Elke Sassenberg
13.04.2004
Der neue Kommentar zum Bundesnaturschutzgesetz
Eine Rezension zu:
Ulf Marzik / Thomas Wilrich
Kommentar zum Bundesnaturschutzgesetz
1. Auflage
Nomos, Baden-Baden 2004, 770 Seiten, 59,- €
ISBN 3-7890-8316-X
http://www.nomos.de
Der brandneu 2004 auf den Markt gekommene Kommentar zum Bundesnaturschutzgesetz wird von Ulf Marzik und Thomas Wilrich herausgegeben. Ulf Marzik ist Wissenschaftlicher
Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaft und im Studiengang Umweltmanagement der Freien Universität Berlin, Dr. Thomas Wilrich ist Rechtsanwalt im Bereich Bau-,
Planungs- und Umweltrecht bei White & Case, Feddersen in Frankfurt am Main. Beiden Kommentatoren ist dadurch eine praktische Sichtweise anzumerken, ohne dass die
wissenschaftliche Qualität darunter leiden würde.
Durch die umfassende Novellierung des Bundesnaturschutzrechtes vom 25.3.2002 wurde eine Neukommentierung des Bundesnaturschutzgesetzes notwendig. Die Kommentierung beruht
auf der Auswertung der Materialien der Gesetzgebung, der umfassenden rechtswissenschaftlichen Literatur und der Rechtsprechung. Dabei werden von den Autoren die noch zum
alten Recht ergangene Judikatur und die diesbezüglich ergangenen wissenschaftlichen Äußerungen verarbeitet. Die geänderten oder vorgängerlosen Vorschriften sind dabei
vertieft dargestellt. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass die Autoren vielfach Neuland zu betreten hatten. Das erfordert ebenso Sachkenntnis im Detail wie die Fähigkeit,
den rechtlichen Überblick zu wahren. Beides ist den Kommentatoren gelungen.
Denn inhaltlich haben sich einige Neuerungen ergeben. So ist es unter anderem Ziel des neuen BNatSchG, durch die Verpflichtung zur Ausweisung von 10% der jeweiligen
Landesfläche ein großflächiges Biotopverbundsystem zu schaffen, eine flächendeckende Landschaftsplanung einzuführen sowie die Landwirtschaft stärker zu verpflichten.
Weiterhin wurde die Vereinsklage auf Bundesebene eingeführt und verschiedene europarechtliche Vorschriften wurden umgesetzt. Wesentliche Neuerung ist auch die Anerkennung
des Eigenwerts von Natur und Landschaft und damit die Abkehr von der einseitigen anthropozentrischen Ausrichtung des Naturschutzrechts.
Besonderen Wert legen die Autoren auch auf den Bezug zum Landesrecht. An vielen Stellen verweisen sie auf landesrechtliche Vorschriften, stellen Unterschiede und
Gemeinsamkeiten heraus. Dabei setzen die Kommentatoren auch Schwerpunkte auf die Praxis der einzelnen Bundesländer. So wird beispielsweise die neue naturschutzrechtliche
Vereinsklage auf Bundesebene mit den bereits bestehenden Klagemöglichkeiten der Länder verglichen.
Das Werk gliedert sich in den gesetzeskommentierenden Teil, der auch den größten Teil des Buches einnimmt, sowie einen Anhang. In dem Anhang sind verschiedene
europarechtliche oder nationalrechtliche Umweltvorschriften wie z.B. die Vogelschutzrichtlinie, die FFH-Richtlinie oder die Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und
Pflanzenarten abgedruckt. Des weiteren finden sich dort auch fachliche Erläuterungen der in § 30 I BNatSchG genannten Biotope. In der vorangehenden Kommentierung zu § 30
BNatSchG findet sich allerdings kein Hinweis auf die ausführlichen Erläuterungen am Schluss. Das verblüfft, geben die Autoren dem Leser doch im Anhang informative
Definitionen zur Hand.
Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis hilft dem Leser, sich schnell im Kommentar zurecht zu finden. Viele Fußnoten ermöglichen darüber hinausgehend eine vertiefende
Recherchemöglichkeit. Der 2004 erschienene Kommentar ist auf dem Stand vom 31.12.2002. Teilweise konnten die Autoren jedoch auch Rechtsprechung und Literatur aus 2003
berücksichtigen.
Gesamteindruck:
Das Werk umfasst 770 Seiten und ist dennoch in handlich kleiner Form aufgelegt. Der Kommentar richtet sich an Behörden, Verbände, Investoren und Unternehmer,
Landschaftsplaner und Rechtsanwälte und kostet 59,- €.
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