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"Öffentliches Baurecht" von Frank Stollmann
Dirk Scheibe
08.08.2007

Grundstrukturen und Systematik

Eine Rezension zu:

Frank Stollmann

Öffentliches Baurecht


4. Auflage

C.H. Beck, München 2007, 347 Seiten, 22,50 €
ISBN 978-3-406-56110-8

http://www.beck.de



Nach nicht einmal vollen zwei Jahren erscheint pünktlich zur Änderung des BauGB durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 sowie der Änderungen durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5.9.2006 die 4. Auflage des Lehrbuchs zum Öffentlichen Baurecht von Frank Stollmann. Das Werk befindet sich nun auf dem Rechtsstand vom Februar 2007 und ist damit eines der aktuellsten auf dem Markt. Das Buch erscheint in der Reihe Lernbücher Jura des C.H. Beck Verlags und richtet sich damit vornehmlich an Studenten. Primäres Ziel ist dem Autor nach nicht die Vermittlung von Detailkenntnissen, sondern vielmehr die Darstellung von Normstrukturen und Tatbestandsmerkmalen. Aber auch Referendare können von dem Werk profitieren, da es sich zum Wiederholen des Baurechts ebenso eignet.

Insgesamt erstreckt sich das Werk über 347 Seiten und sechs thematische verschiedene Teile. Inhaltlich ist der Gegenstand des Buches auf das Öffentliche Baurecht als Teil des Besonderen Verwaltungsrechts beschränkt, welches die Regeln und Beschränkungen der baulichen Nutzung im öffentlichen Interesse enthält. Abzugrenzen ist hiervon das private Baurecht, welches auf die zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen ausgerichtet ist und sich in den Vorschriften des BGB, den Nachbarrechtsgesetzen der Länder, der HOAI und der VOB abspielt. Im Bereich der einschlägigen Ländervorschriften nennt der Autor allerdings immer nur einige der 16 Ländergesetze (hauptsächlich Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern) und verzichtet auf eine Nennung aller parallelen Ländervorschriften. Damit das Werk uneingeschränkt in jedem Bundesland genutzt werden kann, wäre eine Erweiterung hier in Zukunft wünschenswert.

Das Buch ist in seinem Aufbau sehr übersichtlich. Gelungen ist die Einarbeitung von insgesamt 17 Fällen, die am Anfang des Buches in einer Übersicht mit den jeweiligen Schwerpunkten erfasst sind und dann auch gezielt im Buch nachgeschlagen werden können. Die Falllösung selbst ist im laufenden Text an der entsprechenden Stelle eingearbeitet worden. Zum besseren Verständnis hat der Autor zudem zahlreiche Schaubilder und Prüfungsschemata in den Text eingearbeitet und ebenfalls am Anfang des Buches zum schnellen Auffinden in ein Verzeichnis gestellt. Die Darstellung der Probleme erfolgt oft anhand von zahlreichen kleinen Beispielen, welche sich optisch vom restlichen Text abheben. Wichtige Begriffe werden im Text zudem fett gedruckt und Kernaussagen bzw. Problemhinweise danach in einem eigenen grau unterlegten Kästchen dargestellt. Zur Wiederholung des Gelernten erfolgt am Ende des jeweiligen Abschnitts eine Auflistung von Kontrollfragen. Die Lösung kann dann zentral für alle Fragen am Ende des Buches nachgelesen werden.

Nun zum Inhalt der einzelnen Teile:

Der erste Teil beschäftigt sich mit den Grundlagen des öffentlichen Baurechts und stellt in einer Einführung zunächst die oben geschilderte Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Baurecht dar. Weiterhin geht der Autor auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen,
insbesondere den Grundsatz der Baufreiheit, ein. Abgeschlossen wird der erste Teil mit einem Überblick über die einfach-gesetzlichen Rechtsquellen im Bundes- und Landesbaurecht.

Gegenstand des zweiten Teils ist die Bauleitplanung mit ihren zwei Hauptinstrumenten, dem Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan und dem Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan. Die Darstellung befasst sich mit der Bedeutung, dem Inhalt und dem Rechtscharakter der Bauleitpläne. Behandelt werden zudem die formellen und materiellen Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Bauleitplanung. Stollmann stellt hierbei sämtliche formellen Prüfungspunkte dar. Auch die materiellen Anforderungen an die Rechtmäßigkeit, wie das Prinzip der Erforderlichkeit, das Bestimmtheitsgebot, die Anpassungspflicht, das Entwicklungsgebot, die Beachtung des Planungsrahmens sowie das Gebot der gerechten Abwägung werden dem Leser ausführlich erläutert. Des Weiteren werden die Rechtsfolgen von Mängeln, sowie der Rechtsschutz des Bürgers und der Gemeinde im Bereich der Bauleitplanung behandelt.

