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Artikel 7958
Ronald Moosburner

Mehr als ein Lernbuch

Eine Rezension zu:

Gusy, Christoph

Polizeirecht

5. Auflage

Verlag Mohr Siebeck, Tübingen 2003, 329 S., 20,- "
ISBN 3-16-148010-4

http://www.mohr.de

Das Standardwerk von Gusy ist im Polizeirecht eines der umfangreichsten und hat seit 1993 bereits die vierte Neuauflage erfahren. Diesmal sind es vor allem die zahlreichen Neuerungen durch die Sicherheitspakete, die infolge des 11. Septembers 2001 geschnürt worden sind, die einzuarbeiten waren. Völlig zu recht stellt der Autor hierzu fest, dass die Erhöhung der Regelungsdichte mitnichten zu einer inhaltlichen Verdichtung beigetragen hat, dass mehr Paragraphen gerade bei dieser Tour de Force in einen vermeintlich sichereren Staat keineswegs mehr Recht gebracht haben. Dies liegt nicht zuletzt auch daran, dass die Gesetze sämtlich mit heißer Nadel gestrickt waren, und große Teile der Parlamentarier im Bundestag und in den Landtagen gar nicht wirklich zur Kenntnis genommen hatten, über was sie eigentlich abstimmen sollten.

Das Buch beginnt mit einem informativen Überblick über die Rechtsquellen des Polizeirechts, das wegen des Gesetzesvorbehalts für Grundrechtseingriffe in besonders hohem Maße durch formelle Bundes- und Landesgesetze durchgeregelt ist. Erfasst werden aber nicht nur die nationalen Regelungen, vielmehr erfolgt ein interessanter Blick über den Tellerrand in europäische und internationale Institutionen und deren Befugnisse. Sodann erhält der Leser einen umfassenden Einblick in die Behördenorganisation auf Bundes- und Landesebene, die er nicht nur zur Klärung von Zuständigkeiten sondern insbesondere auch für die Ermittlung des Klagegegners im Rechtsschutzverfahren kennen muss. Bei den Aufgaben der Polizei wird in der gebotenen Ausführlichkeit auf den Gefahrenbegriff eingegangen, wobei zahlreiche aktuelle Beispiele zur Veranschaulichung herangezogen werden. Die Darstellung geht in diesem Abschnitt deutlich über das herkömmliche Maß hinaus, der Student sollte sich aber vor Augen halten, dass er hier nicht alle Einzelheiten im Kopf haben muss. Es genügt, wenn er die maßgeblichen Auslegungsgrundsätze beherrscht und deren Anwendung in der vertieften Darstellung im vorliegenden Werk als Übung für sich selbst betrachtet.

Es folgt der zentrale Bereich auch für die Prüfungsvorbereitung, nämlich die Befugnisnormen der Polizei. Der Autor trennt hier zwischen Standardmaßnahmen zur Gefahraufklärung und solchen zur Gefahrbeseitigung. Dies ist insofern ungewöhnlich, als an dieser Stelle häufiger die Abgrenzung nach präventiven und repressiven Maßnahmen vorzufinden ist. Diese bietet sich in Hinblick auf den einschlägigen Rechtsweg gegen solche Maßnahmen an, ist aber selbstverständlich nicht zwingend, zumal der Autor im Kapitel zum Rechtsschutz gegen polizeiliche Maßnahmen eindringlich die erheblichen Abgrenzungsprobleme in diesem Bereich vor Augen führt. Zu Studien- und Übungszwecken empfiehlt es sich dennoch, den Charakter der einzelnen besprochenen Befugnisse immer im Hinterkopf zu behalten.

Auch der Verantwortlichkeit im Polizeirecht ist ein sehr umfangreicher Abschnitt gewidmet. Spezialfälle wie etwa die Altlastenproblematik werden hier in einer Ausführlichkeit behandelt, die in den meisten Lehrbüchern ihresgleichen sucht. Hier gilt wiederum, dass der Student nicht jedes Detail zu kennen braucht, die vertieft behandelten Probleme als gute Übung für die Anwendung seines eben gelernten Stoffes betrachten kann. Schließlich werden auch das Vollstreckungs- und Kostenrecht sowie die Entschädigungsansprüche Betroffener bei rechtswidrigem Polizeihandeln ausführlich behandelt. Nach einem abschließenden Kapitel zum Rechtsschutz gegen polizeiliche Maßnahmen folgt im Anhang ein Repetitorium mit sechs Fällen. Der Schwerpunkt liegt hier zumeist auf materiellrechtlichen Fragen, wobei jedoch zumindest die wichtigsten prozessualen Probleme der Forsetzungsfeststellungsklage nicht unerwähnt bleiben.

Gesamteindruck: Das vorliegende Werk ermöglicht einen Einstieg ins Polizeirecht, der sich eher der wissenschaftlichen Durchdringung und der rechtspolitischen Einordnung des Stoffes als dessen klausurspezifischer Aufbereitung widmet. Dennoch ist das Buch daneben auch eine exzellente Hilfe für alle Studenten, die das Polizeirecht vor dem Examen noch einmal gründlich wiederholen und vertiefen möchten.

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