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Artikel 5645
Elmar Laubenheimer

Kompakte Informationen zum neuen Bundesdiszplinarrecht

Eine Rezension zu:

Frank Ebert

Das neue Disziplinarrecht

Leitfaden für den öffentlichen Dienst

Erstauflage

Stuttgart: Boorberg, 2002, 168 S., € 16,-
ISBN 3-406-03007-5

http://www.boorberg.de


Mit dem am 1.1.2002 in Kraft getretenen Bundesdisziplinargesetz (BDG) wurde die bis dahin geltende Bundesdisziplinarordnung (BDO) aus dem Jahre 1967 abgelöst. Das BDG gilt für die von Beamten und Ruhestandsbeamten des Bundes während ihres Beamtenverhältnisses begangenen Dienstvergehen (§§ 1, 2 BDG).

Mit seinem Leitfaden gibt der Verfasser den in den Dienststellen des Bundes mit Personalangelegenheiten betrauten Bearbeitern und Dienstvorgesetzten ein Nachschlagewerk zur Unterstützung der täglichen Arbeit in die Hand.

Der Verfasser stellt zunächst die Grundlagen des Disziplinarrechts, insbesondere die grundlegenden Rechtsvorschriften des Beamtenrechts dar (§ 77 BBG, § 9 BBesG, § 6 Abs. 2 Nr. 2 BeamtVG), auf denen das Diziplinarrecht basiert, setzt dies in Zusammenhang mit den Normen des BDG und bietet so in kompakter Weise eine Übersicht über den Regelungskomplex.

Es folgt eine Darstellung der wichtigsten Verfahrensgrundsätze, insbesondere Erläuterungen der Tatbestandsvoraussetzungen des Dienstvergehens (§ 77 BBG) als Kernstück des Disziplinarverfahrens, des Legalitätsprinzips (§ 17 Abs. 1 BDG), des Beschleunigungsgebotes (§ 4 BDG), der Beteiligungsvorschriften (§ 13 VwVfG, § 3 BDG i.V.m. § 63 VwGO), der Akteneinsichtsrechte (§ 29 VwVfG, § 3 BDG i.V.m. § 100 VwGO) und des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs (§§ 20, 54 BDG).

Durch die Einbindung des Disziplinarrechts in das allgemeine Verwaltungsrecht, bei Wegfall des bisherigen speziellen Rechtswegs zu den Disziplinargerichten, erhofft sich der Gesetzgeber eine Straffung des Verwaltungsverfahrens, wozu nunmehr dem behördlichen Disziplinarverfahren (§§ 17 bis 44 BDG) besondere Aufmerksamkeit zukommt. Dieses Verfahren bildet den Schwerpunkt dieses Buches. Der Verfasser erläutert die einzelnen Verfahrensschritte: Einleitung (§§ 17 bis 19 BDG), Durchführung (§§ 20 bis 31 BDG), Abschlussentscheidung (§§ 32 bis 37 BDG), Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen (§§ 38 bis 40 BDG) und Widerspruchsverfahren (§§ 41 bis 44 BDG), wobei dem Bearbeiter jeweils Hinweise auf beispielhafte Entwürfe und Verfügungen zu den einzelnen Verfahrensabschnitten gegeben werden, die in einer Mustersammlung am Ende des Buches zusammengestellt sind.

Es folgt eine Darstellung des gerichtlichen Diziplinarverfahren (§§ 45 bis 78 BDG), das sich in folgende Verfahrensabschnitte gliedert: Disziplinargerichtsbarkeit (§§ 45 bis 51 BDG), Diziplinarverfahren vor dem Verwaltungsgericht (§§ 52 bis 63 BDG), Diziplinarverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (§§ 64 bis 68 BDG), Disziplinarverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (§§ 69, 70 BDG), Wiederaufnahme des gerichtlichen Diszipliarverfahrens (§§ 71 bis 76 BDG) und Kostenentscheidung im gerichtlichen Disziplinarverfahren (§§ 77, 78 BDG).

Anschliessend werden die Disziplinarmaßnahmen (§§ 5 bis 16 BDG), insbesondere die Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte: Verweis (§ 6 BDG), Geldbuße (§ 7 BDG), Kürzung der Dienstbezüge (§ 8 BDG), Zurückstufung (§ 9 BDG) und Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (§ 10 BDG), die Disziplinarmaßnahmen gegen Ruhestandsbeamte: Kürzung des Ruhegehalts (§ 11 BDG) und Aberkennung des Ruhegehalts (§ 12 BDG), die Bemessung der Disziplinarmaßnahmen (§ 13 BDG), die Zulässigkeit von Disziplinarmaßnahmen nach Straf- oder Bußgeldverfahren (§ 14 BDG), das Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs (§ 15 BDG), das abgestufte Verwertungsverbot (§ 16 Abs. 1 BDG), die Entfernung von Eintragungen aus der Personalakte (§ 16 Abs. 3 BDG) sowie die Begnadigung (§ 81 BDG) kommentiert.

Am Ende des Buches befindet sich die bereits angesprochene Mustersammlung, die 22 Beispiele von Vermerken und Verfügungen, insbesondere eine Disziplinarverfügung und eine Disziplinarklage von Bundesbehörden enthält. Fußnoten in den Entwürfen weisen zudem auf die zu beachtenden Formvorschriften (BDG, StPO, VwZG, VwVfG, VwGO) hin.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass dieses Nachschlagewerk von einem Praktiker für Praktiker geschrieben ist. Es bietet auf knapp 170 Seiten eine kompakte Darstellung des novellierten Rechts. Der Verfasser ermöglicht eine schnelle und einfache Einarbeitung in das neue Bundesdisziplinarrecht, wobei die zur Verfügung gestellte Mustersammlung sehr hilfreich ist. Die Hervorhebung des Gesetzestextes der anderen ins Disziplinarrecht hineinwirkenden Vorschriften (BBG, BBesG, VwVfG, VwZG, VwGO, StPO, GKG) erspart zusätzliches Nachschlagen in diesen Gesetzen.

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