Die Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung, Veränderungssperre, Zurückstellung und gemeindliche Vorkaufsrechte bilden den Inhalt des dritten Teils. Der Leser erhält über das jeweilige Sicherungsinstrument umfassende Informationen, angefangen vom Zweck, den Voraussetzung, der Wirkung und Dauer bis zum Rechtschutz dagegen.

Im Rahmen des vierten Teils wird die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben dargestellt. Der § 29 BauGB ist hierbei besonders wichtig, da er den Einstieg in das Bebauungsrecht bildet. Sodann werden in diesem Teil die Zulässigkeit im qualifizierten beplanten Innenbereich, im Geltungsbereich künftiger Bebauungspläne, im nicht beplanten Innenbereich sowie die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich behandelt.

Der fünfte Teil des Buches steht ganz im Zeichen des Bauordnungsrechts. Der Leser erhält Einblicke zum einen in das präventive Bauordnungsrecht, welches meist auf die Erteilung einer Baugenehmigung gerichtet ist. Zum anderen in das repressive Bauaufsichtsrecht, welches nach den Bauordnungen der Länder, den Bauaufsichtbehörden ein differenziertes Überwachungs- und Eingriffsinstrumentarium zur Verfügung stellt.

Welche Relevanz der Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht hat, kann der sechste Teil des Werkes beantworten. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass es bisher kein umfassend kodifiziertes Baunachbarrecht als Grundlage für die Lösung von Problemfällen gibt. Zudem ist auch noch das Verhältnis zum privatrechtlichen Nachbarschutz problemgeladen, da der Nachbar, neben dem öffentlich-rechtlichen Nachbarschutz, noch die Möglichkeit hat, seine Interessen privatrechtlich durchzusetzen. Der Autor stellt daher diese Wechselbeziehung samt ihren Einschränkungen dar. Im Teil über die Grundlagen des Nachbarschutzes widmet er sich den Voraussetzungen an eine Norm, damit aus dieser überhaupt Nachbarschutz hergeleitet werden kann. Zudem werden weitere Einzelfälle besprochen, wie z.B. die Rechtsbehelfe des Nachbarn (Anfechtungsrechtsbehelfe, Verpflichtungsrechtsbehelfe) gegen eine entsprechende Baugenehmigung.

Gesamteindruck:

Das hier vorliegende Werk ist sowohl für den Einsteiger zum Einarbeiten als auch für den Fortgeschrittenen zum Wiederholen wärmstens zu empfehlen. Die Bezeichnung Lernbuch passt hier zu 100 %, da der Leser durch die ansprechende Aufmachung regelrecht eingeladen wird, das Baurecht zu lernen. Im Vergleich zu anderen Werken wird man hier nicht bereits von dem Text erschlagen und verliert nicht bereits nach den ersten Seiten die Lust am Lernen. Im vorliegenden Buch ist eine ständige Abwechslung im Text gegeben (Hinweise, Beispiele, Fälle, Kontrollfragen), so dass man die Masse an Informationen nicht mit einmal aufnehmen muss und das Lesen zu Qual wird. Zur Wiederholung ist das Buch nicht nur für fortgeschrittene Studenten, sondern auch für Referendare zu empfehlen. Gerade die Verzeichnisse am Anfang des Buches und der strukturierte Text erleichtern das schnelle Auffinden und erleichtern eine Wiederholung ungemein. Allenfalls die fehlende Nennung sämtlicher Ländervorschriften im Bauordnungsrecht ist ein kleiner Minuspunkt des Buches. Für das jeweils einschlägige Landesrecht sollte man daher ergänzend auf eine Spezialdarstellung zurückgreifen, da eine ausführliche Darstellung aller Ländervorschriften inklusive ihrer Besonderheiten den Rahmen des Buches sicherlich sowohl im Seitenumfang als auch im Preis sprengen würde. Auch hinsichtlich des studentenfreundlichen Preises kann das Buch neben seiner Aktualität eine Führungsrolle einnehmen.

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