Stefanie Samland
Vorbereitung auf Übung und
Examen
Eine Rezension zu:
Susanne M. Förster / Gerald G. Sander
Fälle zum Besonderen Verwaltungsrecht
2. Auflage JuS Schriftenreihe Band 141
C.H. Beck, München 2002, 232 Seiten, 17,50 €
ISBN 3-406-49851-5
http://www.beck.de
Die beiden Autoren haben das Fallbuch zum Besonderen Verwaltungsrecht
von Michael Ronellenfitsch übernommen und präsentieren drei Jahre nach
Erscheinen der Erstauflage eine Überarbeitung. Ein Fall zum
Europarecht ist neu hinzugekommen, ein Fall wurde ausgetauscht und
eine Original-Examensklausur wurde in die Fallsammlung aufgenommen.
Inhaltlich bietet das Buch öffentlich-rechtliche Klausuren, wie sie in
der Fortgeschrittenenübung und im Examen vorkommen können, alle Fälle
werden im Gutachtenstil gelöst. So kann der Leser sich zur
Vorbereitung auf Klausuren einzelne Sachverhalte auswählen und
zunächst selbst lesen und anschließend seine Lösungsskizze bzw.
Ergebnisse mit der Musterlösung vergleichen.
Auf der Buchrückseite und in der Einleitung besonders hervorgehoben
wird das von den Verfassern entwickelte Dreischrittverfahren zum Lösen
juristischer Fälle. Dieses wird vor dem ersten Fall vorgestellt und
beschreibt, wie der Bearbeiter vor dem Niederschreiben der Lösung
vorgehen soll. In den ersten zwei Fällen wird dieses Verfahren - das
so neu auch nicht ist - exemplarisch verdeutlicht. Leider drehen die
Autoren in der Anwendung die ersten beiden Schritte ihrer
vorhergehenden Anleitung genau um, so dass von einer Abfolge von drei
Schritten nicht mehr die Rede sein kann. Dies ist etwas unkonsequent,
wenngleich es in der Praxis egal ist, ob zuerst eine Sachverhalts-
oder eine Problemskizze erstellt wird.
Fall 1 ist als Einstiegsfall relativ einfach gehalten und beschäftigt
sich mit dem Widerruf eines Verwaltungsaktes im Gewerbe- und
Gaststättenrecht, hier geht es den Autoren mehr um die Verdeutlichung
der Gutachtentechnik als um die Materie selbst. Die Fälle 2 und 3
entstammen dem Polizeirecht und behandeln Anfechtungsklagen, einmal im
klausurträchtigen Bereich des Abschleppens sowie einmal zum Thema
Radarkontrollen. Ebenfalls das Polizeirecht behandelt Fall 4, hier
wird eine Fortsetzungsfeststellungsklage geprüft. Das
Straßenverkehrsrecht wird in den Fällen 5 und 6 in Verbindung mit den
Verfahren nach §§ 80 V und 123 I VwGO geprüft. Gegenstand von Fall 7
ist eine Verpflichtungsklage zur Erteilung einer Baugenehmigung. Auch
in den Fällen 8 und 9 geht es weiter im Baurecht, hier spielen
prozessual das Widerspruchsverfahren und die Verpflichtungsklage sowie
materiell das Naturschutzrecht und die Nutzungsuntersagung eine Rolle.
Fall 10 unternimmt einen Ausflug ins Beamtenrecht, hier geht es um die
Besetzung öffentlicher Stellen und eine Unterlassungsklage. Es ist bis
hierher schon ersichtlich, daß die Autoren in der Auswahl der Fälle
Wert darauf legen, möglichst alle relevanten Probleme und Klagearten
abzudecken.
Die zweite Hälfte des Fallbuches beginnt mit zwei
Kommunalrechtsfällen. Dem Kläger in Fall 11 wurde der Zugang zum
Weihnachtsmarkt verwehrt, hier ist eine Fortsetzungsfeststellungsklage
in Bezug auf das kommende Jahr zu prüfen. Die sitzungsleitenden
Maßnahmen eines Bürgermeisters im Gemeinderat sind Schwerpunkt in Fall
12. Dem Versammlungsrecht und möglichen Kollisionen mit dem
Polizeirecht widmet sich Fall 13. Fall 14 beschäftigt sich mit der
Duldungspflicht von Lärmimmissionen. Einen eher prozeßrechtlichen
Schwerpunkt setzt Fall 15, der einen öffentlich-rechtlichen Vertrag
zum Gegenstand hat. Nochmals um das Immissionsschutzrecht dreht sich
Fall 16, hier wird besonderen Wert auf die Abwägung gegenseitiger
Interessen gelegt. Um den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen durch
Sportvereine geht es in Fall 17, der somit das Recht der öffentlichen
Sachen betrifft. Fall 18 beschäftigt sich erneut mit dem
Immissionsschutzrecht, dies im Rahmen von verfassungsrechtlichen und
europarechtlichen Fragestellungen. Fall 19 ist ebenfalls in das
Europarecht eingebettet und befaßt sich mit dem
Ausländerrecht.
Eine besondere Stellung nimmt Fall 20 ein, der nicht aus der Feder der
Verfasser stammt, sondern eine Original-Examensklausur ist. Es wurden
neben dem Sachverhalt und der Lösung des Bearbeiters, die mit 10
Punkten bewertet wurde, auch die Anmerkungen des Korrektors
abgedruckt. Dies ist so ein Novum und für den Leser durchaus
interessant zu sehen, denn mit Anmerkungen zu Examensklausuren wird
man ja erst bei seinem eigenen Examen konfrontiert.
Gesamteindruck:
Wie man es von der Reihe Fälle mit Lösungen in der JuS
Schriftenreihe gewohnt ist, überzeugt auch das vorliegende Buch
sowohl durch die Klausurrelevanz der angesprochenen Themen als auch
durch einen hohen Anspruch der Fälle. Es ist eine ausgezeichnete Hilfe
bei der Vorbereitung auf die Klausuren der großen Übung im
Öffentlichen Recht, aber auch zum Examen hin sehr nützlich. An den
Stellen, wo Landesrecht eine Rolle spielt, wurden die einzelnen
Vorschriften in den Fußnoten zitiert. Ein rundherum gelungenes
Fallbuch!
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