Jurawelt

Artikel 9663
Giorgio Decker
11.10.2004

Ein gelungener Einstieg in die Welt des Staatsanwalts

Eine Rezension zu:

Michael Heghmanns

Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts


3. Auflage

Aschendorff Rechtsverlag / Verlag Dr. Otto Schmidt, Münster/Köln 2003, 498 Seiten, 49,80 €
ISBN 3-933188-20-2

http://www.otto-schmidt.de


Hauptziel dieses Werks ist, jüngeren Staatsanwälten und Referendaren zu helfen, sich in die Praxis der Verfahrensbehandlung einzufinden und Routine zu entwickeln. Aber auch erfahrenere Dezernenten sollen dieses Buch als Nachschlagewerk in ungewöhnlicheren Verfahrenskonstellationen nutzen können. Heghmanns, der vor seinem Wechsel in die Wissenschaft selbst den Beruf des Staatsanwalts ausübte, gelingt dies – soviel sei vorweg gesagt – mit Abstrichen auf überzeugende Art und Weise, wobei er zahlreiche Probleme, die weniger juristischer als vielmehr formaler, technischer oder organisatorischer Natur sind, beschreibt und Hilfestellungen bzw. Lösungsvorschläge gibt.

Nach einem hilfreichen Verzeichnis der Beispiele für Verfügungen u.a. im Buch und einer kurzen Einführung zu den Aufgaben, Personal und Organisation der Staatsanwaltschaft sowie deren Leitung und Dienstrecht folgt ein sehr interessantes Kapitel über den Arbeitsplatz und die -technik des Staatsanwalts. Gerade auf diesem Gebiet fehlen dem Berufsanfänger wichtige Kenntnisse, wird er doch in aller Regel während seiner Ausbildung damit kaum vertraut gemacht. Dabei ist es für eine schnelle und effiziente Verfahrensbearbeitung eminent wichtig, alle Hilfsmittel zu kennen, parat zu haben und sie auch rationell auszunützen. Der Autor beschreibt zunächst den Aufbau bzw. die Bestandteile einer staatsanwaltschaftlichen Akte, um dann deren Bearbeitung und die Verfügungstechnik näher zu bringen. Garniert werden die Ausführungen mit zahlreichen Beispielen. Hier wird erstmals ein gewisses, aber wohl unumgängliches Manko des Buchs deutlich: Jede Staatsanwaltschaft bzw. zumindest jedes Bundesland hat unterschiedliche Vorgehensweisen in der Art der Bearbeitung, was sich auch in der Verfügungstechnik bemerkbar macht. Dies gilt zwar nicht für die Ausführungen zu deren Logik, die mit Sicherheit allgemeingültig sind; jedoch zeigen sich z.B. Unterschiede in der Ausdrucksweise bzw. Sprache (während etwa im Werk nach einem bloßen Aktenvermerk die Verfügung "zur Frist" vorgeschlagen wird, ist auch die Verfügung "Wiedervorlage bleibt" üblich) oder vor allem in der Verwendung von Formblättern. Der Autor beschränkt sich jedoch offensichtlich darauf, eine bestimmte Verfügungstechnik bzw. einen bestimmten Sprachgebrauch, wie sie/er wohl an seiner alten Arbeitsstätte in Hannover oder zumindest in Niedersachsen üblich ist, darzustellen. Nicht eingegangen wird dagegen (bis auf eine kurze Erwähnung in Rn. 132) auf den Formblattgebrauch, wie er z.B. in Bayern mit "TV-StA" an der Tagesordnung ist. Freilich würde eine komplette Darstellung aller üblichen Vorgehensweisen den Rahmen dieses Werks schnell sprengen. Beschrieben werden weiterhin das Berichtswesen, Hilfsmittel zur rationellen Arbeit (darunter eher dürftige Ausführungen zu "Computer und Internet") sowie der Umgang mit Publikum und Medien.

Einen Schwerpunkt des Buchs stellt das Kapitel über das Ermittlungsverfahren dar, in welchem unter Verwendung zahlreicher Verfügungsbeispiele die Zuständigkeit des Staatsanwalts, die Einleitung des Verfahrens, Ziel und Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, die am Ermittlungsverfahren Beteiligten, einzelne Ermittlungshandlungen (z.B. Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten, Einholung von Gutachten, Beschlagnahme und Durchsuchung oder Telekommunikationsüberwachung) sowie Fahndung und Haft beschrieben sind. Ganz nebenbei kann hier der Leser noch einmal die relevanten StPO-Vorschriften wiederholen, die häufig kurz erläutert werden. Ob freilich der Leser in der Praxis allein aufgrund der Lektüre dieses Buchs stets die richtige Verfügung treffen können wird, erscheint fraglich: Im Zweifel wird er sich eher bzw. zusätzlich den Rat von erfahreneren Kollegen einholen und sich dort rückversichern. Dies gilt nicht nur für die konkrete Vorgehensweise einer bestimmten Ermittlungshandlung, sondern auch für die Entscheidung selbst (also z.B. Haftbefehlsantrag statt Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung).

