
Da ich selbst als Ärztin in der Gynäkologie und Geburtshilfe tätig bin, fühlte
ich mich bei dem einprägsamen Titel des Buches aus der neuen Reihe "Facharzt und Recht" des Springer-Verlages sofort angesprochen. Gerade in der Geburtshilfe, wo man als
Arzt/Ärztin immer im Hintergrund die Angst hat, für eine durch die Geburt bedingte Behinderung des Neugeborenen verantwortlich zu sein, ist die rechtliche Komponente des
Berufes täglich präsent und sehr wichtig. Das Buch ist mit seinen 240 Seiten ein gutes Kompendium für rechtliche Fragen, im Einzelfall kann es natürlich nur einen Anhalt
geben. Gut gefallen insbesondere die grau hervorgehobenen Praxistipps, mit "wichtig" bezeichneten Kurzzusammenfasssungen und die Beispiele.
Im Glossar werden für den Mediziner (und damit meist Nichtjuristen) die wichtigsten juristischen Begriffe in verständlicher Sprache erklärt. Positiv hervorzuheben ist die
Liste mit Internetadressen zum Thema, die ein mühsames Suchen im Internet bei Fragen erleichtert.
Das erste Kapitel beschäftigt sich mit dem Behandlungsvertrag in der Gynäkologie, den verschiedenen Arten des Vertragsabschlusses, den Pflichten des Arztes und der Patientin
und geht auf verschiedene besondere Situationen, wie z.B. IGEL (Individuelle Gesundheitsleistungen) ein. Praktisch sind die abgebildeten Muster für Honorarvereinbarungen
bzw. Einverständniserklärungen mit anderen ärztlichen Leistungen. Die Aufklärung in der Gynäkologie, speziell für jeden operativ tätigen Mediziner ein alltägliches Thema,
wird im zweiten Kapitel behandelt. Gut gefällt hier die Checkliste am Ende des Kapitels, mit deren Hilfe der Mediziner kurz überprüfen kann, ob seine Aufklärung ausreichend
ist.
Die Behandlung in der Gynäkologie ist das Thema des dritten Kapitel. Anhand dreier Listen kann der Mediziner schnell absehen, welche Leistungen er delegieren kann und welche
er immer selbst erbringen muß. Der Gegenstand des vierten Kapitels ist die Dokumentation in der Gynäkologie, deren Art und Umfang, das Einsichtsrecht der Patientin und die
Aufbewahrungsfristen von medizinischen Daten. Im fünften Kapitel geht es um die Schweigepflicht in der Gynäkologie, mit einer interessanten Checkliste mit Verhaltenstipps
bei Hausdurchsuchung durch die Polizei.
Der Datenschutz ist das Thema des sechsten Kapitels. Mir als im Krankenhaus tätiger Ärztin fällt hier insbesondere die häufige Diskrepanz zwischen rechtlich notwendigen
Maßnahmen zur Wahrung des Datenschutzes und alltäglicher Anwendbarkeit auf. Das siebte Kapitel beschäftigt sich mit der unzufriedenen Patientin. Es wird der ärztliche
Behandlungsfehler, das Übernahme- und Organisationsverschulden sowie schließlich das zivilrechtliche Verfahren behandelt. Gut ist hier die übersichtliche Checkliste.
Der Gynäkologe als Sachverständiger ist der Gegenstand des achten Kapitels. Gut dargestellt werden die Pflichten des Mediziners. Anhand einer Liste kann man die wichtigsten
Punkte bei der Erstellung eines Gutachtens absehen. Das neunte Kapitel beschäftigt sich mit dem Berufs- und Standesrecht, das zehnte mit dem Dienst- und Arbeitsrecht.
Hierbei wird sowohl auf den Gynäkologen als Arbeitnehmer als auch, in eigener Praxis, als Arbeitgeber eingegangen.
Das Strafrecht ist das Thema des elften Kapitels, ein Gebiet, mit dem jeder Mediziner hofft, nicht in Kontakt zu kommen. Spezifisch für Gynäkologen ist hierbei der
Schwangerschaftsabbruch und die Fortpflanzungsmedizin, die mit Strafvorschriften, die es zu wissen gilt, behaftet sind. Interessant für den niedergelassenen bzw.
niederlassungswilligen Gynäkologen ist das zwölfte Kapitel, das sich mit den rechtlichen Aspekten der verschiedenen Kooperationsformen (Praxisgemeinschaft,
Gemeinschaftspraxis, Ärzte-GmbH) und deren Vor- und Nachteilen beschäftigt. Kapitel 13 gibt Hinweise für den Mediziner mit dem Umgang mit Firmen und in Kapitel 14
schließlich geht es um die Europäisierung. Hierbei ist interessant die Niederlassungsfreiheit sowie die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes z.B. zum
Bereitschaftsdienst.
Gesamteindruck:
In einer für Mediziner verständlichen Sprache werden die rechtlichen Fragen im Alltag des ärztlich Tätigen in Kompendiumform behandelt und auf Besonderheiten im Bereich der
Gynäkologie wird kurz eingegangen.