
Ziel des Buches ist, dem juristischen Laien Zahnarzt einen übersichtlichen und
verständlichen Wegweiser durch den "Dschungel des Rechts" zu bieten. Auf Praxisnähe wird ausdrücklich Wert gelegt.
Das 230 Seiten umfassende Buch gliedert sich in die Abschnitte:
- Privatpatient
- Kassenpatient
- kassenzahnärztliche Vereinigung
- Zahnärztekammer
- Disziplinarrecht/Zulassungsentzug
- Strafrecht
- Wettbewerbsrecht/berufliche Kooperation
- Haftpflichtrecht
- Arbeitsrecht
- Mietrecht
- Praxiskauf/-abgabe
- Register
Die Bandbreite der Themen umfasst somit alle wesentlichen Bereiche, mit denen der Zahnarzt konfrontiert ist. Für Nichtjuristen bedarf der Sprachstil einiger Gewöhnung.
Gleich zu Beginn steht eine knappe Einführung in die Vertragsverhältnisse (Dienstvertrag/Werkvertrag), wobei die Erläuterungen etwas sperrig wirken. Sätze über 4 bis 5
Zeilen erleichtern nicht gerade den Einstieg. Der Nichtjurist würde sich auch über ein Register der typischen juristischen Ausdrücke mit allgemeinverständlicher Erläuterung
freuen, insbesondere, wenn sie vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichen (z.B. grundsätzlich). Hat man sich an den Stil gewöhnt, bekommt man in knapper Form eine Fülle an
praxisnaher Information geboten, welche immer wieder durch Beispiele oder Erläuterungen aufgelockert und transparent gemacht werden. Im ersten Abschnitt "Privatpatient"
werden allgemeine Themen wie Honorarvereinbarung, Mahnwesen, Beitreibung und Vertragsverhältnisse behandelt. Der Beitrag über "Rechte und Pflichten des Zahnarztes aus dem
Vertragsverhältnis" nimmt dabei den größten Raum ein. Er umfasst so wesentliche Bereiche wie Aufklärung, Dokumentationspflicht, Herausgabe von Behandlungsunterlagen und
Schweigepflicht, welche umfassend erklärt werden. Aus (human-)medizinischer Sicht erscheint dabei der Aspekt der Aufklärung allerdings ein wenig zu zurückhaltend formuliert.
In Prozessen kommt dieser (und der entsprechenden Dokumentation) oft entscheidende Bedeutung zu, führt sie doch bei gröberen Mängeln regelmäßig zur Beweislastumkehr, aus der
der Zahnarzt nicht mehr herauskommt. Die entsprechenden Begriffe sind hierbei zwar genannt, dem Unbedarften wird die entscheidende Bedeutung allerdings nicht ohne weiteres
klar. Etwas mehr Nachdruck wäre von Vorteil gewesen, ebenso ein anschauliches (abschreckendes) Beispiel.
Zusammenfassung für Zahnmediziner: Auch wenn die ungewohnt trockene juristische Ausdrucksweise zuerst etwas abschreckend wirken mag, ist das "Zahnarztrecht" in der
Tat ein "Praxishandbuch". Die wesentlichen Bereiche, in denen der Zahnarzt mit juristischen Fragen konfrontiert werden kann, sind abgedeckt. Das reicht vom Vertragsrecht
über Kammerrecht, Berufsrecht, Haftungsfragen bis hin zu Miet- und Arbeitsrecht. Auch der wichtige Bereich der Werbung und eine Darstellung verschiedener
Kooperationsmöglichkeiten mit ihren spezifischen Chancen und Problemen ist ausreichend berücksichtigt. Für den juristisch gänzlich Unerfahrenen empfielt sich jedoch ein
Fachwörterbuch, um im Zweifelsfall nachschlagen u können, ob es sich um einen spezifisch juristischen Fachbegriff handelt. Eine Kennzeichnung derselben mit kurzer
Erläuterung am Ende in einem Stichwortverzeichnis wäre für die nächste Auflage sehr zu begrüßen. Nebenbei bemerkt ist das vorliegende Buch nicht nur für Zahnmediziner
interessant. Die allermeisten Aspekte lassen sich ohne Einschränkung auch auf die Humanmedizin anwenden.
Aus juristischer Sicht: Für Einsteiger sicher ein wertvolles Instrument, wobei hier die medizinischen Fachtermini und Abkürzungen etwas Kopfzerbrechen bereiten
dürften. Würde hier noch ein kleines zahnärztliches Glossar ergänzt, wäre das Buch auch hervorragend für Juristen geeignet. Die Diktion der Autoren ist exakt genug, um auch
dem Juristen zu genügen. Diese werden auch die streng logische Gliederung sowie die umfassende und präzise Darstellung zu würdigen wissen.
Gesamteindruck: Ein nicht ganz so sparsamer Einsatz gestalterischer Mittel käme der Lesbarkeit sehr entgegen, was die generelle Abneigung vieler Mediziner (der
Zielgruppe) gegenüber juristischen Texten etwas abfedern könnte. Eine Erweiterung des Autorenteams um einen juristisch versierten Zahnarzt wäre sicher ebenfalls hilfreich.
In der Praxis zeigt sich, dass die unterschiedliche Sprache, aber auch die Art, an eine Fragestellung heranzugehen, das gegenseitige Verständnis von Medizin und Recht, von
Arzt und Jurist entscheidend erschwert. Der Ansatz, juristische Sachverhalte Nichtjuristen verständlich zu machen, ist daher in hohem Maße lobenswert. Den Anspruch,
"Praxishandbuch" zu sein, erfüllt das Buch in erfreulich hohem Ausmass.