RA Roland Sievers
Gebührenpraxis der Anwälte
Eine Rezension zu:
Kindermann, Edith
Gebührenpraxis für Anwälte
1. Auflage
ZAP, Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis, Recklinghausen 2000, 977 Seiten, 92,- €
ISBN 3-89655-048-9
http://www.zap-verlag.de
Das anwaltliche Gebührenrecht ist eine Rechtsmaterie, die im Studium in der Regel gar nicht vorkommt und im Referendariat oft vernachlässigt wird.
Mag auch in der größeren Kanzlei die Berechnung der Gebühren in der Hand der erfahrenen ReNo liegen, jeder junge Jurist tut gut daran, sich möglichst schon im Referendariat
in der Pflicht- oder Wahlanwaltsstation mit den dafür erforderlichen Grundlagen vertraut zu machen.
Dieses auch vor dem Hintergrund, dass sich die anwaltliche Tätigkeit unter den Gesetzen des enger werdenden Anwaltsmarktes rechnen muss. Nur wer weiß, was seine eigene
Arbeit an konkretem Ertrag bringt, kann den wirtschaftlich vertretbaren Arbeitsaufwand für den einzelnen Fall kalkulieren.
Das Buch "Gebührenpraxis für Rechtsanwälte" der aus zahlreichen Seminaren bekannten "Gebührenpäpstin" Edith Kindermann ist hierfür eine gute Handreichung und reicht in
seinem hohen Gebrauchswert weit darüber hinaus.
Die gut tausend Druckseiten des elegant grauen "Backsteins" sollten niemanden abschrecken, da die Lektüre wirklich lohnt. Auch der "alte Hase" kann in Zweifelsfällen auf die
handbuchartige Darstellung mit Gewinn zurückgreifen. Der auszubildenden ReNo würde der Rezensent es zur Zeit nicht geben, da hierfür eine Neuauflage erforderlich wäre, um
keine Verwirrung zu stiften.
Der Titel "Gebührenpraxis für Rechtsanwälte ist Programm". Das Werk geht konsequent von dem konkreten Abrechnungsfall aus und hält sich nicht mit abstraktem theoretischen
Beiwerk oder wissenschaftlichen Streitfällen auf.
In neun Teilen behandelt die Autorin die wesentlichen anwaltlichen Abrechnungsfelder:
Die Autorin gibt zunächst eine ausführliche Einleitung (Teil 1) zu allgemeinen Fragen der BRAGO, in der die Autorin auch in Zusammenarbeit mit anderen Anwälten und den
Gebühren im Mediationsverfahren Schwerpunkte setzt. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang etwa die behandelte Gebührenfrage bei Tätigkeiten in der Vertragsgestaltung.
Interessant sind z.B. Fragen wie die "Rechtsberatungshotline" über 0190iger-Nummern. Schon in diesem Teil 2 taucht der Aspekt der Honorarvereinbarung auf, den die Autorin in
jedem Teil besonders auf das jeweilige Rechtsgebiet bezogen ausführlich darstellt. In anderen Darstellungen, etwa in dem Buch von Enders "Die BRAGO für Anfänger" die weniger
praxisorientiert sind, kommen solche in der Praxis wichtige Aspekte eher etwas zu kurz. Im Hinblick auf die bekanntlich unlängst gescheiterte Reform des anwaltlichen
Gebührenrechts ist die Honorarvereinbarung als Instrument zur wirtschaftlichen Mandatsführung nicht zu unterschätzen.
Weitere eigene Kapitel widmet die Autorin den Gebühren in Familiensachen, Arbeitsrechtssachen und im sozialrechtlichen Verfahren, sowie den verwaltungsrechtlichen
Angelegenheiten.
Auch die für den Anfänger etwas komplizierteren Rahmengebühren in Straf- und Bußgeldverfahren werden gut verständlich erläutert.
Sogar die vielleicht für den Allgemeinanwalt etwas exotischen finanzrechtlichen Verfahren und die Verfahren vor den Verfassungsgerichten werden mit eigenen ausführlichen
Kapiteln bedacht.
Der durchgehenden Praxisorientierung des Werkes entspricht es, dass die Autorin die Themen stets an anschaulichen alltäglichen Beispielen erläutert, die durch in Kästchen
eingerahmten "Hinweise" (Praxistips) der Autorin ergänzt werden. Zahlreiche Musterrechnungen zeigen unmittelbar anschaulich, wie die jeweilige Berechnung korrekt vorzunehmen
ist.
Ein umfassendes Literaturverzeichnis und ein reichhaltiger Fußnotenapparat stehen für die weiterführende Suche bei Zweifelsfällen zur Verfügung. So wird das "trockene"
anspruchsvolle Gebührenrecht "kinder(mann)leicht".
Der einzige wirkliche Wermutstropfen liegt darin, dass die aktuelle Auflage bereits im Jahr 2000 abgeschlossen und 2001 druckgelegt wurde. Wichtige Änderungen wie die
Euroeinführung, das ZPO-RG und die Schuldrechtsreform konnten deshalb noch nicht eingearbeitet werden.
Diesem Buch ist eine baldige aktualisierte Neuauflage und weite Verbreitung zu wünschen. Es sollte in keiner Kanzleibibliothek fehlen. Legen Sie es Ihrer ReNo aufs
Kopfkissen oder lesen Sie es selbst.
|