Stefanie Samland
14.09.2005
Wer kennt sie nicht – die klassischen Entscheidungen, in denen grundlegende Prinzipien und Rechtsinstitute entwickelt oder Normen von höchsten Gerichten
interpretiert wurden? Ricardo zum Vertragsschluss bei Online-Auktionen, der Hamburger Parkplatzfall zum faktischen Vertrag, der Gemüseblattfall zur
Haftung aus c.i.c., der Flugreisefall aus dem Bereicherungsrecht, Hühnerpest und Apfelschorf im Deliktsrecht oder der Fräsmaschinenfall im
Sachenrecht sind nur einige der immer wieder in Lehrbüchern und Vorlesungen herangezogenen Entscheidungen, die jeder Student kennen sollte und die in der vorliegenden
Sammlung enthalten sind. Insgesamt präsentieren die Verfasser 107 derartiger Entscheidungen des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs sowie vereinzelt anderer
Gerichte.
Die Karteikarten sind aufgeteilt in 15 Fälle zum BGB AT, 14 Fälle zum Schuldrecht AT, 16 Fälle zum Vertragsrecht und der Geschäftsführung ohne Auftrag (betitelt als Fälle
zum Schuldrecht BT), 13 Fälle zum Bereicherungsrecht, 22 Fälle zum Deliktsrecht, 5 Fälle zum Schadensrecht sowie 22 Fälle zum Sachenrecht. Das Familien- und Erbrecht wurde
ausgespart.
Jeder Entscheidung sind zwei bis sechs Seiten gewidmet. Auf den Karten sind neben dem jeweiligen Problemschwerpunkt auch Fundstelle und Lesehinweise genannt. Es folgt ein
vereinfachter Sachverhalt, der – wo Reformen hinzugekommen sind – auf die heutige Rechtslage umgeschrieben ist. Anschließend wird die Lösung übersichtlich
dargestellt und mit Anmerkungen versehen. Zum bemängeln sind lediglich kleinere Tippfehler, hier und da fehlt ein Buchstabe.
Gesamteindruck:
Diese Art der Fallaufbereitung ist außerordentlich eingängig. Der Leser bekommt die Klassiker so aufbereitet, wie er sie in einer mündlichen Prüfung wiederzugeben bzw. auf
ähnliche Fälle zu übertragen hat, nämlich anhand des Prüfungsschemas. Somit ist es nicht mehr erforderlich, die Urteile im Volltext zu lesen und damit den Blick für die
Schwerpunkte in der Fallbearbeitung zu verlieren. Die Ausführungen zu den einzelnen Fällen sind knapp und führen direkt auf die "Knackpunkte" hin, genau so, wie man es als
Jurastudent braucht. Nähere Erläuterungen zu den angesprochenen Problemen seien den Lehrbüchern vorbehalten.
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