
Dass das vorliegende Buch des Rechtsanwalts
Karl-Otto Bergmann nicht
"Arzthaftungs
recht", sondern nur "Die Arzthaftung" heißt, ist Programm. Zwar richtet sich der Verfasser auch an Juristen, jedoch haben die Medizinrechtler und
Arzthaftungsrechtler ihre eigenen Klassiker, die umfangreicher ausfallen. Hauptzielgruppe des 240 Seiten starken Buches zur Arzthaftung sind Ärzte und Jura-Studenten oder
andere Juristen, die sich in die Materie des Arzthaftungsrechts einlesen wollen. Als Dozent an der medizinischen Fakultät der Wilhelms-Universität Münster hat
Bergmann auch das nötige Hintergrundwissen, um entscheiden zu können, wie viel Recht die Ärzteschaft lesen will und wie wertvoll im Vergleich eher allgemein
verständlich ausgedrückte Hinweise und Empfehlungen sind. Das Arzthaftungsrecht ist seit Jahrzehnten eine Materie, die immer wieder vor Gerichten ausgetragen wird und in der
der "medizinische Standard" zwischen medizinischer Profession und juristischen Haftungsfragen ausbalanciert werden muss.
Auf den neuesten Stand der Schuldrechts- und Schadensrechtsreform gebracht, enthält die Neuauflage gleich im ersten Kapitel wichtige Informationen zur Neuordnung der
Haftungstatbestände und zur Angleichung von vertraglicher und deliktischer Haftung. Schon hier wird deutlich, dass der Autor den juristisch nicht vorgebildeten Leser nur mit
dem Nötigsten versorgt. So wird der § 280 I BGB gar nicht erwähnt, zum Anspruch auf Schmerzensgeld begnügt sich
Bergmann mit einem Verweis auf § 253 BGB n.F., ohne
genauere Angabe des Absatzes 2. Dafür wird der für die Krankenhäuser bedeutende § 831 BGB zur Haftung für Verrichtungsgehilfen sogar im Volltext abgedruckt. Weiterhin
enthält das erste Kapitel interessante Zahlen über Arzthaftpflichtschäden in Krankenhäusern und Versicherungsprämien sowie einführende Informationen über typische
Krankenhaus-Arzt-Patient-Verträge und Organisationspflichten der Krankenhausträger.
In den nachfolgenden Kapiteln 2 bis 9 geht der Verfasser nach der induktiven Methode vor und erläutert u.a. Fragen zum ärztlichen Standard, zu Aufklärungspflichten,
Dokumentationspflichten, berufsrechtlichen Folgen oder zum Risk-Management anhand von Fällen aus der Rechtsprechung. Jedes Kapitel widmet sich hierbei einem bestimmten
medizinischen Bereich, z.B. der Schmerztherapie oder der Gynäkologie. Im letzten Kapitel behandelt
Bergmann, selbst Fachanwalt für Versicherungsrecht, noch einzelne
Aspekte der Arzthaftpflichtversicherungen.
Insgesamt enthält das Buch 40 Fälle, die sich vom Landgericht bis zum Bundesgerichtshof erstrecken. Jedes Urteil wird mit Datum und Aktenzeichen sowie einer Fundstelle
versehen. Nach einer kurzen Sachverhaltsdarstellung präsentiert der Autor die Lösung des Gerichts in allgemein verständlicher Sprache und ohne zu detaillierte juristische
Termini. Wo es angebracht ist, wird aber auch mal ein Gericht wörtlich zitiert. In der äußeren Randspalte erleichtern Stichwörter den schnelleren Überblick über die
essentiellen Aussagen der einzelnen Urteile und Erläuterungen. Besonders hilfreich - vor allem für die Mediziner unter der Leserschaft - sind aber die Merksätze, die jeweils
in einem Rahmen zusammengefasst werden. In diesen Kästen gibt
Bergmann den Ärzten die wichtigsten Tipps an die Hand, wie Haftungsrisiken vermieden werden können und
z.B. Aufklärung konkret ausgestaltet sein sollte.
Im Anhang finden sich neben dem Sachregister und einem Literaturverzeichnis auch ein medizinisches Glossar sowie die gesamten Fußnoten des Buches.
Gesamteindruck:
Für Juristen wie Ärzte gleichsam ein sehr spannendes und flüssig lesbares Einführungsbuch in das Arzthaftungsrecht. Medizinern werden die Gerichtsurteile verständlich
aufbereitet, die Juristen erhalten einen Einblick in diese Materie des Vertrags- und Deliktsrechts und mit Hilfe der Fundstellen die Möglichkeit, genauer nachzulesen.
Besonders hervorzuheben sind die Merksätze mit Empfehlungen zur Vermeidung von Haftungsfällen. Mit knapp 35,- € ist das Buch aber für Studenten eher nicht zur
Selbstanschaffung geeignet.