Richterin Katja Weidner
03.12.2005
Erstklassiges Lehrbuch
Eine Rezension zu:
Kurt Schellhammer
Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen
samt BGB Allgemeiner Teil
6. Auflage
C.F. Müller, Heidelberg 2005, 1.116 Seiten, 88,- €
ISBN 3-8114-3114-5
http://www.cfmueller-verlag.de
Lehrbücher zum Schuldrecht gibt es in kaum zu überschauender Zahl. Es gibt Studien- und Praxisbücher, Einführungen und Handbücher, Spezial- und Gesamtdarstellungen. Das Buch
von Schellhammer hebt sich von den übrigen einschlägigen Werken ab. Es richtet sich an Studenten, Rechtsreferendare, Rechtsanwälte und Richter und ist für sämtliche
Nutzergruppen – erstaunlicherweise – bestens geeignet. Grund hierfür ist das auch mit diesem Werk verfolgte Konzept der Darstellung nach Anspruchsgrundlagen. Was
jedem Studenten der Rechtswissenschaft spätestens gegen Ende der Examensvorbereitung durch die Darstellung von Medicus vor Augen geführt wird: Schellhammer treibt es zur
Perfektion. Wie in seinen Werken Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht (jeweils) nach Anspruchsgrundlagen ordnet er den Stoff nach Ansprüchen und Gegennormen und verwendet
die Beweislastregeln zur Erfassung und Veranschaulichung des materiellen Rechts. Die Wahl der Darstellung nach Anspruchsgrundlagen und Gegennormen erleichtert das
Verständnis sowie die Orientierung, verdeutlicht Voraussetzungen und Rechtsfolgen und schult damit die Fähigkeit, (auch schwierig gelagerte) zivilrechtliche
Auseinandersetzungen schnell zu erfassen. Für Studenten gewährleistet dieser Aufbau ein klausurenfreundliches, weil fallbezogenes Lernen. Referendare und Praktiker können
die an der Beweislast ausgerichtete Darstellung nicht genug schätzen. Dabei bedient sich Schellhammer seiner gewohnt klaren, präzisen und häufig unterhaltsamen
Sprache.
Inhaltlich umfasst das Werk die ersten beiden Bücher des BGB, also den Allgemeinen Teil und das Schuldrecht. Im Anschluss an eine kurze, lesenswerte Einführung in das
Zivilrecht und die Grundlagen von Anspruch und Beweislast erläutert der Autor die vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse. Es folgt die gewohnt instruktive
Aufarbeitung des Allgemeinen Schuldrechts (Leistungsstörungen, Schadensersatz, Treu und Glauben etc.), bevor der Allgemeine Teil des BGB den Schlusspunkt setzt. Der gesamte
Stoff wird von Grund auf in der geschilderten Systematik aufbereitet, weshalb das Buch sowohl zum Erarbeiten des Stoffes, als auch zum Nachschlagen geeignet ist. Zahlreiche
regelmäßig der Rechtsprechung entnommene Beispiele tragen wesentlich zur Authentizität der Darstellung bei.
In die Neuauflage waren abermals neue Gesetze (insbesondere das Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts) und
– vielmehr noch – neue Rechtsprechung einzuarbeiten. Etwa die Nachweise zum Verbrauchsgüterkauf oder zum neuen Schadensrecht (Regelungsgehalt des § 249 Abs. 2 S.
2 BGB) belegen die hohe Aktualität des Werkes, das sich insgesamt auf dem Stand Ende 2004 befindet.
Gesamteindruck:
Auf den ersten Blick mag das Werk aufgrund seines opulenten Erscheinungsbildes für Studenten und Referendare abschreckend erscheinen. Zugegeben: Der Aufwand zum
Durcharbeiten des Buches ist beträchtlich und bedarf einigen Engagements. Doch auch zur Lektüre der verbreiteten Konkurrenzliteratur muss oft ein erheblicher zeitlicher
Aufwand betrieben werden. Bei Schellhammer kann man sich indes gewiss sein, dass sich die Mühen gelohnt haben. Denn eine anschaulichere, auf das Wesentliche konzentrierte
und gleichzeitig umfassende Darstellung dürfte kaum zu finden sein. Junge Praktiker sollten vor diesem Hintergrund nicht davor zurückschrecken, noch einmal ein Lehrbuch zu
erwerben. Denn auch als Werk zum Nachschlagen scheinbar selbstverständlicher Dinge – die in einem Kommentar regelmäßig im Gewirr der Rechtsprechungszitate nicht zu
finden sind – ist der "Schellhammer" unschlagbar.
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