrument zur Verwirklichung des Verbraucherschutzes andererseits) dargestellt.
Sodann folgt in den Kapiteln fünf bis sechzehn die Darstellung der einzelnen Schuldverhältnisse. Ausführlich in jeweils eigenen Kapiteln werden hier Haustürgeschäfte,
Fernabsatzverträge, Verbraucherfinanzierungsverträge im Allgemeinen und Immobilienfondsfinanzierungen im Besonderen behandelt. Weitere Kapitel betreffen den
Verbrauchsgüterkauf, freizeitbezogene Geschäfte, also Teilzeitwohnrechte (time-sharing) und Pauschalreisen, sowie das Gütertransportrecht. Erst in Kapitel 13 wird
grundlegend die Einbeziehung von AGB besprochen, um danach zum IPR und Wettbewerbsrecht – jeweils soweit hier relevant – überzuleiten. Das Handbuch schließt mit
Kapiteln zum Produkthaftungsrecht sowie zu dem von den Autoren so genannten Verbraucherprozessrecht. Ob es letztlich des nur zwei Seiten umfassenden Kapitels zur
Produkthaftung tatsächlich bedurft hätte, sei dahingestellt.
Die einzelnen Kapitel sind monogaphisch aufgebaut, verzeichnen vorangestellt jeweils aktuelles Schrifttum und verfügen über umfangreiche Rechtsprechungsnachweise. Die
Darstellung ist lehrbuchartig, behält die praktische Anwendbarkeit aber stets im Blick, ohne sich auf dogmatischen Nebenkriegsschauplätzen zu verlieren.
Gleichwohl liegt der Nachteil eines solchen Handbuchs auf der Hand: Die Halbwertzeit des Wissens insbesondere im Verbraucherprivatrecht ist streckenweise so gering, dass
stets die Überholung der Darstellung durch die Rechtsprechung zu befürchten ist. Neben der oben schon angesprochenen Rechtsprechung zu Widerrufsrechten bei
Immobiliengeschäften mag hierfür das folgende Beispiel dienen: Selbstverständlich zutreffend schildert Bülow im vierten Kapitel (Rn. 24 ff.) die in der Regel
vierzehntägige Widerrufsfrist und leitet zutreffend zur Fristberechnung an. In diesem Zusammenhang und auch mit Blick auf die besprochene Musterbelehrung nach der BGB-InfoVO
ist das kurz nach Erscheinen des Handbuchs ergangene Urteil des LG Halle vom 13.5.2006 (BB 2006, 1871; ZAP Fach 2, S. 529; nicht rechtskräftig) insoweit von erheblicher
Bedeutung, als darin eine Widerrufsbelehrung nach der BGB-InfoVO als teilweise fehlerhaft angesehen wird. Nach der schlüssigen Begründung des LG Halle nämlich würde bei der
Belehrung zum Fristbeginn gerade nicht berücksichtigt, dass es sich um eine Ereignisfrist handelt, so dass die Frist erst frühestens am Tage nach Erhalt der Belehrung zu
laufen beginnt. Nach dem Stand der Drucklegung konnte dieses Urteil nicht mehr berücksichtigt werden, was den Herausgebern und Autoren freilich nicht zum Vorwurf gemacht
werden kann. Hier hat sich schlicht ein herausgeberisches Risiko verwirklicht.
Gesamteindruck:
Wer als Rechtsanwalt oder Richter auf dem Gebiet des Verbraucherprivatrechts tätig ist, ist mit der Anschaffung dieses Handbuches gleichwohl gut beraten. Eine vergleichbare
Zusammenstellung mit Themenbreite und hinreichender Tiefe einerseits sowie noch lesbarem Umfang andererseits fehlte bisher. Im Einzelfall wird die Recherche aktuellerer
Rechtsprechung aber dennoch nicht entbehrlich sein.
|