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Artikel 8674
Stefanie Samland
17.12.2003

Sicherheitsrecht für Berlin

Eine Rezension zu:

Hans Paul Prümm / Hans Sigris

Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsrecht


2. Auflage

Luchterhand, Neuwied 2003, 248 Seiten, 19,90 €
ISBN 3-472-05637-1

http://www.luchterhand-fachverlag.de


Die Titel der Bücher zum Polizei- und Ordnungsrecht sind ebenso unterschiedlich wie die Sichtweisen. Viele Lehrbücher bemühen sich um eine gesamtdeutsche Darstellung, einige konzentrieren sich auf ein Bundesland, bedingt ist dies dadurch, dass das Polizei- und Ordnungsrecht Ländersache ist. Das vorliegende Buch hat das Berliner Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) zur Grundlage, hieraus folgt auch der Titel "Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsrecht". Die Verfasser sind Dozenten an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin. Das Buch ist in der Reihe JA Studium erschienen.

In einem ersten Teil werden auf knapp 30 Seiten allgemeine Ausführungen zur Geschichte des Polizeirechts, zur Stellung des Sicherheits- und Ordnungsrechts im Rechtssystem, zu den Gesetzgebungskompetenzen und zu den Rechtsquellen des Polizeirechts gemacht. Auf den nächsten 65 Seiten geht das Buch im zweiten Teil auf die Elemente einer Eingriffsermächtigung ein, also die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, den Gefahrbegriff, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Ermessen sowie die polizeirechtliche Verantwortlichkeit. Der Teil drei untersucht einzelne Standardmaßnahmen auf knapp 100 Seiten näher. Die Vollstreckung ist Gegenstand des vierten Teils (15 Seiten), bevor die Formen ordnungsbehördlichen und polizeilichen Handelns in Teil fünf auf ebenfalls 15 Seiten vorgestellt werden. Teil sechs geht auf Ersatzansprüche des in Anspruch Genommenen sowie auf Ansprüche des Staates gegen den Bürger und von Behörden untereinander ein. Schließlich beschäftigt sich der siebte Teil mit Zuständigkeiten der Polizei- und Ordnungsbehörden. Beide Themen sind relativ kurz gehalten.

Mit der eben vorgestellten Inhaltsübersicht ist schon gezeigt, dass die Verfasser klausurrelevante Schwerpunkte setzen. Einzelne Punkte, die eigentlich schon ins allgemeine Verwaltungsrecht gehören, z.B. die Ausführungen zum Ermessen, sind dennoch in diesem Buch ebenfalls eindringlich behandelt, was die Klausurvorbereitung mit diesem Buch erheblich fördert. Durch gezieltes Hervorheben wichtiger Begriffe, zahlreiche Schemata, Tabellen und Aufzählungen sowie immer wieder Beispiele wird der Text sehr anschaulich. Hervorhebenswert ist u.a. das Schema zu den unterschiedlichen Gefahrbegriffen auf S. 40, wo die verschiedenen Dimensionen der Gefahr dargestellt werden. Anregungen zur Fallbearbeitung gibt auch die Aufzählung der Faustregeln zur Störerauswahl bei der Verantwortlichkeit mehrerer. Im Bereich der Standardmaßnahmen wird auf jede Norm des ASOG einzeln eingegangen und der Regelungsgehalt erläutert. Trotz dieser Ausrichtung auf ein spezifisches Landesrecht muss an dieser Stelle aber auch bemerkt werden, dass sich das Buch auch hervorragend zum Nachbearbeiten von Polizeirechtsvorlesungen anderer Bundesländer eignet.

In den Fußnoten finden sich vor allem Urteilsnachweise, aber auch nähere Erläuterungen zu einzelnen Punkten, z.B. mal mit einem Verweis auf das Strafprozessrecht. Vereinzelt wird auch auf andere Bundesländer hingewiesen, so in Fußnote 39, in der die Bundesländer aufgezählt wurden, die die öffentliche Ordnung nicht mehr als Schutzgut im Polizeigesetz festgeschrieben haben. Zu diesem Punkt gibt es auf der gleichen Seite übrigens auch noch ein Schema, welches die Regelung in Berlin mit der bremischen Lösung vergleicht. Den positiven Eindruck in allen bisherigen Punkten schmälert lediglich die Tatsache, dass sich immer wieder Rechtschreibfehler einschleichen, die bei einer Neuauflage unbedingt verbannt werden sollten.

Gesamteindruck:
Gerade die Berliner Studenten sollten dieses Buch erwerben, da es speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Für alle anderen ist das Werk aber ebenfalls zu empfehlen, da es das Sicherheits- und Ordnungsrecht sehr anschaulich und auf überschaubarem Platz darstellt.

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