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Artikel 3525
Ralf Hansen

Schwerpunkte im Besonderen Verwaltungsrecht

Eine Rezension zu:

Peter J. Tettinger

Besonderes Verwaltungsrecht/1
Kommunal- und Polizei- und Ordnungsrecht

Reihe: schwerpunkte
6. Aufl., Heidelberg: C.F. Müller, 2001
ISBN 3-8114-3895-6

http://www.huethig.de
http://www.cf-muellercampus.de

Die Darstellung von Tettinger gehört zu den gängigsten ihrer Art und auch zu den besten. Sie bietet einen guten Überblick über das Kommunalrecht einerseits- und das Polizei- und Ordnungsrecht anderseits. Das Kommunalrecht (anhand von NRW und Bayern mit Verweisen auf die Regelungen der anderen Bundesländer) wird sehr strukturiert dargestellt. An manchen Stellen hätte sich eine stärkere Überarbeitung angeboten. Der Verfasser geht etwa auch auf die zahlreichen Namensstreitigkeiten um Gemeindenamen ein. Diese werden oft zu kommerziellen Zwecken mißbraucht, gerade auch im Internet. Diese Passage ist indessen sehr kurz, eher zu kurz. Zitiert wird noch § 16 UWG, der 1994 § 15 MarkenG gewichen ist. Auch wird was NRW angeht, noch die ein oder andere Übergangsregelung erwähnt, die seit 1999 obsolet ist. Diese Kleinigkeiten ändern indessen nichts an der Bravour der Darstellung, die strikt anwendungsbezogen ist. Hervorragend ist etwa die Darstellung des kommunalen Wirtschaftsrecht, auch wenn sie bei der nächsten Auflage in sich noch etwas stärker strukturiert werden könnte, da es ein wenig scheint, als ob mit jeder Stufe der Überarbeitung neue Elemente der Überarbeitung hinzukommen sind, die sich nicht immer nahtlos in die vorhandene Textstruktur einzufügen scheinen. Wichtig sind hier besonders die Ausführungen zum kommunalem Satzungsrecht, zu gemeindlichen Einrichtungen und ihrer Benutzung, sowie des Anschluß und Benutzungszwanges, da dies regelmäßig "Dauerbrenner" der Prüfungspraxis sind. Die Möglichkeiten kommunalrechtlicher Aufgabenstellungen lassen sich durch typisieren wie auch die Ausführungen zeigen.

Nicht weniger fallanwendungsorientiert sind die Ausführungen zum Polizei- und Ordnungsrecht. Auch hier behandelt jedes Kapitel eine besondere Problemstellung, also einen "Schwerpunkt", die regelmäßig Gegenstand von Klausuren sein kann. Überzeugend sind jetzt etwa die neu hinzugekommenen Ausführungen zur Altlastensanierung nach Inkraftreten des Bundesbodenschutzgesetzes, das sorgfältig aufbereitet wird, da es zur Altlastensanierung nach Landesordnungsrecht in Konkurrenz tritt. Die Darstellung dieser Bezüge ist sehr lesenswert. Eingehend behandelt werden auch alle maßgeblichen Spezialermächtigungen. Auch das Versammlungsrecht wird sehr klar behandelt. Dieses Kapitel zeigt die Verzahnung von bundesrechtlichem Ordnungsrecht mit Landesrecht sehr klar. Der Band schließt mit Ausführungen zum Entschädigungsrecht. Mit diesem Buch dürfte der Student recht gut gerüstet sein für den "großen Schein", aber auch für das Examen. Die Darstellung gehört sicherlich zu den besten ihrer Art.


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