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Artikel 3416
Thilo Schulz

Umweltrecht im Überblick

Eine Rezension zu:

Detlef Kröger/Ingo Klauß

Umweltrecht


Reihe: Recht schnell erfasst

Springer-Verlag 2000, Berlin; Heidelberg; New York; 395 S., 29,90 DM
ISBN 3-540-65292-2

http://www.springer.de


Die Reihe "Recht schnell erfasst" möchte das klausur- und ausbildungsrelevante Grundwissen verschiedener Rechtsgebiete möglichst komprimiert und ohne überflüssigen Ballast vermitteln. Gerade in Rechtsgebieten, die nicht zu den Kerngebieten der juristischen Ausbildung gehören, hat der Springer-Verlag damit eine Nische besetzt. In diesem Marktsegment ist Literatur von vornherein meistens rar. Die greifbaren Bücher durchdringen die Materie dann bis ins letzte Detail und sind deshalb nur für den Wissenschaftler interessant. Das Umweltrecht ist auch ein Rechtsgebiet, das in diese Kategorie fällt. Im Studium spielt es keine Rolle. Wer sich dennoch dafür interessiert, kann nun zum "Umweltrecht" von Detlef Kröger und Ingo Krauß greifen.

Interessant, aber für die Darstellung in einem Buch nicht unproblematisch ist der Querschnittscharakter des Umweltrechts. Das Umweltrecht vereinigt Aspekte des Zivil-, Straf- und Öffentlichen Rechts, auch das Europarecht spielt eine wichtige Rolle. Ganz aktuell wird einem die nicht zu unterschätzende Bedeutung des Umweltrechts durch die Debatte um Chancen und Risiken der Gentechnik vor Augen geführt. Man kann dieses Thema gut als Beispiel verwenden, um die verschiedenen umweltrechtlichen Aspekte zu erörtern. Beschäftigt man sich etwa mit dem Klonen von Menschen, hat der Gesetzgeber immer den verfassungsrechtlichen Rahmen, der ihm gezogen ist, zu beachten. Da die Folgen der Verbreitung gentechnisch bearbeiteter Pflanzen auf das Ökosystem längst nicht einmal ansatzweise geklärt sind, ist auch in diesem Bereich größte Vorsicht geboten. Kommt es zu Großunfällen etwa der chemischen Industrie, stehen vielfältige zivilrechtliche Haftungsfragen, aber auch die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortung einzelner Menschen im Raum.

Obwohl ein einheitliches Umweltgesetzbuch noch nicht existiert und wohl in absehbarer Zeit nicht in Kraft treten wird, wurden doch schon umfangreiche Vorarbeiten geleistet. So hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Mitte der 90er Jahre eine unabhängige Sachverständigenkommission zum Umweltgesetzbuch unter Vorsitz des ehemaligen Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Sendler einberufen. Diese Kommission hat den Vorschlag eines Umweltgesetzbuches formuliert, auf das im Buch immer wieder Bezug genommen wird, da dieses Gesetzbuch eine umfassende Regelung des Umweltrechts vorsieht.

Zur Einführung klären die Autoren verschiedene Umweltbegriffe, die je nach Blickwinkel enger oder weiter ausfallen. Sie führen in das Leitprinzip des "sustainable development" ein, was im deutschsprachigen Raum meist nicht ganz zutreffend mit "nachhaltiger Entwicklung" übersetzt wird. Nach Meinung der Autoren (und des Rezensenten) wäre "aushaltbare Entwicklung" im Sinne einer für die natürliche und soziale Umwelt noch tragbaren Wirtschaftsentwicklung treffender. Das Ende der Einführung bildet die Darstellung von Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzip als wichtigste Rechtsprinzipien des Umweltrechts.

Das Umweltrecht muß anders als andere Rechtsgebiete, die abgeschlossene Sachverhalte aufarbeiten, auf Verhaltenssteuerung angelegt sein. Deshalb kommt dem Planungsrecht entscheidende Bedeutung zu. Als Student kommt man deshalb im Öffentlichen Baurecht am ehesten mit dem Umweltrecht in Berührung, da hier bereits Gedanken des Umweltschutzes in Ansätzen eine Rolle spielen. Als weiteres Beispiel sei hier das Bundesimmissionsschutzgesetz genannt, das natürlich ebenfalls eine wichtige Rolle in diesem Zusammenhang spielt. Einen weiteren Ansatzpunkt zur direkten Verhaltenssteuerung bietet das Ordnungsrecht, indem es Gebote und Verbote aufstellt. Nicht zu unterschätzen sind die Möglichkeiten einer indirekten Verhaltenssteuerung durch Subventionen besonders umweltverträglicher Projekte (z.B. Windkraftanlagen) oder Umweltabgaben. Die sog. Ökosteuer könnte hierfür Beispiel sein, wenn die Erlöse tatsächlich dem Umweltschutz zugute kämen. Eine weitere Verteuerung der fossilen Energien und gleichzeitige Förderung alternativer Energien scheint (trotz dieser zaghaften ersten Versuche) nicht nur wünschenswert, sondern dringend geboten, um das Ausmaß der Umweltschäden nicht im momentanen Tempo weiter anwachsen zu lassen.

Ein kürzerer Abschnitt ist dem Umweltverfassungsrecht gewidmet. Zum einen Erläutern die Autoren das in Art. 20a GG normierte Verfassungsziel Umweltschutz, zum anderen gehen sie auf die Zuständigkeitsverteilung ein. Hier findet man einen Überblick über Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes und der Länder sowie Verwaltungskompetenzen. Die immer stärker werdenden europarechtlichen Bezüge des Umweltrechts werden im folgenden Kapitel abgehandelt.

Diesen Grundlagen folgen dann einzelne Materien des Umweltrechts wie Immissionsschutzrecht, Kreislaufwirtschaft-/Abfallrecht, Atom- und Strahlenschutzrecht, Bodenschutzrecht, Gentechnikrecht und viele andere, deren Einzelheiten hier den Rahmen sprengen würden.

Ein Klausurfall, der eine Verfassungsbeschwerde zum Inhalt hat, schließt die Darstellung ab. Das Buch hinterlässt einen guten Eindruck. Es ist für jeden geeignet, der einen ersten Blick in das Umweltrecht werfen will, ohne sich allzusehr in den Einzelheiten zu verlieren. Die erfreulich günstigen 29,90 DM sind ein weiterer Kaufanreiz.

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