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Artikel 8675
Anne-Cathrin Wiesner

Baurecht für alle

Eine Rezension zu:

Winfried Brohm

Öffentliches Baurecht

Bauplanungs-, Bauordnungs- und Raumordnungsrecht

3. Auflage

C.H. Beck, München 2002, 690 Seiten, 19,80 €
ISBN 3-406-48414-X

http://www.beck.de


Öffentliches Baurecht ist einerseits ein prüfungsrelevantes Rechtsgebiet und daher sehr beliebt in den Fortgeschrittenenübungen, andererseits aber auch eine spannende Materie, insbesondere im Hinblick auf neuere Entwicklungen wie Factory-Outlet-Center und die im Norden wie Pilze sprießenden Windkraftanlagen, welche neue Fragen aufwerfen. Zudem ist das Baurecht in der Praxis ein weites Feld, in dem man sich in den Grundzügen auskennen sollte.

Der Autor des vorliegenden Werkes hat es sich zur Aufgabe gemacht, ein Werk zu verfassen, das sowohl dem Student für die erste Beschäftigung dienen soll als auch der vertieften Examensvorbereitung. Die sehr umfangreiche Darstellung ist daher in einer Weise geschehen, welche die Grundzüge hervorhebt durch entsprechende Schriftgröße und die Ergänzungen als solche erkennbar macht. Hiermit soll dem Benutzer verdeutlicht werden, welche Probleme besonders wichtig sind und welche bei einer weitergehenden Arbeit zu berücksichtigen sind.

Zunächst befasst sich das Buch mit den Grundlagen von Raumplanungs- und -ordnungsrecht und geht auf die historische Entwicklung von Stadtplanung und modernem Bauordnungsrecht ein. Der Autor geht auf die heutige Baufreiheit ein und gibt einen Ausblick im Rahmen der aktuellen Entwicklungen.
In der Einführung wird anschließend die sog. Fachplanung aufgegriffen und auf die diversen Fachplanungsformen eingegangen. Der vielschichtige Aufbau des Staates spielt besonders bei den einzelnen Raumordnungen eine wichtige Rolle, sogar die EG-Raumordnung findet ihre Erwähnung. Anhand eines Schemas verdeutlicht der Autor die Raumplanung, damit der Benutzer die konkrete Anwendung nachvollziehen kann.

Im zweiten Teil beschäftigt sich das Werk mit dem Bauordnungsrecht und stellt Besonderheiten und materielle Anforderungen dar. Zunächst wird die Unterscheidung von formellem und materiellem Ordnungsrecht gut verständlich vorgenommen, anschließend geht der Autor auf die Besonderheiten von formellem und materiellem Recht gesondert ein. Hier werden dem Leser die Grundlagen vermittelt, welche für das generelle Verständnis (als auch Klausuren) unerlässlich sind.

Im umfangreichen Teil drei (ca. 430 Seiten) geht der Autor sehr detailliert auf die Bauleitplanung ein. Anfangs werden die einzelnen Instrumente der Bauleitplanung erklärt. Die Bauleitpläne in ihrer Zweistufigkeit werden ausführlich erläutert, zunächst der Flächennutzungsplan (FNP) und im Anschluss der ausbildungsrelevante Bebauungsplan (BP). Auch umwelt- und naturschutzrechtliche Erwägungen werden berücksichtigt.
Anschließend behandelt das Buch die gemeinsamen Grundsätze für die Bauleitplanung, beschäftigt sich mit der Planungshoheit der Gemeinden, der Organisation der Bauleitplanung, dem sog. Planungsermessen und dessen äußeren und inneren Grenzen. Es folgen Darstellungen zu den Rechtsprinzipien und Grundrechten, welche die Grenze für jegliches Ermessen und folglich auch für das Planungsermessen bilden, das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen wird auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit geltendem Recht erklärt, insb. § 47 VwGO und §§ 214 ff. BauGB.

