Giorgio Decker
Der Richterberuf in all seinen Facetten
Eine Rezension zu:
Peter-Christian Müller-Graff/Herbert Roth (Hrsg.)
Die Praxis des Richterberufs
Berlin Verlag, Berlin, 2000, 139 S., kart., 15,- Euro
ISBN 3-8305-0076-9
hhttp://www.berlin-verlag.de
Was macht eigentlich ein Richter? In der Regel haben Jurastudienanfänger nur eine diffuse Vorstellung von diesem Berufsbild. Die wenigsten haben eine Gerichtsverhandlung
schon einmal mit eigenen Augen erlebt; einige werden die richterliche Tätigkeit lediglich aus den unsäglichen TV-Gerichtsshows kennen, die sich zwar beim Publikum
offensichtlich großer Beliebtheit erfreuen, allerdings den wahren Alltag im Richterdasein und den Ablauf von Verhandlungen mehr als nur schief darstellen. Und doch gibt so
mancher Jurastudent als Berufsziel wie selbstverständlich "Richter" an.
Der vorliegende Band will abhelfen und faßt die überaus interessanten Vorträge namhafter Richter in der deutschen und internationalen bzw. gemeinschaftsrechtlichen
Gerichtsbarkeit über ihre jeweiligen Aufgaben, Herausforderungen und Rahmenbedingungen zusammen, die im Rahmen einer Ringvorlesung zum Thema "Die Praxis des Richterberufs"
im Wintersemester 1998/1999 an der Heidelberger Juristenfakultät gehalten wurden.
Den Anfang macht dabei RiOLG Dr. Bernd Müller-Christmann mit seinem Vortrag über die Tätigkeit an ein einem Oberlandesgericht in der Zivilgerichtsbarkeit –
sicherlich für viele Juristen der Traumjob schlechthin, ist man doch als Richter am Oberlandesgericht nicht mit so zahlreichen Verfahren wie in der Eingangsinstanz befaßt
und kann auch in gewisser Weise Rechtsfortbildung betreiben, ohne daß der Kontakt zu den Parteien und die Sachverhaltserfassung (wie beim BGH) fehlt. Nach Ausführungen zu
Besetzung und Organisation des OLG – dargestellt am OLG Karlsruhe – geht der Autor ausführlich auf die Zuständigkeit eines OLG in Zivilsachen ein; besonders
interessieren wird den jungen Leser der Abschnitt über den "Weg zum Richter am Oberlandesgericht", den Müller-Christmann anschaulich beschreibt, ebenso wie die
Arbeitsweise eines Richters an diesem Gericht. Ungeschönt ebenfalls sein Bericht über die Arbeitsbelastung beim OLG. Insgesamt gibt der Artikel einen guten Einblick in das
Leben eines Zivilrichters und kann so den Leser über einige Umstände aufklären, über die er sich evtl. noch nicht im klaren war.
Prof. Dr. Wulf Goette, Richter am Bundesgerichtshof, schreibt im nächsten Kapitel über die praktische Arbeit eines Bundesrichters in "Wirtschaftssachen vor dem
Bundesgerichtshof". Nach einleitenden Worten über die Stellung und Binnenorganisation des höchsten deutschen Zivilgerichts beschreibt er den Weg einer Sache hin zum BGH
sowie besonders ausführlich auch den Fortgang der Sache innerhalb des Gerichts. Hierdurch kann sich der Leser endlich lebendig vorstellen, wie es zu den nüchternen Urteilen
und Beschlüssen kommt, die er nur aus der NJW und anderen juristischen Zeitschriften kennt. Goette nimmt auch pointiert Stellung zur inhaltlichen Aufgabe des BGH als
Zivilgericht, v.a. zur "Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsanwendung durch die ordentlichen Gerichte" mit all seinen Vor- und Nachteilen, sowie zur Problematik der
"grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache" i.S.v. § 554b Abs. 1 ZPO in der Fassung bis zum 31.12.2001.
In der Öffentlichkeit wird häufig die Tätigkeit eines Richters mit derjenigen eines Strafrichters gleichgesetzt, obgleich es deutlich mehr Zivil- als Strafrichter gibt. Dr.
