
Das von Dr. Miriam Balzer in der
Schriftenreihe Medizinrecht
veröffentlichte Werk beschäftigt sich eingehend mit den grundlegenden Problemen, die sich aus dem grundsätzlichen Werbeverbot für Ärzten ergeben. Durch verschiedene Urteile
des Bundesverfassungs- sowie des Bundesverwaltungsgerichts aus 2001, die tendenziell eine weitere Liberalisierung des Standesrechts zum Gegenstand hatten, sah sich auch der
Deutsche Ärztetag 2002 in Handlungszwang. Im Rahmen einer Abwägung mit dem Nimbus des "freien Berufs" wurde jedoch eine völlige Freigabe des Werbeverbots als unvereinbar
angesehen. Vor diesem Hintergrund untersucht die Autorin aus juristischer Sicht den gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Rechtsprechung, der jedoch zur Zeit noch sehr im
Fluss begriffen ist. Sie erhebt die Frage, ob die Novellierung der Berufsordnung im Jahr 2000 bzw. 2002 zu einer Akzeptanz der heute geltenden Werbebeschränkungen führt oder
ob weitere Lockerungen erforderlich sein könnten. Damit darüber hinaus soll es Ärzten und Krankenhäusern durch eine Konkretisierung der Bestimmung des Begriffs
"Berufswidrigkeit" und anderer Tatbestandsmerkmale und Definitionen der einschlägigen Rechtsnormen erleichtert werden, Prognosen über die Zulässigkeit von Maßnahmen z.B. im
Bereich der Informationskampagnen zu treffen.
Die Arbeit gliedert sich in fünf Teile, welche im Einzelnen näher die rechtlichen Vorgaben, das Standesrecht sowie die aktuellen nationalen und europäischen Entwicklungen
beleuchten.
Der erste Teil hat zunächst den rechtlichen Rahmen innerhalb dessen sich die Zulässigkeit der ärztlichen Werbung bewegt zum Gegenstand. Dies ist neben dem
Heilmittelwerbegesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das in den jeweiligen Landesberufsordnungen geregelte Standesrecht. Ergänzend kommen sodann noch die
europarechtlichen Regelungswerke wie der EGV hinzu.
Im Teil B beschäftigt sich das Werk mit dem speziellen Standesrecht der Humanmediziner. Nachdem sowohl die historischen wie auch verfassungsrechtlichen Grundlagen aufgezeigt
werden, befasst sich die Autorin mit der Abwägung der betroffenen Grundrechte des Patienten (Recht auf Informationsfreiheit, Art. 5 I GG und dem Selbstbestimmungsrecht aus
Art. 2 I GG) und denen der Ärzteschaft (Berufs- und Eigentumsfreiheit, Art. 12 und 14 GG). Ein grundsätzliches Problem ergibt sich insbesondere daraus, dass die
berufsständischen Regelungen nach der Verfassung eine "Regelung der Berufsausübung" darstellen und somit unter dem Vorbehalt des Gemeinwohlerfordernisses stehen.
Die Autorin erläutert sodann die Definitionen der in der Berufsordnung niedergelegten Begriffe "Werbung", "Berufswidrigkeit" etc. unter Heranziehung der maßgeblichen
einschlägigen Urteile. Es schließt sich im Weiteren eine ausführliche Erörterung der Rechtfertigungen für eine eingeschränkte Zulässigkeit der Werbung an. In diesem
Zusammenhang beschäftigt sich die Autorin mit den hierzu verschiedentlich vertretenen Meinungen hinsichtlich des Schutzzwecks wie Konkurrenzschutz, Schutz vor Irreführung,
Überwachungsschwierigkeiten usw.
Sodann folgen eingehende Gedanken zur aktuellen Kodifizierung am Beispiel der Generalklausel aus § 27 Musterberufsordnung für die deutschen Ärzte (MBOÄ). Dieses wird am
Beispiel der Prüfung von Zulässigkeiten von Praxisschildern, Zeitungsanzeigen und ähnlichen, sehr praxisrelevanten Bespielen analysiert und erörtert. Die aktuellen
Einzelfragen werden jeweils zunächst auf Grundlage der MBOÄ 2000 dargestellt, dann auf Grundlage der MBOÄ 2002. Innerhalb dieses Themenkreises versäumt es die Autorin nicht,
das Recht der neuen Medien – Stichwort: "öffentlich abrufbare Arztinformationen im Internet" – mit einzubeziehen.
Der sich anschließende Teil beschäftigt sich mit dem Geltungsbereich des ärztlichen Standesrechts, insbesondere aber auch mit den Ausnahmen des Werbeverbots sowie mit den
verschiedenen Zulässigkeitsstufen werbenden Verhaltens (z.B. im Bereich der sachlichen Informationswerbung).
Den aktuellen Stand der Entwicklung im ärztlichen Standesrecht behandelt Teil C der Arbeit. Unter Zugrundelegung der hierzu ergangenen Rechtsprechung und der in der
Literatur vertretenen Meinungen stellt die Autorin systematisch die wichtigsten Fallgruppen wie Zulässigkeit ärztlicher Eigenwerbung, Bewerbung bestimmter Ärzte durch
Krankenkassen und ärztliche Werbung für Dritte dar. Wie auch die vorherigen Teile überzeugt auch dieser Abschnitt durch seine praxisrelevante und übersichtliche
Darstellung.
Im Teil D wird schließlich der Einfluss des europäischen Rechts behandelt, wobei auch hier die maßgeblichen Grundsatzentscheidungen des EuGH Berücksichtigung finden. Die
Autorin kommt letztlich zu dem Ergebnis, dass eine zu starke Reglementierung durch das Berufsrecht der Mediziner nicht erforderlich ist, weil bereits das allgemeine
Wettbewerbsrecht ausreichenden Schutz gegen eine irreführende Werbung, die die Hilflosigkeit des Kranken ausnutzt, bietet. Da zudem die europäische Union und die
Rechtsprechung des EuGH eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ermöglicht haben, muss nach Ansicht der Autorin auch eine erweiterte Informationswerbung durch die
deutsche Ärzteschaft erlaubt werden. Die durch die Rechtsprechung jedenfalls geschaffenen Ausnahmeregelungen z.B. für Sanatorien seien hierzu untauglich und
ungerechtfertigt.
Gesamteindruck:
Das von Miriam Balzer vorgelegte Handbuch zum Arzt- und Klinikwerberecht gibt einen guten Überblick über den gegenwärtigen Stand der Gesetzeslage unter Einbeziehung der
aktuellen nationalen und europäischen Rechtsprechung und Literatur. Die Darstellungsweise ist insgesamt sehr gelungen und das Werk eignet sich sowohl für Juristen, die sich
eingehender mit der doch eher unbekannten und sehr spezialisierten Materie des Arztwerberechts befassen wollen als auch für Mediziner selbst, die eine praktische Darstellung
des aktuellen Standes dieses Rechtsgebietes benötigen.