Stefanie Samland
Vorbereitung auf Übung und Examen
Eine Rezension zu:
Susanne M. Förster / Gerald G. Sander
Fälle zum Besonderen Verwaltungsrecht
2. Auflage
JuS Schriftenreihe Band 141
C.H. Beck, München 2002, 232 Seiten, 17,50 €
ISBN 3-406-49851-5
http://www.beck.de
Die beiden Autoren haben das Fallbuch zum Besonderen Verwaltungsrecht von Michael Ronellenfitsch übernommen und präsentieren drei Jahre nach Erscheinen der Erstauflage eine
Überarbeitung. Ein Fall zum Europarecht ist neu hinzugekommen, ein Fall wurde ausgetauscht und eine Original-Examensklausur wurde in die Fallsammlung aufgenommen. Inhaltlich
bietet das Buch öffentlich-rechtliche Klausuren, wie sie in der Fortgeschrittenenübung und im Examen vorkommen können, alle Fälle werden im Gutachtenstil gelöst. So kann der
Leser sich zur Vorbereitung auf Klausuren einzelne Sachverhalte auswählen und zunächst selbst lesen und anschließend seine Lösungsskizze bzw. Ergebnisse mit der Musterlösung
vergleichen.
Auf der Buchrückseite und in der Einleitung besonders hervorgehoben wird das von den Verfassern entwickelte Dreischrittverfahren zum Lösen juristischer Fälle. Dieses wird
vor dem ersten Fall vorgestellt und beschreibt, wie der Bearbeiter vor dem Niederschreiben der Lösung vorgehen soll. In den ersten zwei Fällen wird dieses Verfahren - das so
neu auch nicht ist - exemplarisch verdeutlicht. Leider drehen die Autoren in der Anwendung die ersten beiden Schritte ihrer vorhergehenden Anleitung genau um, so dass von
einer Abfolge von drei Schritten nicht mehr die Rede sein kann. Dies ist etwas unkonsequent, wenngleich es in der Praxis egal ist, ob zuerst eine Sachverhalts- oder eine
Problemskizze erstellt wird.
Fall 1 ist als Einstiegsfall relativ einfach gehalten und beschäftigt sich mit dem Widerruf eines Verwaltungsaktes im Gewerbe- und Gaststättenrecht, hier geht es den Autoren
mehr um die Verdeutlichung der Gutachtentechnik als um die Materie selbst. Die Fälle 2 und 3 entstammen dem Polizeirecht und behandeln Anfechtungsklagen, einmal im
klausurträchtigen Bereich des Abschleppens sowie einmal zum Thema Radarkontrollen. Ebenfalls das Polizeirecht behandelt Fall 4, hier wird eine Fortsetzungsfeststellungsklage
geprüft. Das Straßenverkehrsrecht wird in den Fällen 5 und 6 in Verbindung mit den Verfahren nach §§ 80 V und 123 I VwGO geprüft. Gegenstand von Fall 7 ist eine
Verpflichtungsklage zur Erteilung einer Baugenehmigung. Auch in den Fällen 8 und 9 geht es weiter im Baurecht, hier spielen prozessual das Widerspruchsverfahren und die
Verpflichtungsklage sowie materiell das Naturschutzrecht und die Nutzungsuntersagung eine Rolle. Fall 10 unternimmt einen Ausflug ins Beamtenrecht, hier geht es um die
Besetzung öffentlicher Stellen und eine Unterlassungsklage. Es ist bis hierher schon ersichtlich, daß die Autoren in der Auswahl der Fälle Wert darauf legen, möglichst alle
relevanten Probleme und Klagearten abzudecken.
Die zweite Hälfte des Fallbuches beginnt mit zwei Kommunalrechtsfällen. Dem Kläger in Fall 11 wurde der Zugang zum Weihnachtsmarkt verwehrt, hier ist eine
Fortsetzungsfeststellungsklage in Bezug auf das kommende Jahr zu prüfen. Die sitzungsleitenden Maßnahmen eines Bürgermeisters im Gemeinderat sind Schwerpunkt in Fall 12. Dem
Versammlungsrecht und möglichen Kollisionen mit dem Polizeirecht widmet sich Fall 13. Fall 14 beschäftigt sich mit der Duldungspflicht von Lärmimmissionen. Einen eher
prozeßrechtlichen Schwerpunkt setzt Fall 15, der einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zum Gegenstand hat. Nochmals um das Immissionsschutzrecht dreht sich Fall 16, hier wird
besonderen Wert auf die Abwägung gegenseitiger Interessen gelegt. Um den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen durch Sportvereine geht es in Fall 17, der somit das Recht der
öffentlichen Sachen betrifft. Fall 18 beschäftigt sich erneut mit dem Immissionsschutzrecht, dies im Rahmen von verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Fragestellungen.
Fall 19 ist ebenfalls in das Europarecht eingebettet und befaßt sich mit dem Ausländerrecht.
Eine besondere Stellung nimmt Fall 20 ein, der nicht aus der Feder der Verfasser stammt, sondern eine Original-Examensklausur ist. Es wurden neben dem Sachverhalt und der
Lösung des Bearbeiters, die mit 10 Punkten bewertet wurde, auch die Anmerkungen des Korrektors abgedruckt. Dies ist so ein Novum und für den Leser durchaus interessant zu
sehen, denn mit Anmerkungen zu Examensklausuren wird man ja erst bei seinem eigenen Examen konfrontiert.
Gesamteindruck:
Wie man es von der Reihe Fälle mit Lösungen in der JuS Schriftenreihe gewohnt ist, überzeugt auch das vorliegende Buch sowohl durch die Klausurrelevanz der
angesprochenen Themen als auch durch einen hohen Anspruch der Fälle. Es ist eine ausgezeichnete Hilfe bei der Vorbereitung auf die Klausuren der großen Übung im Öffentlichen
Recht, aber auch zum Examen hin sehr nützlich. An den Stellen, wo Landesrecht eine Rolle spielt, wurden die einzelnen Vorschriften in den Fußnoten zitiert. Ein rundherum
gelungenes Fallbuch!
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