Ein zweites großes Kapitel behandelt die Entscheidung über Einstellung oder Anklage. Für die Frage, welche dieser beiden Abschlußverfügungen der Dezernent im konkreten Fall zu treffen hat, kann natürlich das Buch ob der unzähligen Konstellationen und Straftatsbereiche keine Hilfestellungen leisten. Es beschränkt sich daher zunächst auf die Darstellung der verschiedenen vom Gesetz vorgesehenen Einstellungsarten, wobei schwerpunktmäßig die Einstellung aus Opportunitätsgründen (also v.a. § 153-153e StPO) geschildert wird. Auch hier wird der Berufsanfänger sich zuvörderst mit den lokalen Gepflogenheiten vertraut machen müssen, weil die Einstellungspraxis (etwa noch Einstellung gem. § 153a StPO oder bereits Strafbefehlsantrag) von Ort zu Ort unterschiedlich sein wird. Gerade auch für den Referendar überaus interessant ist der Unterabschnitt über die Anklage und hier vor allem über den Anklagesatz, stellt er doch den Schwerpunkt einer strafrechtlichen Examensklausur dar, die eine staatsanwaltschaftliche Abschlußverfügung zum Inhalt hat. Heghmanns geht dabei auch auf die regionalen Unterschiede ein.

Im darauffolgenden Abschnitt über das Verfahren zwischen Anklage und Urteil folgen vor allem Ausführungen zur Hauptverhandlung, die nicht nur dem Referendar, sondern auch dem Frischling auf dem Staatsanwaltsposten eine große Hilfe sein dürften: Sie sind dazu geeignet, einen Teil der Nervosität zu nehmen, die regelmäßig jedem vor seiner ersten Sitzung und seinem ersten Plädoyer überfällt. Auch hier wird aber sicherlich der Anfänger zuvor zusätzlich Anschauungsunterricht bei einem erfahreneren Kollegen nehmen und in dessen Sitzungstermin mitgehen.

Den Abschluß des Werks bilden die Kapitel über die Rechtsmittel (Beschwerde, Berufung, Revision und Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitsverfahren) sowie über das Vollstreckungsverfahren, wobei letzteres naturgemäß vornehmlich den Dezernenten in der Vollstreckungsabteilung interessieren wird.

Fazit:
Das Werk von Heghmanns ist für den Berufsanfänger gut geeignet, nicht nur einen Über- und Einblick über/in das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts zu gewinnen, sondern – nicht zuletzt dank seiner zahlreichen Verfügungsbeispiele – auch zahlreiche Einzelprobleme zu erfassen sowie richtig zu behandeln. Dabei dürfte es sich vor allem anbieten, es bereits vor Beginn der staatsanwaltlichen Tätigkeit zu lesen und hierdurch auf die zukünftige Arbeit gut vorbereitet zu sein. Zwar eignet es sich auch als Nachschlagewerk für bestimmte, für den Dezernenten bisher unbekannte Situationen; im Zweifel wird dann aber der Gang zum erfahrenen Kollegen vorzugswürdig bzw. zumindest zusätzlich notwendig sein. Auch der Referendar kann das Buch mit Gewinn benutzen, weil es wertvolle Hilfestellungen für die Examensklausur sowie den Sitzungsdienst gibt. Regionale Unterschiede in der Verfügungstechnik werden dagegen leider nicht oder kaum berücksichtigt, ebenso wenig wie der häufige Gebrauch von Formblättern. Diese Nachteile werden sich allerdings kaum beheben lassen, weil andernfalls der Umfang des Werks über Gebühr anschwellen würde.
International Legal Studies an der Universität Wien
"Haftung der Banken bei fehlerhafter Anlageberatung unter besonderer Berücksichtigung von Wertpapieranlagen" von Jessica Demmer
Barcelona, Madrid und Valencia, Cuatrecasas, Gonçalves Pereira
"Anwaltswissen zum Berufsstart" - Broschüre zum Runterladen





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