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Artikel 7932
RA Walther Grundstein

Wertvolle Informationen für Neulinge und Praktiker

Eine Rezension zu:

Pöltl

Gaststättenrecht

5. Auflage

C.F. Müller Verlag, Heidelberg 2003, 862 S., 79,- €
ISBN 3-8114-5201-0

http://www.cfmueller-verlag.de

Seit kurzem liegt die längst überfällige Neuauflage des zuletzt von Seitter bearbeiteten Kom-mentars zum Gaststättengesetz vor. Die jetzt erschienene 5. Auflage löst die Vorauflage aus dem Jahr 1995 ab und bringt das Werk auf einen hochaktuellen Stand: Rechtsprechung, Litera-tur und Gesetzgebung sind bis 31. Dezember 2002, teilweise auch darüber hinaus, berücksich-tigt. Damit ist der Kommentar der aktuellste unter den gängigen gebundenen Kommentaren zum Gaststättengesetz (zum Vergleich: Michel/Kienzle: 1999, Metzner: 2001/2).

Pöltl behandelt daher bereits die wichtigen Änderungen zu §4 GastG (Barrierefreiheit zugunsten Behinderter) und zu §6 GastG (Änderung der Berechnungsmethode). Auch das Prostitutionsge-setz ist eingearbeitet. Auch die Neufassungen der TA Lärm und TA Luft und der (streitige) Weg-fall der VDI-Richtlinie 2058 Blatt 1 sind in die Kommentierung eingeflossen.

Das Werk ist in mehrere Teile gegliedert. Es beginnt mit allgemeinen Hinweisen zum Gaststät-tenrecht, etwa zur Geschichte des Gaststättengesetzes und zur Bedeutung des Europarechts für das Gaststättenrecht (S. 23-37). Ihnen schließt sich das Herzstück des Buches an, der ei-gentliche Kommentar des Gaststättengesetzes (S. 37-626). Abgerundet wird das Werk durch eine Zusammenstellung solcher Vorschriften des Bundes und der Länder, die für die Anwen-dung des Gaststättengesetzes von Bedeutung sind (S. 629-832). Diese Einzelteile werden durch das umfangreiche Inhaltsverzeichnis (S. 833-862) erschlossen.

Es zeigt sich schnell: Das Arbeiten mit dem Kommentar ist angenehm. Das liegt nicht nur an dem handlichen und kompakten Format (ca. 12x17 cm), sondern insbesondere an der verständ-lichen Sprache, mit der Probleme eingängig abgehandelt werden. Anwälte, die mit der Materie nicht oder nur wenig vertraut sind, werden ebenso wie insbesondere Berufsanfänger in der Verwaltung sehr zu schätzen wissen, daß Pöltl der eigentlichen Kommentierung Muster und Tips für die Formulierung und das Vorgehen bei Verfügungen, Abfassung von Widersprüchen und Erhebung von Klagen beigegeben hat und auch das jeweils notwendige prozessuale Rüst-zeug in Grundzügen vorstellt. Dadurch wird der Kommentar zum wertvollen Ratgeber in Fragen des Gaststättenrechts über die eigentliche Kommentierung des Gaststättengesetzes hinaus.

Von daher ist es auch nur konsequent, daß der Kommentar auf eine wissenschaftliche Durch-dringung des Problemstoffes verzichtet, sondern die Fragen der Praxis bündig und griffig zu beantworten sucht. Das zeigt sich etwa an der Kommentierung zur Anfechtbarkeit von Neben-bestimmungen (§3 Rn. 90ff): Auf die höchst streitigen Literaturmeinungen zu diesem Komplex wird nur kurz – mit weiterführenden Literaturzitaten - hingewiesen; ausführlicher dargestellt wird dann nur noch die für die Praxis allein wichtige höchstrichterliche Rechtsprechung. Ein anderes Beispiel bilden die – gründlichen, aber auf das Wesentliche beschränkten – Ausführungen zum Versagungsgrund der Unzuverlässigkeit. Hervorzuheben ist insoweit die erfreulich ausführlich ausgefallene Darstellung des Einflusses des Prostitutionsgesetzes auf das Gaststättenrecht (§4 Rn. 61ff).

Diese praxisorientierte Darstellung wird nicht zuletzt darauf zurückzuführen sein, daß der Autor in seiner täglichen Arbeit gerade mit den Problemen der Praxis konfrontiert ist. Als Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Heidelberg ist er – unter anderem – zuständig für die Bereiche Gewerbe- und Gaststättenrecht sowie Lebensmittelüberwachung.

Im Vorwort bringt der Autor zum Ausdruck, daß die Neukonzeption des Kommentars seinen Nutzern ermöglichen soll, sich auch dann mit den Problemen des Gaststättenrechts vertraut zu machen, wenn sie sich nur selten mit dem Rechtsgebiet befassen. Dieser Zwecksetzung wird der Kommentar in vollem Umfang gerecht. Aber auch denen, die sich schwerpunktmäßig mit dem Gaststättenrecht beschäftigen, wird er in der täglichen Praxis wertvolle Hinweise geben können, gerade auch wegen seiner Aktualität. Es bleibt zu hoffen, daß nicht wieder acht Jahre bis zu einer Neuauflage verstreichen.

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