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Artikel 6404
Martin Bayerle

Öffentliches Baurecht

Eine Rezension zu:

Jäde/Dirnberger/Weiß

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung - Kommentar

Richard Boorberg Verlag Stuttgart, 3. Auflage 2002, 1388 Seiten, 98,-- €
ISBN 3-415-02988-3

http://www.boorberg.de

und

Jäde/Dirnberger/Weiß

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung context 3.0 - Der intelligente Systemkommentar auf CD-ROM

Richard Boorberg Verlag Stuttgart, 195,-- €
ISBN 3-415-02989-1

http://www.boorberg.de

Kombipreis für Buch und CD-ROM: 268,-- €



Der Kommentar von Jäde/Dirnberger/Weiß zum Baugesetzbuch und zur Baunutzungsverordnung ist im Jahre 2002 in 3., überarbeiteter Auflage erschienen. Anlass für die Neuauflage war vor allem das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1950) und die damit einher gehende Integration der Umweltverträglichkeitsprüfung in die Bauleitplanung. Dieses Gesetz hat beispielsweise durch § 2 a BauGB den Umweltbericht eingeführt. Dieser muss bei Bebauungsplänen für Vorhaben, für die nach dem UVP-Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, bereits im Aufstellungsverfahren in die Begründung des Bebauungsplanentwurfs aufgenommen werden. Die von den Änderungen betroffenen Bereiche haben die Autoren neu bearbeitet. Selbstverständlich berücksichtigt der Kommentar auch die rechtliche Entwicklung seit der Vorauflage in Rechtssprechung und Literatur, z.B. zu den umweltschützenden Belangen in der Abwägung nach § 1 a BauGB. Der Kommentar soll nach den Ausführungen der Verfasser im Vorwort kein Großkommentar sein, sondern für den täglichen Gebrauch handlich und handhabbar bleiben. Dieser Anforderung wird er in jeder Hinsicht gerecht. Der Benutzer findet rasch die Ausführungen zu der ihn interessierenden Rechtsfrage. Der Kommentar enthält keine langatmigen Ausführungen, durch die man sich erst mühsam hindurch kämpfen müsste, sondern bietet eine komprimierte Darstellung aller Rechtsprobleme des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung. Er besticht durch seine klare und präzise Sprache. Die Kommentierung ist übersichtlich gegliedert, wichtige Stichworte sind durch Fettdruck hervorgehoben. Der Kommentar eignet sich daher sehr gut für den Rechtsanwender in der Praxis (Verwaltung, Rechtsanwälte, Gerichte). Auch Studenten und Referendare können guten Gewissens auf ihn zurückgreifen, sofern sie den Erwerb eines Kommentars zum Baurecht in Erwägung ziehen.

Der Kommentar wird ergänzt durch eine CD-ROM (Systemvoraussetzung: Windows 95, 98, ME, XP, NT ab 4.0, 2000). Diese enthält jeweils entsprechend der Buchausgabe den Kommentar zum Baugesetzbuch (1) und zur Baunutzungsverordnung (2), einige Gesetze und Verordnungen wie zum Beispiel die Bauordnungen der Länder (3), die Gesetzesmaterialien zum Baugesetzbuch, den Gesetzentwurf zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie und frühere Fassungen des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung (4) sowie nach Verlagsangaben über 3.900 höchstrichterliche und obergerichtliche Entscheidungen zum Baurecht im Volltext oder als Leitsatz mit Quellenangaben (5). Grundlage für die Entscheidungssammlung ist die juris-Datenbank zum Baurecht. Der Benutzer kann seine Recherche jeweils auf einen der fünf oben genannten Bereiche beschränken oder auf den gesamten auf der CD-ROM gespeicherten Datenbestand zugreifen. Er kann zur Suche Begriffe in eine Suchmaske eingeben oder einen Gliederungsbaum verwenden. Die Dokumente sind miteinander verknüpft. Wird zum Beispiel in einem Dokument auf die Entscheidung eines Gerichts verwiesen, welche ebenfalls auf der CD-ROM gespeichert ist, kann diese durch einen einfachen Mausklick aufgerufen werden. In der Buchform des Kommentars sind alle zitierten Gerichtsentscheidungen mit einer vierstelligen „EasyLink„-Nummer versehen. Der Benutzer des CD-ROM-Programms kann diese Nummer in ein spezielles Suchfeld eingeben und so die Entscheidung unmittelbar aufrufen. Das Programm enthält auch einige Arbeitshilfen wie zum Beispiel die Möglichkeit, Dokumente in ein Textverarbeitungsprogramm zu übernehmen oder einem Dokument Notizen anzufügen.

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