Jurawelt

Artikel 8489
Niclas Bamberg
02.11.2003

Ein Standardwerk, das jedem Anwalt hilft, Haftungsschäden zu vermeiden

Eine Rezension zu:

Max Vollkommer / Jörn Heinemann

Anwaltshaftungsrecht


2. Auflage

C.H. Beck, München 2003, 454 Seiten, 42,- €
ISBN 3-406-45816-5

http://www.beck.de


Das Buch "Anwaltshaftung", das der Beck-Verlag in der NJW-Schriftenreihe als Band 50 herausgibt, ist nun in der 2. Auflage erschienen. Die 2. Auflage wurde auch notwendig, da seit der Vorauflage aus dem Jahr 1989 verschiedene Rechtsprechungen eine deutliche Verschiebung der Haftungsmaßstäbe hervorgerufen haben. Hierzu gehört zum einen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002, welche eine ungezügelte Ausweitung der Anwaltshaftung zu Zwecken der Verantwortung für die richtige Rechtsanwendung ablehnte (zum Nachschlagen: BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats vom 12.08.2002 - 1 BvR 399/02). Zum anderen werden weitere Änderungen durch die neuen Haftungsverhältnisse der BGB-Gesellschaft verursacht. Die Neuordnung der BRAO 1994 sowie der Berufsordnung und Fachanwaltsordnung bringen weitere Komplikationen auf dem Gebiet des Haftungsrechts für Anwälte.

Das Buch beginnt sehr an den praktischen Anspruchsaufbau orientiert mit der Rechtsgrundlage für die meisten Handlungen des Anwalts: dem Anwaltsvertrag. Es werden nicht nur die typischen Rechtsnormen der §§ 675 (entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag) und 611 BGB (Dienstvertrag als hinzukommende Komponente) sowie § 631 BGB (z.B. bei Gutachten) besprochen, sondern auch die Parteien des Anwaltsvertrages genannt, so wie sie in der Praxis einer Rechtsanwaltskanzlei auch wirklich vorkommen. Besonders wichtig und für die aktive Vermeidung der Haftung in manchen Fällen notwendig ist auch die Beendigung des Mandatsverhältnisses und die hierfür häufig notwendige Kündigungsmöglichkeit des Anwalts gem. § 627 BGB, ohne sich - neben zivilrechtlicher Haftung - beispielsweise eines Parteiverrats strafbar zu machen. Neben der folgenden breiten Darstellung der Pflichten des Anwaltes, die sich hieraus ergeben, werden die Haftungsvoraussetzungen ebenfalls in systematischer Form des Anspruchsaufbaus ausgeführt. Neben den Veränderungen, die die Schuldrechtsreform zwangsläufig mit sich bringt (statt pVV bei Schlechtleistung ist jetzt § 280 BGB Grundlage einer solchen Haftung), wird auch die Haftung des Anwalts für seine Angestellten bzw. Erfüllungsgehilfen gem. § 278 BGB dargestellt. Wichtig sind hierbei die Kombinationen mehrerer Beteiligter eines Justizprozesses, denn nicht nur der Anwalt kann Fehler machen, sondern häufig sind es Fehler, die durch das Zusammenwirken von Anwälten, Richtern, Beamten und anderen Beteiligten entstehen.

Die Autoren gehen über das notwendige Maß der Darstellung dogmatischer Haftungstatbestände auch dadurch hinaus, indem nicht nur die prozessuale Seite hinsichtlich der Beweisregeln hervorgehoben wird, sondern auch, indem am Ende des Buches typisch vorkommende Haftungskonstellationen erläutert werden. Die Beispiele, die im gesamten Buch genannt werden, werden hierdurch zusätzlich ergänzt.

Gesamteindruck:
Dieses Buch zum Anwaltshaftungsrecht war die lange Wartezeit wert. Die Autoren haben nicht nur die neueste Rechtsprechung berücksichtigt (eingearbeitet ist die Rechtsprechung bis zum Stand Juni 2003), sondern durch die Ausarbeitung des praktischen "Haftungs-ABC"-Nachschlageteils die Praktibilität auch für den Berufsanfänger deutlich erweitert. Die neuen Anwaltsgesellschaftsformen - vor allem auch als Instrument der Haftungsvermeidung - werden ebenso besprochen wie die neuen Aufgaben der sich auch im Berufsbild verändernden Anwaltschaft (Mediation, Teilnahme am elektronischen Geschäftsverkehr). Dieses Buch ist daher uneingeschränkt zu empfehlen und ist für Rechtsanwälte ein Muss, während es sich aber ebenfalls auch für Referendare, Richter und Versicherungen eignet, die mit Anwaltshaftungsrecht zu tun haben.
BAG: Arbeitszeitschutz - Straßenbahnfahrer
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Wahlstation in Singapore
Nachrichten zum Internetrecht





Copyright © 2000-2008 Jurawelt