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"Kommunalrecht" von Martin Burgi
RA Patrice Göbel
05.10.2009

Als Einstieg

Eine Rezension zu:

Martin Burgi

Kommunalrecht


2. Auflage

C.H. Beck, München 2008, 321 Seiten, 22,- €
ISBN 978-3-406-5806-73

http://www.beck.de


Das Werk befasst sich mit den wesentlichen Bereichen des Kommunalrechts aller Flächenländer der Bundesrepublik Deutschland, die Stadtstaaten werden nur kurz angerissen. Dabei geht der Verfasser kurz auf die besondere Situation in Bremerhaven ein, das neben dem Flächenland Hessen als einzige Stadt eine Magistratsverfassung führt. Er verweist zur Vertiefung dieser speziellen Problematik auf weitergehende Literatur. Das Werk ist gedacht für Studenten, Referendare, Praktiker und Kommunalpolitiker.

Das Lehrbuch vermittelt zunächst kurz einen guten Überblick über die kommunalrechtlichen Rechtsgrundlagen der Länder. Dabei wird die historische Entwicklung der Kommunen recht ausführlich beleuchtet. Die Stellung der Kommunen im föderalen Staatsaufbau und in Europa sowie die rechtliche Bedeutung der Selbstverwaltungsgarantie in diesem Konstrukt werden zum Einstieg ausreichend dargestellt. Auch die Abgrenzung der gemeindlichen Aufgaben und die Funktion der Kommunalaufsicht werden ausgeführt, jeweils mit den besonderen Problemen bei der Zulässigkeit von Klagen.

Im nächsten Abschnitt geht es um den verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz vor dem BVerfG und vor den Landesverfassungsgerichten, wobei ebenfall ein Prüfungsaufbau vorgeschlagen wird. Ausführlich geht der Verfasser auf den verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Kommunalaufsicht ein.

Recht kurz dargestellt werden die kommunalen Organe vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Kommunalverfassungen. Zur Vertiefung wird weitergehende, ggf. landesspezifische Literatur empfohlen. Gleiches gilt auch für die Wahlen und Wahlverfahren. Zum Einstieg ist das Werk ausreichend, jedoch werden landesspezifische Probleme nur angerissen. Bei den Kommunalwahlen werden bspw. die Sperrklauseln und personelle Elemente der Wahl (sog. Kumulieren und Panaschieren), die in den einzelnen Ländern recht unterschiedlich gehandhabt werden, nur angedeutet. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden recht gut für den Einstieg dargestellt.

Der Verfasser stellt sodann die falltypischen Probleme der Ausübung des Hausrechts, den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, den Anschluss- und Benutzungszwang, der Befangenheit, der Vertretung der Gemeinden durch den Bürgermeister dar, jeweils mit Rechtsschutzmöglichkeiten. Die Stellung des Bürgermeisters wird vertieft dargestellt. Das Kommunalverfassungsstreitverfahren wird samt Prüfungsaufbau ausführlich aufgezeigt. Im nächsten Abschnitt geht der Verfasser auf kommunale Satzungen und deren Rechtmäßigkeit und Rechtsschutzmöglichkeiten detailliert ein.

Die Themen Wirtschaftliche Betätigung, insbesondere im Bereich Public Private Partnership, samt der hiermit verbundenen vergaberechtlichen Probleme, werden kurz angerissen. Tiefgehende Problembereiche können jedoch nicht dargestellt werden. Gleiches gilt für die kommunalen Finanzen und das Haushaltsrecht sowie die interkommunale Zusammenarbeit.

Gesamteindruck:
Insgesamt stellt das Werk zu den einzelnen Problemen prüfungsrelevante Prüfungsschemata der Zulässigkeit und Begründetheit von verwaltungsgerichtlichen Klagen dar. Die Ausführungen sind jedoch allgemein und zumindest teilweise knapp gehalten. An den geeigneten Stellen geht der Verfasser auf die Besonderheiten der einzelnen Länder ein.

Als Einstieg in den Pflichtfachstoff ist das Werk völlig geeignet. Wie der Titel des Werks bereits aufzeigt, werden die Grundrisse des Kommunalrechts dargestellt. Das ist dem Verfasser gelungen. Allerdings werden landestypische Probleme nur teilweise vertieft. Für Studenten und Referendare mit Schwerpunkt im Kommunalrecht empfiehlt sich daher weiterführende Literatur. Am Ende jedes Abschnitts finden sich hierzu entsprechende Literaturhinweise.

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