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Artikel 8051
Ronald Moosburner

Ausgezeichnetes Lernbuch

Eine Rezension zu:

Franz-Joseph Peine

Öffentliches Baurecht

4. Auflage

Verlag Mohr Siebeck, Tübingen 2003, 418 S., 28,- €
ISBN 3-16-148021-X

http://www.mohr.de

Das Werk des Ordinarius an der Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ist im Frühjahr in der vierten Auflage erschienen. Redaktioneller Stand ist August 2002. Seit der Vorauflage sind sechs Jahre ins Land gezogen, in denen sich nicht nur umfangreiche neue Rechtsprechung angesammelt hat, sondern auch die intensive Aktivität von Bundes- und Landesgesetzgeber etliche Änderungen erfordert hätte. Der Autor hat daher die Gelegenheit zu einer vollständigen Neubearbeitung genutzt, und zwar nicht nur in der Darstellung des Kernstoffes. So sind etwa auch eigene Kapitel zum Umweltrecht und zum Europarecht hinzugekommen.

Die einführenden Feststellungen des ersten Teils enthalten Überblicke zum Raumplanungsrecht und zum Europarecht sowie geschichtliche Hinweise. Außerdem finden sich dort umfangreiche Literaturhinweise, die nach Themen und, soweit erforderlich, auch nach Landesrechtsordnungen gegliedert wurden. Der zweite Teil geht recht ausführlich auf das Raumordnungsrecht ein, das in den meisten Bundesländern zur Wahlfachgruppe zu zählen sein dürfte. Dennoch lohnt sich ein Blick darauf auch für Studenten des Pflichtfaches, zumal die lokalen und regionalen Auswirkungen von planungsrechtlichen Streitigkeiten durch die Multiplikatoren-Funktion der Medien häufig ganz erheblich sind und Grundkenntnisse der Verfahrensabläufe im Sinne einer objektiven Meinungsbildung zur juristischen Allgemeinbildung zählen sollten.

Im dritten Teil wird der Kernbereich des Pflichtfachstoffes besprochen, das Bauplanungsrecht. Er beginnt mit einer allgemeinen Darstellung derjenigen Voraussetzungen, die gleichermaßen für Bebauungspläne wie für Flächennutzungspläne gelten. Besonders hervorzuheben sind in diesem Rahmen die exzellenten und ausführlichen Erklärungen zum Abwägungsgebot in § 1 Abs. 6 BauGB. Der Autor trennt seine Ausführungen in solche zur theoretischen und solche zur praktischen Seite des Vorgangs. So wird zunächst das schrittweise Vorgehen von der Ermittlung abwägungserheblicher Belange über deren Gewichtung hin zur Abwägung im engeren Sinne und zur abschließenden Gesamt-Betrachtung des Abwägungsergebnisses theoretisch untermauert, wobei die unterschiedlichen Konzepte in Rechtsprechung und Teilen der Literatur gut verständlich erklärt werden. Auch die Terminologie des BVerwG mit ihren "keywords" des Abwägungsausfalls und –defizits, der Abwägungsfehleinschätzung und Abwägungsdisproportionalität wird erläutert. Auf der praktischen Seite folgen zahlreiche Fallbeispiele aus der Rechtsprechung des BVerwG und vor allem der OVGe. Der Umfang geht deutlich über das aus kleineren Lehrbüchern gewohnte Maß hinaus, was bei diesem Thema mit seiner überaus großen praktischen und klausurtechnischen Relevanz ganz eindeutig positiv ins Gewicht fallen muss. Gerade in Klausuren wird vom Bearbeiter eine mit guten Argumenten belegte Abwägung der Belange erwartet werden. Hier macht die Übung wie so oft den Meister. Im Zusammenhang mit der Darstellung der Plangestaltung bietet sich dem Autor auch die Gelegenheit zum einem längeren Exkurs in die Baunutzungsverordnung. Studenten sollten diesen unbedingt mitlesen, da diese hochgradig prüfungsrelevant ist. Zuletzt kommt auch der Rechtsschutz gegen Bauleitpläne nicht zu kurz, wobei zwei Schemata die Darstellung noch anschaulicher machen.

Im Rahmen der Planverwirklichung kommt der zweite außerordentlich klausurrelevante Komplex zur Sprache. Die Systematik der §§ 29–35 BauGB muss unter allen Umständen sicher beherrscht werden, um hier bestehen zu können. Auch hier ist die Darstellung sehr verständlich und bietet eine gelungene Anleitung zum Umgang mit den ein wenig verschachtelten Normen. Der Abschnitt zum Rechtsschutz ist ebenfalls ausführlich und gut gelungen, die Ausführungen zum Rücksichtnahmegebot sind zwar umfangreicher, aber auch weitaus verständlicher als in vielen Konkurrenzlehrbüchern.

Der vierte Teil des Buches bringt das Bauordnungsrecht und damit eine Materie, die nur teilweise in den Pflichtfachstoff fällt. Dennoch sind Klausuren mit einem bauordnungsrechtlichen Aufhänger oder einer Zusatzfrage keine Seltenheit. Der fünfte Teil enthält das Fachplanungsrecht, welches im ersten Examen ganz überwiegend Wahlfachstoff darstellt, im zweiten aber in vielen Bundesländern verlangt wird.

Gesamteindruck: Insgesamt kann Peines Werk zum Öffentlichen Baurecht gut empfohlen werden. Sein Ziel, ein Buch für Lernende zu sein, erreicht es auf dem beinah bestmöglichen Weg. Der Leser wird auch nicht mit Oberflächlichkeiten vertröstet, sondern findet an schwierigen Stellen umfangreiche Argumentationshilfen. Dies rechtfertigt auch den relativ hohen Preis.

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