Ronald Moosburner
Eine ausgezeichnete Fallsammlung
Eine Rezension zu:
Schöbener/Jahn
Fälle zum öffentlichen Wirtschaftsrecht
Erstauflage
JuS-Schriftenreihe, Band 163
Verlag C.H. Beck, München 2003, 16,80 €
ISBN 3-406-50407-8
http://www.beck.de
In der Reihe "Fälle mit Lösungen" innerhalb der JuS-Schriftenreihe ist im Frühling 2003 nunmehr auch ein Band zum öffentlichen Wirtschaftsrecht erschienen. Als
Autoren zeichnen verantwortlich der Kölner Ordinarius Burkhard Schöbener und stellv. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Ralf Jahn. Als Grundlage dienten Fälle
aus Vorlesungen und Übungen der Autoren.
Die Fälle sind durchwegs so gestaltet, dass sie Probleme des Wirtschaftsverwaltungsrechts mit allgemeinen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Fragen verbinden. Das ist
zu begrüßen, da es der typischen Konstellation in Übungs- und Examensfällen entspricht, wo eben diese Verknüpfungen zu den dem Studenten abverlangten Transferleistungen
gehören. Klausurtypisch ist außerdem die prozessuale Einkleidung, wobei die Verfasser eine große Zahl von Varianten in den Klagearten präsentieren, so dass der Bearbeiter
gleich noch seine Kenntnisse im Verwaltungsprozessrecht überprüfen kann.
Der erste Fall enthält das bekannte Problem der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Zwangsverkammerung ergänzt durch eine interessante Variante mit europarechtlichem
Einschlag. Der Fall wurde in ganz ähnlicher Form jedoch ohne die Variante bereits als Klausur in einer Anfängerübung gestellt. Im zweiten Fall wird ausführlich Art. 12 I GG
thematisiert, wobei es auf der Eingriffs- und der Rechtfertigungsebene vor allem um die richtige Anwendung der sog. Drei-Stufen-Theorie geht. Außerdem ist Art. 3 I GG
anzusprechen, dessen Verletzung sehr häufig zusammen mit derjenigen des Art. 12 I GG gerügt wird.
Bei diesem wie bei vielen der folgenden Fälle wird deutlich, dass sich allzu häufig die Normen des als Wirtschaftsverwaltungsrecht bezeichneten Spezialgebietes in sämtlichen
Materien des Besonderen Verwaltungsrechts finden lassen. So tauchen etwa Normen des Bauplanungsrechts (Art. 82 BayBO, Baubeseitigung) ebenso auf wie solche des
Sicherheitsrechts (Art. 7 BayLStVG, Generalbefugnisnorm der Sicherheitsbehörden) oder des Kommunalrechts (Art. 86 ff BayGO, Kommunale Unternehmen). Hinzu kommen Probleme aus
dem Europarecht, wie in dem sehr langen Fall 9, wo es um zahlreiche Probleme der Rückabwicklung von Subventionen wegen Verstoßes gegen das Europarecht geht. Dieser Fall
dürfte selbst für eine Examensklausur noch zu lang sein.
Zuletzt ist ebenfalls sehr positiv anzumerken, dass alle Fälle mit den für öffentlich-rechtliche Examensklausuren üblichen kleinen Hürden gespickt sind, an denen der
Bearbeiter Genauigkeit zeigen kann, und die dem Korrektor häufig zur Notendifferenzierung dienen. Es geht dabei häufig um Probleme der Zulässigkeit, die hier nicht selten in
weniger gewöhnlichen Konstellationen auftauchen – der Standardfall wird dann aber regelmäßig wenigstens in einer Fußnote erwähnt, so dass der Leser mühelos die
Zusammenhänge herstellen kann, so etwa beim Nachschieben von Gründen im Verwaltungsprozess, bei der Fristberechnung beim Einwurf eines Briefes direkt in den Briefkasten des
Adressaten oder bei Bescheidung eines verfristeten Widerspruchs durch die Widerspruchsbehörde. Der Übungszweck kommt auch in diesen kleinen Standardproblemen voll zur
Geltung und der Bearbeiter ist stets angehalten, die Fallsachverhalte höchst aufmerksam zu analysieren.
Gesamteindruck: Einziger kleiner Kritikpunkt an diesem Werk kann sein, dass der Schwierigkeitsgrad der Fälle insgesamt noch ein wenig ausgewogener sein könnte.
Ansonsten stellt es aber ein ganz exzellentes Kompendium an Übungsfällen nicht nur für das Wahlfach zur Verfügung. Gerade als Übung in der Examensvorbereitung wird es auch
höchsten Ansprüchen gerecht.
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