Bernhard Wahl, Richter am Bundesgerichtshof, gibt einen Einblick in die Tätigkeit eines Strafrichters am BGH und versäumt es nicht, deutlich zu machen, daß man sich
hier "nahezu ausschließlich im Bereich der Schattenseiten des menschlichen Lebens" beruflich bewegt und schmerzhafte Wahrheiten suchen muß. Im übrigen geht er ausführlich
auf das Wesen des BGH in Strafsachen als Revisionsgericht ein, was sich wesentlich von einem Gericht der unteren Instanzen unterscheidet, wo sog. "Tatrichter" auch den
zugrundeliegenden Sachverhalt ermitteln müssen.
Einen sehr stark untergliederten Beitrag über die Arbeitsgerichtsbarkeit erstellte Prof. Dr. Klaus Schmidt, Präsident des LAG Rheinland-Pfalz, wobei er nach
allgemeinen Ausführungen über die Rechtsmaterie des Arbeitsrechtlers und einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Berufe näher auf das Berufsbild des Arbeitsrichters
eingeht. Interessant ist vor allem, daß Schmidt eine "relativ erfolgreiche Karriere" prognostiziert, wenn jemand erst einmal den nicht leichten Sprung in die
Arbeitsgerichtsbarkeit als Richter geschafft hat.
Während Dr. Jürgen Borchert, Richter am LSG Darmstadt, die seiner Meinung nach "vielseitige, komplexe, spannende" Tätigkeit als Richter in der weniger bekannten
Sozialgerichtsbarkeit samt ihrer Inhalte (u.a. der langen Verfahrensdauer und dem "Gesetzgebungschaos") vorstellt, führt Klaus Schülke in die ebenso wenig bekannte
Patentgerichtsbarkeit ein.
Nach der ordentlichen Gerichtsbarkeit dürfte es am meisten Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit geben. Prof. Dr. Claus Meissner, Präsident des VGH
Baden-Württemberg, zeigt die dortige Organisation und inhaltliche Ausgestaltung auf und legt besonderen Wert auf die Wichtigkeit des in Art. 19 Abs. 4 GG niedergelegten
umfassenden Rechtsschutzes; einen breiten Platz nehmen seine Ausführungen zur Reform des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes ein.
Nach der relativ kurz gehaltenen Vorstellung der Finanzgerichtsbarkeit durch Dr. Dieter Kopei, Präsident des FG Baden-Württemberg, bringt der bekannte Heidelberger
Universitätsprofessor und ehemalige Richter am BVerfG Prof. Dr. Paul Kirchhof den Beruf des Verfassungsrichters der Leserschaft näher und geht u.a. auf die Funktion
des BVerfG in der Praxis, den Gegenstand verfassungsrechtlicher Kontrolle oder auf die "Legitimation der Rechtsprechung" ein.
Ebenfalls sehr interessant liest sich die Einführung in die Europäische Gerichtsbarkeit, vornehmlich am EuGH, durch Romain Schintgen (Richter am EuGH), ein Bereich
von zunehmender Wichtigkeit. Den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg und die Tätigkeit als Richter dort stellt der ehemalige Präsident dieses
Gerichts, Prof. Dr. Dr. h.c.Rudolf Bernhardt mit geschichtlichen Ausführungen, Fallbeispielen und Ausblicken für die Zukunft vor. Den Abschluß des Bands bildet eine
Vorstellung der Internationalen Gerichtsbarkeit von Prof. Dr. Rüdiger Wolfrum (Vizepräsident des Internationalen Seegerichtshofs) mit Schwerpunkt auf dem
Internationalen Seegerichtshof (ISGH).
Zusammenfassend kann das Buch allen Jurastudenten sehr empfohlen werden, die sich hinsichtlich ihrer zukünftigen Berufswahl noch nicht sicher sind und mehr über den
Richterberuf in all seinen Facetten erfahren wollen; einziger Wermutstropfen an dem Band ist, daß Berichte von Richtern aus den ersten Instanzen z.B. des Amts- oder
Landgerichts fehlen, obwohl doch die Mehrzahl der deutschen Richter dort die meiste Zeit ihres Berufslebens verbringen. Auch der juristische Laie oder der Jurist in anderen
juristischen Berufszweigen wird so manche neue Aufschlüsse über die Arbeitsweise und das Leben eines Richters bekommen, gerade innerhalb der weniger in der Öffentlichkeit
stehenden Gerichtsbarkeiten.
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