Ein weiterer Abschnitt innerhalb des dritten Teils befasst sich mit der Zulässigkeit von Vorhaben unter dem Gesichtspunkt des Nachbarrechts. Im Rahmen dieses Kapitels geht der Autor auf die Unterscheidung von Innen- und Außenbereich ein und erläutert die Unterschiede. Zunächst werden die Grundlagen vermittelt, daran schließen sich einzelne Abhandlungen zu Vorhaben im qualifiziert beplanten Innenbereich an, danach geht der Autor auf Vorhaben gemäß § 34 BauGB ein (nicht oder nicht qualifiziert beplanter Innenbereich). Letztlich folgt der Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Abschließend hierzu wird die Zulässigkeit von Vorhaben aufgrund von Bestandsschutz dargestellt. Die Zulässigkeitserläuterungen enden mit einem Fallbeispiel, welches die wichtigen Probleme des Abschnitts verdeutlichen soll, die Lösung gibt der Autor ausformuliert mit Konzentration auf die problematischen Konstellationen direkt im Anschluss.

Der letzte Part innerhalb der Bauleitplanung ist der Sicherung der Bauleitplanung und der Planverwirklichung gewidmet. Es wird herbei allerdings nur auf die Grundzüge eingegangen. Besonders interessant ist die Darstellung der Maßnahmen zur Planverwirklichung wie das Baugebot (§ 176 BauGB) als auch das Rückbau- und Entsiedlungsgebot des § 179 BauGB.

Die folgenden fünf Kapitel sind bereits für den Einsteiger wichtig, es wird auf die Vollzugsregeln des Bauordnungsrechts abgestellt. Erläutert werden sowohl das Baugenehmigungsverfahren als auch Eingriffs- und Aufsichtsbefugnisse der Verwaltung. Zudem geht es um die Schutzmöglichkeiten von Bauherr und Drittem (Nachbarn), was auch anhand eines weiteren Falls erklärt wird. Insbesondere der Nachbarschutz wird betont, die Gegenüberstellung von öffentlichem und privatem Nachbarrecht verdeutlicht dies.

In den beiden letzten Teilen handelt der Verfasser die Themen "Besonderes Städtebaurecht" und "Raumordnungs- und Landesplanungsrecht" ab. Im ersteren wird auf Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen eingegangen, im zweiten Teil erneut auf den vielstufigen Aufbau und den verschiedenen Tätigkeiten und Kompetenzen für Bund und Land.

Der Autor hat mit dem in der Reihe der Grundrisse des Rechts erscheinenden Buch eine sehr umfangreiche Darstellung des Baurechts geliefert. Das Werk ist sehr ausführlich, ohne dabei schwerfällig oder gar langweilig zu sein. Ein gut strukturiertes, neunseitiges Inhaltsverzeichnis macht es möglich, einzelne Abschnitte gezielt zu bearbeiten. Das detaillierte Stichwortverzeichnis macht die Suche nach einzelnen Begriffen leicht, auch wenn zur besseren Übersicht zu wünschen wäre, dass die einzelnen Buchstaben hervorgehoben wären.

Das Werk ist logisch aufgebaut und gut verständlich geschrieben, obwohl die optischen Mittel noch recht verhalten eingesetzt werden, so werden Hervorhebungen lediglich durch Fettdruck vorgenommen, es gibt keine Hinterlegungen oder herausgestellte Definitionen.

Erläutert wird anhand der Landesbauordnung des Landes Baden-Württemberg (LBauO BW), teils werden auch Normen aus Nordrhein-Westfalen zitiert. Allerdings hat der Autor in einem Anhang hinter dem Stichwortverzeichnis die geregelten Inhalte aufgelistet und mit den entsprechenden landesrechtlichen Parapraphen versehen. Einziger Kritikpunkt sind die rar gesähten Fälle, hier könnte eventuell noch der eine oder andere hinzugefügt werden.

Gesamteindruck:
Das Werk ist eine sehr empfehlenswerte Lektüre, sowohl als vorlesungsbegleitende Einarbeitungshilfe als auch als Lernbuch für Fortgeschrittene.

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