Elke Sassenberg 13.04.2004
Der neue Kommentar zum
Bundesnaturschutzgesetz
Eine Rezension zu:
Ulf Marzik / Thomas Wilrich
Kommentar zum Bundesnaturschutzgesetz
1. Auflage
Nomos, Baden-Baden 2004, 770 Seiten, 59,- €
ISBN 3-7890-8316-X
http://www.nomos.de
Der brandneu 2004 auf den Markt gekommene
Kommentar zum Bundesnaturschutzgesetz wird von Ulf Marzik und Thomas
Wilrich herausgegeben. Ulf Marzik ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am
Fachbereich Rechtswissenschaft und im Studiengang Umweltmanagement der
Freien Universität Berlin, Dr. Thomas Wilrich ist Rechtsanwalt im
Bereich Bau-, Planungs- und Umweltrecht bei White & Case, Feddersen in
Frankfurt am Main. Beiden Kommentatoren ist dadurch eine praktische
Sichtweise anzumerken, ohne dass die wissenschaftliche Qualität darunter leiden würde.
Durch die umfassende Novellierung des Bundesnaturschutzrechtes vom
25.3.2002 wurde eine Neukommentierung des Bundesnaturschutzgesetzes
notwendig. Die Kommentierung beruht auf der Auswertung der Materialien
der Gesetzgebung, der umfassenden rechtswissenschaftlichen Literatur und
der Rechtsprechung. Dabei werden von den Autoren die noch zum alten
Recht ergangene Judikatur und die diesbezüglich ergangenen
wissenschaftlichen Äußerungen verarbeitet. Die geänderten oder
vorgängerlosen Vorschriften sind dabei vertieft dargestellt. Daraus
ergibt sich zwangsläufig, dass die Autoren vielfach Neuland zu betreten
hatten. Das erfordert ebenso Sachkenntnis im Detail wie die Fähigkeit,
den rechtlichen Überblick zu wahren. Beides ist den Kommentatoren
gelungen.
Denn inhaltlich haben sich einige Neuerungen ergeben. So ist es unter
anderem Ziel des neuen BNatSchG, durch die Verpflichtung zur Ausweisung
von 10% der jeweiligen Landesfläche ein großflächiges
Biotopverbundsystem zu schaffen, eine flächendeckende Landschaftsplanung
einzuführen sowie die Landwirtschaft stärker zu verpflichten. Weiterhin
wurde die Vereinsklage auf Bundesebene eingeführt und verschiedene
europarechtliche Vorschriften wurden umgesetzt. Wesentliche Neuerung ist
auch die Anerkennung des Eigenwerts von Natur und Landschaft und damit
die Abkehr von der einseitigen anthropozentrischen Ausrichtung des
Naturschutzrechts.
Besonderen Wert legen die Autoren auch auf den Bezug zum Landesrecht. An
vielen Stellen verweisen sie auf landesrechtliche Vorschriften, stellen
Unterschiede und Gemeinsamkeiten heraus. Dabei setzen die Kommentatoren
auch Schwerpunkte auf die Praxis der einzelnen Bundesländer. So wird
beispielsweise die neue naturschutzrechtliche Vereinsklage auf
Bundesebene mit den bereits bestehenden Klagemöglichkeiten der Länder
verglichen.
Das Werk gliedert sich in den gesetzeskommentierenden Teil, der auch den
größten Teil des Buches einnimmt, sowie einen Anhang. In dem Anhang
sind verschiedene europarechtliche oder nationalrechtliche
Umweltvorschriften wie z.B. die Vogelschutzrichtlinie, die FFH-Richtlinie oder die Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und
Pflanzenarten abgedruckt. Des weiteren finden sich dort auch fachliche
Erläuterungen der in § 30 I BNatSchG genannten Biotope. In der
vorangehenden Kommentierung zu § 30 BNatSchG findet sich allerdings kein
Hinweis auf die ausführlichen Erläuterungen am Schluss. Das verblüfft,
geben die Autoren dem Leser doch im Anhang informative Definitionen zur
Hand.
Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis hilft dem Leser, sich schnell im
Kommentar zurecht zu finden. Viele Fußnoten ermöglichen darüber
hinausgehend eine vertiefende Recherchemöglichkeit. Der 2004 erschienene Kommentar ist auf dem Stand vom 31.12.2002.
Teilweise konnten die Autoren jedoch auch Rechtsprechung und Literatur aus 2003 berücksichtigen.
Gesamteindruck:
Das Werk umfasst 770 Seiten und ist dennoch in handlich kleiner Form
aufgelegt. Der Kommentar richtet sich an Behörden, Verbände, Investoren
und Unternehmer, Landschaftsplaner und Rechtsanwälte und kostet 59,- €.
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