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"Kommunalrecht" von Max-Emanuel Geis
RA Patrice Göbel
08.10.2009

Pflichtfachstoff

Eine Rezension zu:

Max-Emanuel Geis

Kommunalrecht


Reihe: Juristische Kurz-Lehrbücher

1. Auflage

C.H. Beck, München 2008, 260 Seiten, 20,50 €
ISBN 978-3-406-55829-0

http://www.beck.de


Zunächst fällt der sehr strukturierte Aufbau des Werkes positiv auf. Dadurch wird das Suchen und Finden einzelner Themenbereiche erleichtert. Das Werk eignet sich deshalb auch als Nachschlagewerk. Inhaltlich befasst sich das Werk mit den typischen kommunalrechtlichen Fragestellungen und verschafft einen guten Überblick, tiefergehende landestypische Probleme werden jedoch nicht behandelt.

Der Verfasser stellt zunächst den Begriff „Kommunalrecht“ dar und zeigt die historische Entwicklung auf. Dabei werden auch kurz die rechtlichen Grundlagen der einzelnen Länder benannt. Die Kommunen werden im Verhältnis zu den Ländern, zum Bund und zur Europäischen Union eingeordnet. Sodann befasst sich der Verfasser mit den Gemeinden und stellt zunächst den Begriff der Gemeinde als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts dar. Er geht auf die Rechtsstellung der Gemeinde ein und beschreibt ihre Stellung im Verwaltungsaufbau. Sodann wird der relevante Pflichtfachstoff in Bezug auf die Selbstverwaltungsgarantie und die gemeindlichen Aufgaben in Abgrenzung zu Weisungsaufgaben ausführlich dargestellt. Es folgen ausführliche Ausführungen zum kommunalen Satzungsrecht. Dabei wird auch auf die Rechtmäßigkeit und einzelne Probleme eingegangen. Ausführungen zum Rechtsschutz folgen am Ende des Werkes.

Im nächsten Abschnitt werden Einwohner und Bürger voneinander abgegrenzt. Dabei werden die falltypischen Probleme des Zugangs zu öffentlichen Einrichtungen dargestellt. Es folgen bürgerschaftliche Beteiligungsrechte, wie bspw. Petitions- und Beschwerderechte, Bürgerversammlungen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide (letztere relativ ausführlich). Auch Pflichten der Gemeindeangehörigen, wie Anschluss- und Benutzungszwänge oder die Pflicht zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten werden angerissen.

Weiter geht es mit den Organen der Gemeinden und den Gemeindeverfassungen. Bei den Kommunalwahlen geht der Verfasser auch auf die in vielen Ländern praktizierte personalisierte Verhältniswahl ein (sog. Kumulieren und Panaschieren). Auch die Rechtsstellungen der Mandatsträger und Fraktionen werden kurz angerissen. Ausführlich wird die Stellung des Bürgermeisters aufgezeigt. In Bezug auf die Organe der Gemeinde geht der Verfasser jedoch kaum auf die einzelnen Kommunalverfassungen ein. Bspw. fehlen Ausführungen zur Magistratsverfassung und der Stellung des Magistrats in derselben. Die klausurtypischen Probleme in Zusammenhang mit den Sitzungen des Gemeinderats (Rechte der Mandatsträger, Prinzip der Öffentlichkeit, Hausrecht, Beschlussfassung und Befangenheit) werden in Bezug auf den Pflichtfachstoff gut dargestellt, auch hier jedoch, ohne auf landesspezifische Probleme einzugehen.

Im nächsten Abschnitt geht es ausführlich um die Gemeindewirtschaft, insbesondere die Gemeindefinanzen und das Haushaltsrecht. Der Abschnitt geht erfahrungsgemäß weit über den Pflichtfachstoff hinaus und dient daher auch Studenten und Referendaren mit Schwerpunkt Kommunalrecht als Einstiegswerk. Es folgen ergänzende Ausführungen zu den Landkreisen und Bezirken. Im Wesentlichen werden die Organe und Aufgaben dargestellt.

Im Abschnitt zur interkommunalen Zusammenarbeit geht der Verfasser zunächst auf die öffentlich-rechtlichen Formen ein (Verwaltungsgemeinschaft, Zweckverbände und öffentlichrechtliche Vereinbarungen). Die Ausführungen zur privatrechtlichen Zusammenarbeit sind allerdings nicht geeignet, einen Einstieg in die zahlreichen hiermit verbundenen Problemfelder zu gewinnen.

Es geht weiter mit der Kommunalaufsicht und den Rechtsschutzmöglichkeiten sowie dem Kommunalverfassungsstreitverfahren und dem Rechtsschutz gegen staatliche Maßnahmen. Diese Teile sind äußerst Prüfungsrelevant. Es wird anhand von Prüfungsaufbauten und Ausführungen zu Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen ein guter Überblick über die Probleme verschafft.

Gesamteindruck:
Als Einstieg in den Pflichtfachstoff ist das Werk geeignet. Wie der Titel des Werks bereits aufzeigt, wird das Kommunalrecht in Form eines Kurz-Lehrbuchs dargestellt. Dafür sind es dann aber doch 260 Seiten geworden. Der Abschnitt zur Gemeindewirtschaft ist für Studenten und Referendare kaum prüfungsrelevant und hätte kürzer ausfallen können. Dafür werden landestypische Probleme nur teilweise vertieft. Für Studenten und Referendare mit Schwerpunkt im Kommunalrecht empfiehlt sich daher weiterführende Literatur.

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