Jurawelt

Artikel 8904
Friederike Wanke
01.03.2004

Das ärztliche Werberecht wurde aufgehoben!?

Eine Rezension zu:

Beate Bahner

Das neue Werberecht für Ärzte

Auch Ärzte dürfen werben

2. Auflage

Springer, Berlin/Heidelberg/New York 2004, 385 Seiten, 39,95 €
ISBN 3-540-00036-4

http://www.springer.de
http://www.beatebahner.de


Als Medizinerin ein juristisches Fachbuch zu lesen, fällt zunächst schwer. Hat man sich jedoch "eingelesen", lernt man auch als "2. Zielgruppe" die aktualisierte 2. Auflage dieses übersichtlichen und handlichen Buches zu schätzen.

In den ersten beiden Kapiteln (Einführung und Begriffsbestimmung) wird man an das Thema herangeführt. Was ist Werbung, was ist Wettbewerb? Diese im üblichen Sprachgebrauch eher schwammigen Begriffe werden, da Legaldefinitionen fehlen, durch Definitionen der Rechtsprechung klarer. Im dritten Kapitel geht es um die rechtlichen Grundlagen ärztlicher Werbung. Dankbar ist man bei dieser Thematik über das gelungene Schaubild der rechtlichen Hierarchie, die selbst einer juristisch unwissenden Medizinerin den Gang durch die Instanzen verständlich macht. Anhand drei beispielhafter Klageanlässe werden die jeweiligen Rechtsgrundlagen aufgezeigt und dem sich daraus ergebenden Instanzenzug.

Das vierte und fünfte Kapitel beschäftigt sich mit dem jahrzehntelangen Werbeverbot und dessen Aufhebung bzw. erster Lockerung in 2000 sowie der Novellierung in 2002. Hier wird besonders das Engagement der Autorin für eine weitere Lockerung der immer noch restriktiven Vorschriften deutlich – ohne jedoch die Sicherheit der Patienten aus dem Blickfeld zu verlieren. Das sechste Kapitel definiert den Begriff der sachlichen Werbung. Das Gebot der Sachlichkeit findet sich in verschiedenen Ebenen wieder. Es muss Sachlichkeit des Inhalts, der Darstellung und der Kommunikationsmittel gewährleistet sein.

Im siebten Kapitel werden die zulässigen Inhalte von ärztlicher Werbung dargestellt und durch die maßgebliche Rechtsprechung beispielhaft klarer gemacht. Noch praktischer wird es im achten Kapitel durch Klärung von Einzelfragen. Dabei geht es um die zulässigen Werbeträger, z.B. welche Praxisschildgröße ist erlaubt oder wie darf eine Arztpraxishomepage gestaltet sein. Fragen, die für den Praktiker besonders relevant sind.

Im neunten Kapitel wird man an die rechtlichen Grenzen der ärztlichen Werbung herangeführt und lernt das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb), das HWG (Heilmittelwerbegesetz) sowie die MBO 2002 (Musterberufsordnung für Ärzte) kennen. Das zehnte Kapitel beschäftigt sich ausführlich mit dem Verbot der berufswidrigen Werbung – wie darf der Arzt, wie darf die Ärztin (noch) nicht werben.

Im elften und zwölften Kapitel werden die Besonderheiten der Werbung in der Schönheitsmedizin bzw. der Klinik- und Institutswerbung dargestellt. Was passiert, wenn der Arzt in seiner Werbung zu weit geht – mit den Werbeverstößen und ihren Rechtsfolgen befasst sich das dreizehnte Kapitel. Schließlich folgt in Kapitel 14 und 15 eine gut gelungene Zusammenfassung zum Thema und ein informativer Anhang mit den wichtigsten Vorschriften der MBO, einem sehr umfangreichen Literaturverzeichnis sowie einer mehrseitigen Auflistung von der relevanten Rechtsprechung.

Gesamteindruck:
Ein selbst für Mediziner flüssig geschriebenes Standardwerk zum aktuellen Werberecht für Ärzte. Gut gefallen insbesondere die Schaubilder und die praktischen Beispiele.
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