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Artikel 6476
Elke Sassenberg

Hessisches Polizei- und Ordnungsrecht

Wolfgang Pausch

Polizei- und Ordnungsrecht in Hessen


3. Auflage

Boorberg Verlag, Stuttgart 2002, 306 S.
ISBN 3-415-03033-4

www.boorberg.de


Das Buch „Polizei- und Ordnungsrecht in Hessen“ von Wolfgang Pausch führt nunmehr in der dritten Auflage das gleichnamige Werk von Pausch/Prillwitz fort. In seiner Konzeption als Lehrbuch richtet es sich vornehmlich an Studenten der Rechtswissenschaften. Das Buch bietet eine Darstellung des hessischen Rechts der Gefahrenabwehr sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht. Dabei wurden eine Reihe von gesetzlichen Änderungen eingearbeitet.

Inhaltlich bietet das Lehrbuch eine gute Darstellung dieses Rechtsgebietes. Eine Einführung zum Polizeibegriff und Aufgaben und Befugnissen im HSOG erleichtern das geschichtliche Verständnis des Gefahrenabwehrrechts. Es folgen zwei weitere Kapitel zu Gesetzgebungskompetenzen und Organisation und Wirken der Behörden. Auch hier dominiert eine klare und verständliche Darstellungsweise. Anhand vieler Definitionen werden schließlich die Aufgaben der Gefahrenabwehr- und Polizeibehörden vorgestellt. Insbesondere geht der Autor hier auf die Begriffe Gefahr, öffentliche Sicherheit und öffentliche Ordnung ein. Der zweite Teil des Lehrbuches widmet sich den einzelnen Befugnissen der Behörden. Besonders ausführlich werden die Spezialermächtigungen im HSOG und das Zwangsanwendungsverfahren beschrieben. Ein Anhang stellt schließlich eine Reihe neuerer Regelungen zusammen.

Der Aufbau des Lehrbuches ist logisch und gut verständlich. Auch sprachlich ist das Buch angenehm zu lesen. Verständnis und Lerneffekt werden zusätzlich durch Grafiken und kleine Beispielsfälle gefördert.

Differenzierend ist jedoch die Aktualität des Werkes zu beurteilen. Zum einen wurden viele neue Regelungen und aktuelle Probleme eingearbeitet. So wird zum Beispiel die Rechtmäßigkeit einer (von den Fraktionen der CDU und CSU aufgrund der Ereignisse vom 11.9.2001 am 12.3.2002 vorgeschlagenen) Änderung der Regelung zur Rasterfahndung geprüft. Kritisch stellt der Autor fest, dass gegen eine Änderung, falls sie in den nächsten Monaten durchgeführt werden würde, erhebliche verfassungsrechtlichen Bedenken bestünden. Aufgrund der Aktualität und der sehr guten Darstellung der Problematik wird dies den Studenten nicht zuletzt wegen der Klausurrelevanz interessieren.
Auch die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der seit 2000 eingeführten sog. Schleierfahndung ist ein weiteres Beispiel für Aktualität und gute Darstellung.
Auf der anderen Seite war die Überarbeitung der Fußnoten wohl etwas nachlässig. Viele Fußnoten sind älteren Datums. Fußnoten, die ein sehr aktuelles Datum enthalten und der Vertiefungsmöglichkeit dienen sollen, erweisen sich als falsch, denn die gesuchten Textstellen in anderen Büchern befinden sich an vollkommen anderen Stellen, so dass der Verdacht entsteht, dass bei der Überarbeitung des Buches in dieser Hinsicht lediglich das Literaturverzeichnis profitiert hat.

Auch ist die Sichtweise teilweise recht einseitig. So stellt der Autor an streitigen Punkten vielfach nur seine eigene Meinung ohne Hinweis auf die Möglichkeit anderer Ansichten dar. Z.B. stellt der Autor auf S. 158 fest, dass die unmittelbare Ausführung als Verwaltungsakt zu qualifizieren sei. Tatsächlich ist dies jedoch streitig. Zwar schließt sich der Autor der herrschenden Meinung an, Studenten wird jedoch regelmäßig der Streitstand interessieren, zumal die Mindermeinung unter anderen von Maurer vertreten wird.

Abschließend lässt sich sagen, dass es wünschenswert wäre, wenn diese Darstellung des hessischen Polizei- und Ordnungsrechtes in diesen Bereichen nochmals überarbeitet würde. Denn die Literatur zum Polizeirecht in Hessen ist knapp, und mit diesem Buch könnte eine Lücke gefüllt werden. Jedoch wird der Leser nicht zu problemorientiertem Denken angehalten, und gerade Studenten, an die sich das Buch vornehmlich richtet, sind für eine Darstellung der Streitstände dankbar. Somit ist das Buch als Vorbereitung für Klausuren und Examen nur zu empfehlen, wenn der Leser es ergänzend mit einem weiteren Buch oder einem Skript liest, das auf die Streitstände hinweist.

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