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Artikel 2713
Thilo Schulz

Planungsrecht: schwer erlernbar?

Eine Rezension zu:

Hans-Joachim Koch/Reinhard Hendler

Baurecht, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht


3. Auflage, Boorberg 2001, 474 S., 59,-DM
ISBN 3-415-02776-7


Das Planungsrecht spielt im Jurastudium eher eine untergeordnete Rolle. Es begegnet einem normalerweise im Baurecht. Dieses Rechtsgebiet ist im Examen nicht sehr häufig ein Hauptthema, kann aber durchaus auch einmal Schwerpunkt sein. Die große praktische Bedeutung des Planungsrechts, vor allem des Raumordnungs- und Landesplanungsrechts wird einem erst dann bewußt, wenn man mit offenen Augen die Berichterstattung der Medien über die Planung von Großprojekte wie Mülldeponien, Flughäfen, Industrieanlagen oder Autobahnen verfolgt. Hier gilt es, vielfältige Interessen zu berücksichtigen und so weit wie möglich zum Ausgleich zu bringen. Die Autoren haben deshalb das Raumordnungs- und Landesplanungsrecht ausdrücklich mit in ihr Buch aufgenommen.

Diese Rechtsmaterie ist im ersten Teil des Buches zu finden. Der Unterschied zur in den Flächennutzungsplänen verkörperten Bauleitplanung besteht darin, daß es bei der Raumordnung um überörtliche Fragen geht. Die oben bereits genannten Beispiele verdeutlichen dies. Natürlich muß und soll auch nach dem Raumordnungsgesetz des Bundes auf örtliche Belange Rücksicht genommen werden. Allerdings ist dies z.B. beim Bau einer Autobahn oftmals nur schwer möglich, hier überwiegt der Nutzen für die Allgemeinheit in vielen Fällen die (berechtigten) Interessen beeinträchtigter Anwohner. Die Darstellung folgt den drei Stufen der Raumordnungsplanung: sie beginnt mit der Raumordnungsplanung des Bundes, es folgen die Länder, schließlich die regionale Ebene. Das Kapitel, das sich der Vorbereitung, Verwirklichung und Sicherung der Raumordnungsplanung widmet, kommt einem wegen der Ähnlichkeiten der Materie zum Baurecht nicht mehr so exotisch vor. Der wichtigen und im Einzelfall schwierigen Frage nach dem Verhältnis von Raumordnung zur grundgesetzlich garantierten Selbstverwaltung des Gemeinden (Art. 28 II GG) ist das nächste Kapitel vorbehalten. In diesem Zusammenhang ist auch interessant, auf welche Weise überhaupt gerichtlicher Rechtsschutz gegenüber Raumordnungsplänen erlangt werden kann. Hier muß zwischen Personen des Privatrechts und Rechtsschutz der Gemeinden unterschieden werden. Für Personen des Privatrechts kommen allenfalls ein verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren oder eine Inzidentkontrolle im Rahmen einer anderen Streitigkeit in Betracht. Die Gemeinden haben mehr Möglichkeiten: neben dem Verwaltungsrechtsweg und seinen verschiedenen Klagearten steht ihnen in bestimmten Fällen auch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht oder das Landesverfassungsgericht offen.

Nach diesem Ausflug in ein eher unbekanntes Rechtsgebiet folgt in Kapitel zwei die Bauleitplanung. Hier unterscheidet sich das Buch im behandelten Stoff nicht von anderen Lehrbüchern: die Autoren vermitteln dem Leser unter anderem die Formen der Planung und Gestaltungsmöglichkeiten, Einblicke in das Verfahren der Bauleitplanung, erörtern Fragen der Rechtswirksamkeit von Bauleitplänen und erwähnen auch das Planschadensrecht des §§ 39 ff BauGB. Interessant sind die kurzen Abstecher ins Besondere Städtebaurecht und in die Hauptstadtplanung.

Der dritte und letzte Teil des Buches behandelt schließlich das Bauordnungsrecht. Der Leser findet hier eine Darstellung der Verfahren der Vorhabenzulassung nach den Landesbauordnungen, die Zulässigkeitsvoraussetzungen und die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitstatbestände. Bauaufsichtliche Maßnahmen und Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht schließen das Buch ab. Im Anhang findet der Leser einen fundierten Überblick über höchstrichterliche Entscheidungen aus dem Baurecht. Ebenfalls abgedruckt sind Auszüge aus einem Bebauungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg. Diese Darstellung ist sehr informativ, bekommt man so etwas doch sonst selten genug zu Gesicht.

Das Buch leistet bei der Einarbeitung in Baurecht, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht gute Dienste. Die Verfasser haben sich Mühe gegeben, auch Aufbauschemata an die Hand zu geben. Allerdings könnte die Gliederung hier noch deutlicher ausfallen. Positiv fällt die Bezugnahme auf höchstrichterlich entschiedene Fälle am Anfang jedes großen Kapitels auf. Der Leser wird so schön an die jeweiligen Problemkreise herangeführt. Da das Buch mit 59,- DM nicht gerade billig ist, sollte man sich aber zumindest als Student zweimal überlegen, ob es nicht günstigere Alternativen gibt. Wer als Referendar in diesem Bereich zu tun hat, wird sich wohl eher zum Kauf entschließen.

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