Wer in Bremen studiert, muss in der Polizeirechtsvorlesung auf allgemeine Lehrbücher zum Polizei- und Ordnungsrecht zurückgreifen. Es gibt zwar ein Werk, welches sich mit
den einzelnen Aspekten zum Bremischen Landesrecht auseinandersetzt, jedoch ist das für die einzelnen Bereiche recht dünn gehalten. Während es z.B. zum
Sicherheits- und Ordnungsrecht Berlin ein eigenes Lehrbuch gibt, ist dies für den Bremischen Stadtstaat in der Form nicht der Fall. Einen Kommentar zum
Bremischen Polizeigesetz suchte man bisher auch vergeblich – vielleicht weil es als Luxus erschien, für so ein kleines Bundesland einen solchen Aufwand zu betreiben,
denn der potentielle Kundenkreis ist naturgemäß recht klein.
Diesem Projekt hat sich nun
Rolf Schmidt gewidmet, der als Lehrbeauftragter an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Bremen, Fachbereich Polizeivollzugsdienst,
selbst angehende Polizeibeamte ausbildet und damit "im Thema steckt". Sein eigener Verlag bot ihm die Möglichkeit, einen Kommentar auch in recht kleiner Auflage
kostengünstig herzustellen. So ist der seit kurzem vorliegende 500 Seiten starke Kommentar zum Bremischen Polizeigesetz (BremPolG) für super preiswerte 22,50 € zu
erwerben – schon damit sucht er sicherlich seinesgleichen.
Vom Aufbau her einem Kommentar folgend erläutert der Verfasser die einzelnen Vorschriften des BremPolG lehrbuchartig. Ziel ist eine Verzahnung von Wissenschaft und Praxis,
so wie auch das Publikum einerseits aus der in Bremen lernenden Studentenschaft und den in der Praxis tätigen Verwaltungsrechtsanwälten, aber auch Polizeibeamten bestehen
dürfte. Die zitierten Beispiele sind Praxisfällen entnommen, dennoch kommen wissenschaftliche Literatur- und Rechtsprechungsnachweise ebensowenig zu kurz wie Ausführungen zu
Überlegungen im Gesetzgebungsverfahren. Der Schreibstil ähnelt stark den Lehrbüchern des Verfassers, die u.a. zum Besonderen Verwaltungsrecht zur Verfügung stehen.
Der Umfang der Kommentierungen ist der Bedeutung der einzelnen Vorschriften angepasst. Im Anhang finden sich außerdem diverse weitere Rechtsvorschriften, u.a. das Bremische
Verwaltungsvollstreckungsgesetz, das Gesetz über das Halten von Hunden sowie die Polizeiverordnungen für Bremen und Bremerhaven. Zumeist sind diese Vorschriften nur
abgedruckt, vereinzelt auch kurz kommentiert. Die Aktualität des Buches – das Vorwort datiert auf März 2006, eingearbeitet wurden noch Gesetzesänderungen aus dem
Februar 2006 – ist für
Rolf Schmidt schon fast selbstverständlich. Hervorzuheben ist eine ausführliche Darstellung der Wirkungsweise und rechtlichen Bewertung
des Einsatzes von Distanz-Elektroimpulsgeräten, die seit der Gesetzesnovelle vom 23.02.2006 als Waffen in § 41 Abs. 4 BremPolG zugelassen sind. Gerade diese neuen
Entwicklungen werden die Praxis beschäftigten, so dass es sehr hilfreich ist, durch den vorliegenden Kommentar die rechtlichen Bedenken vor Augen geführt zu bekommen.
Gesamteindruck:
Der Student, der "nur" für eine Klausur lernt, wird sich fragen, ob alle in diesem neuen Kommentar berücksichtigten Fragen nicht auch schon aus den allgemeinen
Polizeirechtslehrbüchern zu beantworten sind – und für die Scheinklausur mag dies durchaus zutreffen. Wer jedoch ein Buch sucht, welches sich ausdrücklich mit dem
Bremischen Polizeigesetz beschäftigt und direkt die landesrechtlichen Normen vor Augen haben möchte, wird mit dem topaktuellen Kommentar von
Rolf Schmidt überaus
zufrieden sein. Gerade für die Praxis schließt das vorliegende Werk eine Lücke in der landesrechtlichen Literatur. Der Preis ist unschlagbar.