Ralf Hansen
Eine Übersicht das Architektenrecht
Eine Kurzrezension zu:
Jürgen Seul
Das Recht des Architekten. Vertrag, Honorar & Haftung
Heidelberg, Springer-Verlag, 2002, 267 S., 26,95 Euro
ISBN 3-540-42482-2
http://www.springer.de
Das Buch bietet einen interessanten Leitfaden zu einem wichtigen Teilbereich des privaten Baurechts, das in der Praxis sehr problemträchtig ist und viele Gerichtsverfahren
auslöst. Das Werk wendet sich dabei nicht nur an Juristen, sondern auch an die Baubranche und ihre Kunden. Entsprechend leicht verständlich ist es geschrieben und informiert
über die nicht ganz einfachen Zusammenhänge sehr übersichtlich.
Der 1. Teil behandelt die Kernprobleme des Architektenvertrages. Damit sticht sehr schnell der Abschnitt 2 ins Auge, der eine Vertragscheckliste für Interessierte enthält,
die die Funktion des 1998 aus kartellrechtlichen Gründen verabschiedeten Einheitsarchitektenvertrags übernimmt. Die hier vorgeschlagenen Muster sind jedenfalls mehr als
geeignet, der Praxis eine entscheidende Orientierungshilfe an die Hand zu geben. Die Funktion der einzelnen Klauseln wird jeweils unter Bezug auf das geltende, meist
dispositive Recht, profund erläutert. Dies gilt etwa insbesondere für die wichtigen Gewährleistungsfragen oder für urheberrechtliche Fragen. Der zweite Teil bringt Licht in
das Dunkel der HOAI, deren Vorschriften sehr präzise erläutert werden. Es bedarf eigentlich keiner Erwähnung, das auch Fragen der freien Honorarvereinbarung gebührend
dargestellt werden. Besonders hinzuweisen ist auf die Ausführungen zu den Sicherungsmittel des Architekten gegenüber dem Bauherrn.
Der 3. Teil behandelt Fragen des Architektenhaftung, die neben der Berufshaftung der Rechtsanwälte und Ärzte den wichtigsten Zweig der standesrechtlich geprägten
Berufshaftung ausmacht. Die Haftung des Architekten setzt oftmals Mängel am Bauwerk voraus, so dass zunächst diese Voraussetzung geklärt wird. Derartige Mängel an Bauwerken
werden überdies oftmals auf fehlerhafte Planungen von Architekten zurückgeführt, denen indessen auch eine eigenständige Bedeutung zukommt und die im Zentrum der
Architektenhaftung stehen. Planungs- und Koordinationsfehler bilden denn auch einen maßgeblichen Schwerpunkt dieser Darstellung. Hier spielen insbesondere auch bauplanungs-
und bauordnungsrechtliche Aspekte eine Rolle, da deren Nichteinhaltung den Architekten etwa bei Verweigerung der Baugenehmigung oder fehlender Abnahme durch das
Bauaufsichtsamt in die Haftung führt, wenn sie berechtigt erfolgt. Die denkbaren Haftungsfälle werden jedenfalls einzeln diskutiert und auch für den juristischen Laien gut
erklärt.
Wer eine konzentrierte und sehr fundierte Übersicht zum Architektenrecht sucht, wird diesen Band mit großen Interesse lesen.
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